Die staatsrechtliche Stellung der Ostseeprovinzen im schwedischen Großreich
15611710 (1721)
Aleksander Loit
Zusammenfassung
Die schwedische Großmachtzeit fällt im wesentlichen mit der
Periode zusammen, in der die Ostseeprovinzen zu Schweden gehörten.
Als Estland sich 1561 unter schwedische Herrschaft begab, war das der
Beginn der territorialen Expansion Schwedens, die bis zur Mitte des 17.
Jahrhunderts zum Erwerb ausgedehnter Gebiete im Osten, Süden und
Westen führte. Zusammen machten diese Besitzungen das schwedische
Ostseereich aus. Die Ostsee entwickelte sich zu einem schwedischen Binnenmeer,
und die schwedische Herrschaft wurde als dominium maris Baltici
bezeichnet. Dieses Großreich existierte bis zum Nordischen Krieg.
Als Rußland 1710 (1721) Est- und Livland unter seine Gewalt brachte,
begann der Niedergang, und Schweden sank wieder auf den Status einer europäischen
Macht zweiten Ranges herab. Deshalb kann man behaupten, daß die
Herrschaft über die Ostseeprovinzen eine entscheidende Voraussetzung,
aber auch ein Symbol für die schwedische Großmachtstellung
war. Die Ostseeprovinzen waren ein wichtiger Bestandteil des schwedischen
Großreichs, sie hatten strategische Bedeutung sowohl in offensiver
als auch in defensiver Hinsicht, sie verschafften Schweden eine Schlüsselposition
im umfangreichen Handel zwischen Westeuropa und Rußland, und sie
bedeuteten den Zugang zu einem Gebiet, das wichtige Lebensmittel produzierte
Livland wurde nicht umsonst die Kornkammer Schwedens genannt.
Ein Problem, das schon zu Beginn der schwedischen Herrschaft über
Estland auftauchte und das schließlich die gesamte schwedische Zeit
hindurch fortbestand, war die Frage nach der staatsrechlichen Stellung
Est- und Livlands, d. h. nach der Art der Verbindung mit dem schwedischen
Reich. Verwaltungsmäßig hatten sowohl Est- als auch Livland
den Status von Generalgouvernements, und beide bildeten, zusammen mit
den Erwerbungen in Deutschland (Pommern, Bremen-Verden), die sog. ausländischen
Provinzen im Rahmen des schwedischen Reichs.
Die staatsrechtliche Stellung Est- und Livlands im schwedischen Ostseereich
wurde jedoch nie offiziell und verbindlich definiert, weder in internationalen
Verträgen noch in schwedischen verfassungsrechtlichen Bestimmungen.
Auch in den zeitgenössischen Quellen lassen sich zu dieser Frage
weder grundsätzliche Diskussionen noch begründete Vorschläge
für den einen oder den anderen Standpunkt finden. Die vielen Spezialfragen
der staatsrechtlichen Stellung behandelte die schwedische Regierung in
ausgesprochen pragmatischer Weise nur, wenn in einem Fall konkreter Bedarf
dafür bestand. Von dieser Lage muß man auch bei jeder Untersuchung
ausgehen, deren zentraler Gegenstand die staatliche Integrationspolitik
in allen gesellschaftlichen Bereichen sein soll.
Im vorliegenden Aufsatz werden die Integrationsbemühungen und die
Integrationspolitik der schwedischen Zentralgewalt in Bezug auf die Ostseeprovinzen
betrachtet, und zwar auf folgenden Gebieten: Politik, Verwaltung, Rechtsordnung
und Gerichtswesen, Wirtschaft, Militärorganisation, religiöses
und kirchliches Leben sowie Kultur und Bildung.
Der Integrationsgrad war in den einzelnen Gebieten unterschiedlich. Am
niedrigsten war er auf den wichtigsten Feldern, nämlich bei der politischen
Struktur und der Rechtsordnung: Die Ostseeprovinzen erhielten nie eine
Vertretung auf dem schwedischen Reichstag, und in den Provinzen wurde
nie das allgemeine schwedische Recht eingeführt. Auch auf wirtschaftlichem
Gebiet gab es nur einen geringen Grad an Integration. Einem hohen Grad
an Integration begegnen wir dagegen auf dem Gebiet des religiösen
und kirchlichen Lebens, das besonders von der Konsolidierung der Reformation
und der Einführung des schwedischen Kirchengesetzes aus dem Jahr
1686 berührt wurde. Auf dem Gebiet der Kultur und Bildung waren die
Gründung der Dorpater Universität und die Einrichtung von Dorfschulen
wichtige Schritte auf dem Weg zur Integration. Besondere Bedeutung auf
dem Gebiet der sozialen Integration hatte die Befreiung der Bauern von
der Leibeigenschaft mit allem, was daraus folgte.
Während der gesamten schwedischen Zeit zeichnet sich die schwedische
Ostseeprovinzenpolitik im allgemeinen und die Integrationspolitik im besonderen
durch das Bemühen aus, Neuerungen und Reformen über Verhandlungen
und Kompromisse mit den örtlichen Obrigkeiten (Ritterschaften und
Stadträte) durchzuführen, nicht durch Dekrete. In der Frage
der staatsrechtlichen Stellung bestanden vor allem die Ritterschaften
auf der Wahrung des Status quo. Daraus folgte die Nichtteilnahme am Leben
des Staatsgebildes als Ganzem. Dies bedeutete einen extremen Partikularismus,
der entschieden dazu beitrug, daß die Ostseeprovinzen im schwedischen
Reich ein Fremdkörper blieben.
Aspekte der Zusammensetzung der est- und livländischen Bildungsschicht
im 17. Jahrhundert
Arvo Tering
Zusammenfassung
Bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts herrschte in den deutschsprachigen
lutherischen Ländern ein großer Mangel an Geistlichen und Lehrern,
weshalb es keinen Überschuß an Akademikern gab, der ins Baltikum
hätte abwandern können. Darüber hinaus waren Est- und Livland
wegen des livländischen Krieges äußerst unsichere Landstriche,
die man lieber mied. Gleichzeitig hatte Bildung hierzulande ein geringes
Ansehen. Nur Riga vermochte der Gegenreformation zu widerstehen und seit
dem Ende des 16. Jahrhunderts eigene Stadtkinder zu Akademikern auszubilden.
Die 1630er Jahre brachten aber dank der internationalen Lage und wegen
der Stabilisierung der inneren Verhältnisse weitreichende Veränderungen
mit sich, nicht nur durch die Gründung gelehrter Bildungsanstalten,
das neue staatliche Gerichtssystem in Livland und die Stabilisierung des
kirchlichen Lebens, sondern auch durch einen Zustrom von Akademikern aus
dem deutschen Sprachgebiet. Dazu trugen auch die zentrale Stellung des
schwedischen Mutterlandes im lutherischen Europa und die Versuche, Bildung
und Wissenschaft im eigenen Lande zu entwickeln, bei.
Zur Zeit der Svecifizierung während der absolutistischen Herrschaft
König Karls XI. verstärkte sich auch der Zustrom schwedischer
Akademiker in die Ostseeprovinzen. Wir finden diese unter den Professoren
und Studenten der Dorpater Universität, unter den Richtern am Hofgericht
und unter den Beamten in den beiden Gouvernementsverwaltungen.
Anders als im Herzogtum Kurland gab es in den schwedischen Ostseeprovinzen
eine den Bildungsbedürfnissen entsprechende Anzahl von Gymnasien,
vielleicht ungefähr wie im königlichen Preußen.
Die Zusammensetzung der Bildungsschicht war ziemlich heterogen: Ein Teil
stand im Dienst der Städte, ein anderer in dem des Staates, und ein
dritter war für die Ritterschaft tätig. Auch in der Armee gab
es Gebildete. Zu den Gebildeten zählten studierte Ratsherren, Advokaten,
Gymnasiallehrer, städtische Geistliche und Mediziner, außerdem
junge Männer, die eine Universität beziehen wollten, und Kandidaten
für das geistliche Amt, von denen viele als Hauslehrer ihr Brot verdienten.
Eine beträchtliche Anzahl Gebildeter arbeitete auch in den beiden
Gouvernementsverwaltungen und in den ihnen nachgeordneten Behörden.
In den Städten befanden sich auch vom Staat unterhaltene Schulen
und Gerichte. Ebenso zählte das Militär Gebildete in seinen
Rängen: studierte Offiziere, Geistliche und Auditeure. In jeder Stadt
gab es über 100 Gebildete, wobei die Familienmitglieder nicht mitgezählt
worden sind, denn die Erforschung ihrer durchschnittlichen Anzahl bleibt
ein Desiderat.
In den Landdistrikten waren die meisten Akademiker Geistliche, daneben
gab es noch eine relativ geringe Zahl von studierten Gutsherren, Hauslehrern
und ziemlich selten Gutsverwaltern. In den 1680er Jahren
wurden in Est- und Livland Landmesser tätig, die in Uppsala studiert
hatten.
Die Zahl der aus Est- und Livland an fremde Hochschulen ziehenden Studenten
war von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis in die 1630er Jahre auf niedrigem
Niveau stabil. Dann stieg ihre Zahl spürbar an, weil die Absolventen
der Revaler und Rigaer Gymnasien begannen, ihre Ausbildung fortzusetzen.
Der Rückgang in den 1660er und 1670er Jahren hatte seine Ursache
in den russisch-schwedischen und schwedisch-polnischen Kriegen und in
der folgenden Pest. Von den 1680er Jahren bis 1710 war die Zahl der eingeschriebenen
Studenten auf hohem Niveau stabil.
Von den Nichtadligen, die zwischen 1676 und 1710 ein Universitätsstudium
begonnen hatten, übten später 63% einen akademischen Beruf aus.
Die meisten von ihnen studierten an einer theologischen Fakultät
(44%). Die Zahl der Jurastudenten war deutlich geringer (22,7%), und Medizin
studierten nur ungefähr 4%. Von den Theologiestudenten fanden 89%
später Arbeit, von den Jurastudenten 81,6% und von den wenigen Medizinstudenten
66,7%. Für die Theologiestudenten aus Kurland sind die Zahlen ähnlich,
doch widmeten sich dort nur 12,8% der nichtadligen Studenten der Jurisprudenz,
und von ihnen fanden 63,6% eine Anstellung als Jurist oder Sekretär.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den schwedischen Ostseeprovinzen
und dem Herzogtum Kurland wird deutlich: Unter den Est- und Livländern
gab es halb so viele Jura- wie Theologiestudenten (ein ähnliches
Verhältnis herrschte bei denjenigen, die ein Amt erreichten), doch
kamen bei den Kurländern auf jeden Jurastudenten beinahe 3,6 Theologiestudenten
(bei den Amtsinhabern war das Verhältnis sogar eins zu fünf).
Das ist in einer kurländischen Besonderheit begründet. Während
es in den schwedischen Ostseeprovinzen möglich war, im Laufe einer
Juristenkarriere bis zu einem Adelstitel zu gelangen (wenn auch nicht
gleich zu est- oder livländischem Adel, so doch immerhin zu schwedischem
Adel, der in den Ostseeprovinzen dieselben Rechte hatte wie der eingesessene
Adel), so war es in Kurland seit 1620 unmöglich, anders als durch
die Geburt Mitglied der kurländischen Ritterschaft zu werden, so
daß nichtadligen Juristen weitergehende Karrieremöglichkeiten
fehlten, obwohl Juristen auch als Advokaten in Kurland sehr gute Verdienstmöglichkeiten
hatten. Der kurländische Adel war selbst sehr gut gebildet; von den
im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts und zu Beginn des 18. Jahrhunderts
an Universitäten immatrikulierten Kurländern waren nicht weniger
als 26% Adlige, und alle leitenden Richterpositionen waren in den Händen
von Adligen. Die wirtschaftliche Lage der kurländischen Geistlichen
war sehr gut, und Schritt für Schritt wuchs der Anteil der Landeskinder
unter den Geistlichen. Weil es in Kurland mehr als hundert Kirchengemeinden
gab, war eine Sättigung des Arbeitsmarkts nicht zu befürchten;
außerdem hatte man bei Kenntnis des Lettischen eine gute Chance,
auch in Südlivland eine Stelle zu erhalten. Während es sich
in Est- und Livland für einen Geistlichen auch lohnte, den Sohn Jura
studieren zu lassen, weil es über ein Richteramt möglich war,
in den Adelsstand aufzusteigen, war dies in Kurland aussichtslos. Selbst
Ratsherren und Gutsverwalter ließen ihre Söhne vor allem Theologie
studieren.
Aus diesen Daten wird deutlich, daß im letzten Viertel des 17.
und im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts die überwiegende Mehrheit
der est- und livländischen Studenten später einen akademischen
Beruf ausüben konnte. Es gab damals also keine Überproduktion
von Akademikern. In Livland (sowohl im estnisch- wie im lettischsprachigen
Teil) und auf Ösel scheint es dagegen eine Unterproduktion gegeben
zu haben. Nur Riga und sein näheres Hinterland bildeten eine Ausnahme.
In Estland entsprach die Zahl der Theologiestudenten offenbar genau den
Bedürfnissen.
Es gab deutlich weniger Jura- als Theologiestudenten, denn es gab auch
sehr viel weniger Juristen- als Theologenstellen. Studenten aus Familien
der Rigaer Oberschicht konnten eine Stelle als Stadtsekretär erhalten
und von dort in den Rat aufsteigen, aber an den Hof- und Landgerichten
in Livland und am Oberlandgericht und dem Burggericht in Estland wurden
trotzdem Bewerber adliger Herkunft bevorzugt. Wenn ein Nichtadliger dort
einmal ein Richteramt erhielt, konnte er aber in der Regel mit der Erhebung
in den Adelsstand rechnen. Auf diese Weise bot die Richterlaufbahn die
Chance zum sozialen Aufstieg. Die meisten Juristen wurden Advokaten, obwohl
ihre Anzahl an den Gerichtshöfen reglementiert war.
Junge Männer estnischer und lettischer Herkunft (Undeutsche) hatten
im 17. Jahrhundert minimale oder fast gar keine Chancen, eine Universität
zu besuchen. Von der undeutschen Stadtbevölkerung hatten theoretisch
die Söhne von Handwerksmeistern gemischter (deutsch-undeutscher)
Zünfte (Leinweber, Zimmerleute) diese Möglichkeit. Wenn glückliche
Umstände zusammenkamen, konnten sie zumindest die Trivialschule besuchen.
Doch auch von den Handwerksmeistern ausschließlich deutscher Zünfte,
die den mittleren Rang in der sozialen Pyramide einnahmen, ließen
nur wenige ihre Söhne studieren. Der Zimmermannssohn J~nis Reiters
ist der bis heute einzige mit Sicherheit identifizierte studierte Stadtlette
aus dem 17. Jahrhundert. Natürlich können weitere Archivstudien
hier noch zusätzliche Ausnahmen ans Licht bringen.
Junge Männer bäuerlicher Herkunft hatten bis zum Ende des 17.
Jahrhunderts überhaupt keine Möglichkeit zum Studium, denn bis
in die 1680er Jahre waren dafür die Standesschranken zu hoch. Erst
die Bestrebungen zur Abschaffung der Leibeigenschaft, die Gründung
von Dorfschulen, die Übersetzung des Neuen Testaments in die südestnische
Sprache und die jetzt mögliche spannende Lektüre der gesamten
Bibel in lettischer Sprache ließen einige psychologische Barrieren
gegenüber der Welt der Bildung bei der bäuerlichen Bevölkerung
fallen. Diese Unternehmungen trugen im 18. Jahrhundert Früchte, als
mehrere in Halle ausgebildete Theologen bäuerlicher Herkunft ihre
Arbeit aufnahmen.
Die Pest des Jahres 1710 riß einen bedeutenden Teil der Gebildeten
ins Grab, besonders in Riga und Reval. Überraschend hierbei ist jedoch,
daß gerade diejenigen Akademiker überlebten, die mit den Pestkranken
in Berührung gekommen waren: Geistliche, Lehrer, Ratsmitglieder und
Ärzte. Nach der Pest und dem Übergang des Landes in russische
Herrschaft begannen die wenigen verbliebenen Akademiker, die Tätigkeit
der Schul-, Kirchen- und Gerichtsinstitutionen fortzusetzen. Ihnen traten
junge Männer, die in der Pestzeit im Ausland studiert hatten, zur
Seite. In gewissem Sinne hatten die nach Rußland verschleppten Bewohner
Dorpats und Narvas Glück im Unglück, denn sie wurden von der
Pest nicht berührt und konnten Jahre später aus der Verbannung
in ihre Heimatstädte zurückkehren.
Die wichtigsten noch ausstehenden Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der
Zusammensetzung der Bildungsschicht sind:
- Die soziale Stellung der Gebildeten und ihr Platz in der Gesellschaft
(außer den teilweise schon erforschten rechtlichen Aspekten wären
z. B. ihr Platz in der Rangordnung und bei wichtigen Ereignissen im
öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu untersuchen; als eine
Methode, die besonders interessante Ergebnisse verspricht, soll die
Bearbeitung der Kirchenbuchdaten über Taufpaten genannt werden).
- Die demographisch-soziologische Erforschung von Akademikerfamilien:
Das soziale Milieu der Gebildeten und ihrer Ehefrauen, die Zahl ihrer
Kinder und deren soziale Mobilität (als Folge der Karriere oder
durch Heiratsverbindungen). Wenn dies im weiteren Sinne aufgefaßt
würde, bedeutete dies die demographische Untersuchung der gesamten
deutschsprachigen Bevölkerung Liv-, Est- und Kurlands.
- Es ist wenig wahrscheinlich, daß noch bisher unbekannte Akademiker
undeutscher Herkunft entdeckt werden, doch wird es sich trotzdem lohnen,
auf Überraschungsfunde, besonders bei der Arbeit mit Quellen aus
dem 16. Jahrhundert, vorbereitet zu sein.
- Über die verschiedenen Gruppen von Gebildeten in Liv-, Est- und
Kurland hat man dank zahlreicher biographischer Nachschlagewerke zum
großen Teil einen guten Überblick, doch bleibt die Erforschung
der Hauslehrer im 17. Jahrhundert ein Desiderat, denn die umfangreichen
Quellen aus dieser Zeit unterscheiden sich in einem wichtigen Detail
von denen des folgenden Jahrhunderts: Im 18. Jahrhundert galt ein stets
wiederkehrender Punkt in den alljährlichen Berichten der Pastoren
den in ihrem Kirchspiel tätigen Hauslehrern
Bauernschulen in Est- und Livland im letzten Viertel
des 17. Jahrhunderts
Aivar Põldvee
Zusammenfassung
Der vorliegende Aufsatz behandelt die Gründung von Bauernschulen
in Est- und Livland in den Jahren 1675 bis 1695. Diese Periode beginnt
mit den Reformen des kirchlichen Lebens in Livland, zu deren Durchführung
der (General-)Superintendent Johann Fischer zahlreiche Initiativen ergriff,
und endet mit der Uniformitätspolitik und der Einführung des
schwedischen Kirchengesetzes. Obwohl die estnische und die lettische Schulgeschichtsforschung
eine lange Tradition haben, sind trotzdem zahlreiche Probleme unbehandelt
geblieben. Die Analyse der umfangreichen Quellen verspricht eine wesentliche
Bereicherung des bisherigen Bildes. In diesem Artikel wird die Gründung
von Schulen auf drei Niveaus betrachtet: Die Stockholmer Regierung, die
Kirchenleitungen in Est- und Livland sowie die Personen, vor allem Pastoren,
die damit vor Ort zu tun hatten. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Beschlußfindungsprozeß
in der Schulpolitik und ihren wirtschaftlichen Aspekten gewidmet. Vor
dem Hintergrund der kirchlichen Volksbildung in Schweden werden die Entwicklungen
in Liv- und Estland verglichen, und in Livland wird auch noch zwischen
dem lettischen und dem estnischen Sprachgebiet differenziert.
Die Regierungszeit Karls XI. (16721697) war von einer Stärkung
der Königsmacht und der staatlichen Bürokratie sowie von umfangreichen
Reformen geprägt, von denen die Güterreduktion (Einziehung von
Gütern durch den Staat) Est- und Livland am stärksten berührte.
Auch der Regelung des kirchlichen Lebens wurde große Aufmerksamkeit
gewidmet. Von dem schwedischen unterschied sich das kirchliche Leben in
den Ostseeprovinzen in mehreren Punkten; besonders auffallend war, daß
die (leibeigenen) Bauern nur eine geringe kirchliche Bildung besaßen.
Die Aufholung dieses Rückstands war zwar als solches kein Ziel für
die Stockholmer Regierung, doch kam die Frage vor allem in Verbindung
mit der Uniformitätspolitik und der Abwehr von katholischen Einflüssen
auf die Tagesordnung. Viele Autoren seit Jerker Rosén haben die
Parallelität der schwedischen Politik in den Ostseeprovinzen und
in den von Dänemark eroberten Provinzen Schonen, Halland und Blekinge
betont. Die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen waren jedoch
so unterschiedlich, daß es der Stockholmer Regierung schwerfiel,
allgemeingültige Lösungen zu entwickeln. Andererseits führte
die gleiche Politik in verschiedenen Reichsteilen zu unterschiedlichen
Ergebnissen. J. Fischer, dem Leiter der livländischen Kirche, wurde
bei seinen Entscheidungen im Prinzip freie Hand gelassen, natürlich
unter der Voraussetzung, daß er den Grundzügen der schwedischen
Politik folgte. Der von einer Superintendentur in Sulzbach nach Livland
berufene J. Fischer orientierte sich an deutschen Vorbildern und war vom
frühen Pietismus beeinflußt, dessen Bestrebungen auf dem Gebiet
der Bildung er energisch in die Praxis umsetzte.
In seinem Reformplan für das kirchliche Leben Livlands, der 1675
Karl XI. vorgelegt wurde, machte J. Fischer den Vorschlag, in jeder Stadt
eine Armenschule zu gründen, in der sowohl die Kinder armer Soldaten
als auch Waisenkinder unterrichtet und mit den zum Schulgang notwendigen
Büchern ausgestattet würden. Es wurde geplant, die Absolventen
solcher Schulen in der Zukunft als Küster und Bauernschulmeister,
an denen ein großer Mangel herrschte, einzusetzen. Zur Gründung
und zum Unterhalt der Armenschulen wollte J. Fischer die Verfügungsgewalt
über 300 Reichstaler aus dem Armengeld, das mit Einnahmen aus dem
Rigaer Licentzoll finanziert wurde, erhalten. Zum Druck von Kirchen- und
Schulbüchern wollte J. Fischer in Riga eine Druckerei gründen.
Der König hieß beide Vorschläge gut, doch zum Unterhalt
der Schulen wurde nicht die beantragte Summe gewährt, sondern fünfzig
Prozent des Armengeldes, wodurch in der Praxis die Finanzierung der Armenschulen
vom Rigaer Handelsvolumen abhängig wurde. Während anfänglich
J. Fischers Aufmerksamkeit der Gründung von Schulen bei den Garnisonen
gegolten hatte, die vor allem in den Städten lagen und wo neben deutschen
auch viele schwedische und finnische Kinder des Unterrichts bedurften,
so kam zu Beginn der 1680er Jahre die Gründung von Schulen für
die Landbevölkerung mit größerem Nachdruck auf die Tagesordnung.
Um die mit der Gründung der ersten Bauernschulen verbundenen Kosten
zu bestreiten, behandelte J. Fischer sie genauso wie die Armenschulen
und dehnte die Vorschriften der königlichen Resolution aus dem Jahr
1675 auf sie aus. Seit 1685 konnte J. Fischer eine mehr als doppelt so
große Summe verwenden wie zuvor, mit deren Hilfe neue Bauernschulen
errichtet und kostenlose Fibeln, Katechismen und Gesangbücher an
diese Schulen verteilt wurden. Weil den Schulen in Estland eine solche
Finanzquelle fehlte, können wir vermuten, daß wir es hier nicht
mit einer von der Stockholmer Regierung ausgehenden Richtlinie zu tun
haben, sondern mit einer Initiative J. Fischers. Es ist nicht auszuschließen,
daß man in Stockholm die Vorgänge in Livland als ein regional
begrenztes Experiment auffaßte.
Zur Förderung des kirchlichen Lebens und der Volksbildung sammelte
Generalsuperintendent J. Fischer fähige Geistliche und aufgeweckte
Studenten um sich, die ihm sowohl bei der laufenden Bibelübersetzung
als auch bei der Gründung von Schulen von Nutzen waren. Im lettischen
Sprachgebiet ist das bekannteste Beispiel Ernst Johann Glück, der
mit dem Unterricht der Landbevölkerung begann, als er 1683 zum Pastor
von Marienburg ernannt wurde. Zusätzlich zu der im Flecken eröffneten
Schule gründete er im Kirchspiel noch zwei weitere Schulen und schickte
Jungen, die in Marienburg zur Schule gegangen waren, schon 1684/85 als
Schulmeister in andere Kirchspiele. In sehr effektiver Weise betrieb Glück
auch ab 1687 als Propst von Kokenhusen die Gründung von Schulen.
In Estland nahm im Winter 1683/84 die Bauernschule bei der Kirche von
Kreuz in Harrien ihre Tätigkeit auf. Diakonus der dortigen, teilweise
aus Estlandschweden bestehenden Gemeinde war der aus Kalmar stammende
Gabriel Herlin. In Kreuz arbeitete als Schulmeister Herlins Schwager Bengt
Gottfried Forselius, dessen Vater, der Pastor von St. Matthias war, aus
Umeå stammte. Von 1684 bis 1686 war B. G. Forselius bereits im livländischen
Dorpat als Schulmeister tätig, wo auf Initiative J. Fischers und
anderer führender Geistlicher eine Schule gegründet wurde, das
sog. Forselius-Seminar. Die Schule besuchten im Laufe zweier Jahre ungefähr
160 Bauernjungen aus der Umgebung Dorpats. Den Unterricht erteilten neben
B. G. Forselius noch zwei Bauernjungen aus Kreuz und St. Matthias. Der
Unterhalt der Schule und ihrer Schüler wurde aus dem Armengeld, das
aus dem Rigaer Licent stammte, bestritten. Die besten Absolventen fanden
in der Folgezeit Verwendung als Schulmeister, hauptsächlich in Livland,
doch wurden einige auch ins estländische Gouvernement geschickt.
Eine intensivere Teilnahme der Stockholmer Regierung an der Diskussion
über die Bauernschulen ist seit 1686 nachweisbar. In diesem Jahr
wurde in Schweden ein neues Kirchengesetz verabschiedet, bei dessen Ausarbeitung
Erik Lindschöld eine wesentliche Rolle gespielt hatte. Er war eine
der einflußreichsten Personen im Umkreis Karls XI. und auch gut
informiert über J. Fischers Tätigkeit in Livland. Trotz der
Versuche des geistlichen Standes, in das Kirchengesetz auch Bestimmungen
über das Schulwesen einzufügen, kam es nicht dazu, und das Kirchengesetz
rechnet mit Küstern oder Diakonen als Lehrern. Weil das Kirchengesetz
in Est- und Livland erst zu Beginn der 1690er Jahre eingeführt wurde,
kann man dessen Einfluß auf die dortige Schulpolitik nur als indirekt
bezeichnen. Viel direkter sind die Verbindungen zur Güterreduktion,
in deren Verlauf in Livland bis zum Jahr 1686 ein umfangreicher Landbesitz
an den Staat zurückgeführt worden war, und die Einziehung von
Gütern hatte auch im estländischen Gouvernement begonnen. 1686
erließ der König eine Verordnung, nach der bei jeder livländischen
Kirche eine Schule zu eröffnen und zum Unterhalt des Schulmeisters
1/4 Haken bereitzustellen sei. Die Gründung der Schulen wurde aus
den eingezogenen Gütern finanziert. Im September 1687 wurde auch
dem Landtag der livländischen Ritterschaft die Forderung, Schulen
zu gründen, vorgelegt. Der Landtag genehmigte zwar den Bau der Schulhäuser,
aber nicht die Abtretung von Schulland. Nach Auffassung des Adels sollten
sich die Küster für ihr bisheriges Gehalt auch noch um den Unterricht
kümmern. Man könnte sagen, daß in Livland die Gründung
von Schulen staatliche Politik geworden war, die sich auf die von J. Fischer
geschaffenen Voraussetzungen stützte, zu denen noch mit Hilfe der
Güterreduktion ein stärkeres wirtschaftliches Argument als bisher
hinzu kam. Mit der Güterreduktion ging das Patronatsrecht bei den
meisten Kirchen auf den König über, und die damit verbundenen
Verpflichtungen mußte jetzt anstelle des Adels der Staat erfüllen.
In einer Verordnung des Generalgouverneurs Jacob Johann Hastfer aus dem
Jahre 1689 wurde sowohl von den königlichen als auch von den adligen
Gütern unter Androhung von Strafe gefordert, den Schulbau zu Ende
zu führen. Mit der Güterreduktion begann die Befreiung der Bauern
von der Leibeigenschaft, wozu nach Ansicht von Aleksander Loit auch die
Gründung von Schulen habe beitragen sollen. Die soziale und bildungsmäßige
Emanzipation der Bauern war der Stockholmer Regierung auf längere
Sicht im Kampf mit der adligen Opposition in Livland nützlich.
In Estland nahm die Gründung von Schulen einen anderen Verlauf als
in Livland. Zum einen fehlte der estländischen Kirche eine leitende
Persönlichkeit von J. Fischers Format, zum anderen war dort der Umfang
der Güterreduktion bedeutend geringer. Die erste königliche
Verordnung zur Gründung von Schulen im estländischen Gouvernement
stammt vom Ende des Jahres 1686 und steht mit B. G. Forselius Besuch
in Stockholm in Zusammenhang. Hierbei wirkten auch J. Fischer und Johann
Heinrich Gerth, der in Stockholm tätige Bischof von Estland, mit.
Karl XI. empfing persönlich B. G. Forselius und die ihn begleitenden
beiden Schüler; hieraus resultierte die Anordnung, in B. G. Forselius
Heimat bei den Kirchen von St. Matthias und von Kreuz Schulhäuser
zu errichten und das Gehalt der beiden Schulmeister aus dem Haushalt des
estländischen Gouvernements zu bestreiten. In den genannten Kirchspielen
war die Güterreduktion kurz zuvor durchgeführt worden, und die
dortigen Schulen waren als Vorbild für andere gedacht. Die Entscheidung,
das Gehalt der beiden Kirchspielschulmeister direkt aus dem Gouvernementshaushalt
zu zahlen, war ein Schritt ohne Präzedens in den gesamten Ostseeprovinzen.
In der konservativen estländischen Kirchenleitung stieß B.
G. Forselius Tätigkeitsdrang auf Ablehnung, denn seine Schüler
verbreiteten eine neue Lehrmethode, die auf einer verbesserten Orthographie
fußte. Der Streit um die Rechtschreibung hatte seinen Ausgangspunkt
in der Arbeit an der nordestnischen Bibelübersetzung, deren Herausgabe
sowohl J. Fischer als auch das estländische Konsistorium beanspruchten
und die sich zu einem Prestigeobjekt entwickelte, um das heftig und kräfteverschleißend
gekämpft wurde. In die Streitigkeiten wurden auch die estländischen
Güterreduktionskommissare Hans Heinrich Tiesenhausen und Carl Bonde
hineingezogen, mit denen B. G. Forselius in persönlichem Kontakt
stand. Auf dem Tafelgut des letzteren wirkte sogar einer von B. G. Forselius
Schülern als Schulmeister. Ein Durchbruch in der Schulfrage wurde
erst 1689 erzielt, als der König untersuchen ließ, ob sich
im estländischen Gouvernement dieselben Methoden anwenden ließen
wie in Livland oder ob andere Lösungen gefunden werden müßten.
Obwohl die Geistlichen die Ernennung eigener Schulmeister befürworteten,
wurde entschieden, in Estland den Unterricht zur Aufgabe der Küster
zu machen und an die Häuser der Küster jeweils Schulzimmer anzubauen.
Zur Bezahlung von Schulmeistern wurde kein Land zur Verfügung gestellt.
1688 besuchte B. G. Forselius, mit Empfehlungsschreiben J. Fischers versehen,
zum zweiten Mal Stockholm und erreichte, daß Karl XI. für drei
Jahre die Stelle eines Inspektors der estnischen Schulen schuf, wozu Geld
aus dem livländischen Etat vorgesehen wurde. Der Inspektor
den Posten erhielt B. G. Forselius selbst sollte in Livland unter
der Aufsicht des Generalsuperintendenten und in Estland unter der des
Bischofs tätig sein. Sehr wahrscheinlich führte B. G. Forselius
schon früher begonnene Tätigkeit in ähnlicher Richtung
zur Schaffung dieser Stelle. Gehalt und Status als königlicher Beamter
sollten dem nun größeres Gewicht verleihen. Möglicherweise
trug zur Schaffung der Schulinspektorenstelle auch die äußere
Ähnlichkeit mit dem in Schonen seit 1686 tätigen Uniformitätsinspektor
bei, dessen Aufgabe es war, die mit kirchlicher Hilfe durchgeführte
Svecifizierung zu kontrollieren sowie schwedische Fibeln, Katechismen
usw. zu verbreiten. Leider kam B. G. Forselius nicht dazu, das neugeschaffene
Amt anzutreten, denn das Schiff, mit dem er nach Estland zurückkehren
wollte, ging mit ihm unter. An seine Stelle trat Johann Hornung, dessen
Amtszeit 1691 noch um zwei Jahre verlängert wurde. Es ist bemerkenswert,
daß der Verantwortungsbereich des Inspektors das estnischsprachige
Gebiet in beiden Gouvernements umfaßte. In der lettischsprachigen
Hälfte Livlands war Hornung nicht tätig, und über einen
entsprechenden Inspektor der lettischen Schulen fehlt jegliche Angabe.
Dieser Sachverhalt deutet darauf hin, daß wir es wieder mit einer
Initiative zu tun haben, die von örtlichen Besonderheiten und Persönlichkeiten
ausging.
1690 erreichte die mit der Güterreduktion begonnene Reorganisation
der livländischen Verwaltung eine neue Etappe. Das Gouvernement wurde
in zwei Ökonomiedistrikte mit Verwaltungssitzen in Dorpat und Riga
geteilt. Die Grenze zwischen beiden Distrikten folgte ungefähr der
estnisch-lettischen Sprachgrenze. Hauptaufgabe der Ökonomiestatthalter
war die Verwaltung der Krongüter, aber weil durch die Güterreduktion
bei den meisten Kirchen das Patronatsrecht auf den König übergegangen
war, mußte der Staat nun auch den Unterhalt der Kirchengebäude
(«externa ecclesiæ») übernehmen. Deshalb mußten
die Ökonomiestatthalter sich jetzt auch mit dem Bau von Schulhäusern
und dem Schulland beschäftigen. Weil die Bauernschulen zuvor zum
Kompetenzbereich des Oberkonsistoriums gehört hatten, führte
die neue Regelung zu Spannungen zwischen den Ökonomiestatthaltern
und dem Generalsuperintendenten. So gab es beispielsweise nach Ansicht
der Ökonomiestatthalter keinen Bedarf an Schulinspektoren. An deren
Stelle hätten sie lieber in jedem Distrikt einen ihnen untergeordneten
Beamten gesehen, der sich um Kirchenfragen, den Bau von Schulhäusern
und das Problem des Schullandes gekümmert hätte. Außerdem
wurden die Beträge unter die Lupe genommen, die J. Fischer seit 1675
sowohl für die Armenschulen als auch für die Übersetzung
und den Druck der Bibel verwendet hatte. Die Akten der von Paul von Strokirch,
dem Kämmerer der livländischen Gouvernementsverwaltung, durchgeführten
Rechnungsprüfung, in denen J. Fischer der Veruntreuung von Geldern
und ungerechtfertigter Ausgaben beschuldigt wurde, wurden 1694 dem Kammergericht
zur Untersuchung vorgelegt. Im Laufe der Untersuchung kam auch J. Fischer
nach Stockholm, um sich zu rechtfertigen. Er schickte dem König ein
Memorandum, in dem er den Ökonomiestatthaltern Vorwürfe machte
sowie mehrere Vorschläge unterbreitete, um jedenfalls einen Teil
seiner bisherigen Befugnisse zu bewahren. Das Kammergericht sprach J.
Fischer von der Anklage wegen Veruntreuung der Gelder zum Unterhalt der
Armenschulen und des Mißbrauchs der ihnen zugedachten Bücher
frei, aber die Antwort des Königs auf J. Fischers Memorandum kann
als Ende der bisherigen Form des Kirchenregiments in Livland aufgefaßt
werden. Damit endete in der Praxis auch J. Fischers 1675 begonnene, erfolgreiche
Arbeit für die Gründung von Schulen. Das Schulnetz war im Prinzip
ausgebaut und konnte in der Folgezeit auch mit Hilfe der staatlichen Bürokratie
weiterexistieren. Die neugeschaffenen Bauernschulen trugen auch weiterhin
zu einer Hebung des Bildungsniveaus bei trotz der Hungersnot (16951697),
des Nordischen Krieges und der russischen Herrschaft ab 1710.
Die Münzpolitik in den schwedischen Besitzungen während der
Regierungszeit des Hauses Wasa/Pfalz
Ivar Leimus
Zusammenfassung
Die Münzpolitik der schwedischen Regierung in ihren Besitzungen
hatte viele Gesichter, jeweils abhängig von unterschiedlichen politischen,
geographischen und wirtschaftlichen Faktoren. Reval, die Schweden am nächsten
liegende der neuen Besitzungen, konnte nur sein Wappen und seinen Namen
auf der Rückseite der Münzen bewahren und wurde im Laufe der
Zeit gezwungen, seinen Münzfuß und die bisherigen Nennwerte
zu verändern. Dasselbe trifft für Narva zu. Riga war wirtschaftlich
viel stärker. Sein Münzwesen war schon vierzig Jahre lang auf
den polnischen Markt ausgerichtet gewesen. Der Einfluß der Rigaer
Kaufleute war so groß, daß Gustav Adolf sich gezwungen sah,
die Beibehaltung des polnischen Münzsystems zu gestatten, jedoch
konnte die schwedische Herrschaft sich auf den Bildseiten der Münzen
manifestieren und repräsentieren. In einer recht ähnlichen Weise
wurde das örtliche Münzsystem in Elbing trotz der Verordnungen
der schwedischen Verwaltung beibehalten. Je weiter man nach Westen blickt,
desto mehr Rechte konnten die örtlichen Obrigkeiten behaupten. In
Pommern, Mecklenburg und Bremen-Verden gestatteten die schwedischen Amtsträger
die Beibehaltung der traditionellen Münzfüße und -systeme
und gaben sich mit den schwedischen Herrschaftssymbolen auf den Rückseiten
der Münzen zufrieden. Wenn die Geldstücke in den stadteigenen
Münzen geprägt wurden, erinnert sogar überhaupt nichts
an die schwedische Herrschaft. Paradoxerweise tragen die Münzen aus
den abgelegensten und kurzlebigsten Münzprägestätten im
schwedischen Machtbereich, nämlich in Süddeutschland, mehr schwedische
Herrschaftssymbole als irgendwo anders. Der Hauptzweck dieser Münzen
war ganz offensichtlich die Verkündung der schwedischen Herrschaft
in diesem Teil Deutschlands. Die schwedische Münzprägung in
Nowgorod folgte dagegen völlig anderen Prinzipien. Da die Schweden
dort kein Münzrecht besaßen, wurde in Nowgorod während
der schwedischen Besetzung weiterhin im Namen der russischen Zaren geprägt.
Die schwedischen Behörden zogen aber dennoch Gewinn aus der Nowgoroder
Münze.
Abgesehen von Estland überlebte fast überall das örtliche
Münzsystem in seinen Grundzügen. Die schwedische Verwaltung
versuchte durch ihre Münzprägung jedoch, einige wirtschaftliche
bzw. propagandistische Ziele zu erreichen.
Entwicklungslinien der Landwirtschaft am Ende des 16. und im 17. Jahrhundert
Ülle Tarkiainen
Zusammenfassung
Für die Landwirtschaft begann die schwedische Zeit mit einer Niedergangsphase.
Wegen des livländischen Krieges und des Krieges zwischen Polen und
Schweden zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das estnische Sprachgebiet
für länger als ein halbes Jahrhundert vor allem der Schauplatz
nicht enden wollender Kriege. Aufgrund von Kriegen, Seuchen und Hunger
fiel die Zahl der Einwohner, Dörfer standen leer, und Felder lagen
brach. Nachdem der Friede wieder eingekehrt war, erholte sich die Bevölkerungzahl
rasch, und zwar sowohl durch ein hohes natürliches Wachstum als auch
durch eine umfangreiche Einwanderung aus den Nachbargebieten (Finnland,
Rußland und lettisches Sprachgebiet). An der schnellen Wiederbesiedelung
des Landes waren sowohl der schwedische Staat als auch die örtlichen
Gutsbesitzer interessiert.
In bisher unbekanntem Ausmaß wurden im 17. Jahrhundert neue Güter
angelegt und die Anbaufläche der schon bestehenden Güter erweitert.
Es entstanden ungefähr genauso viele Güter neu, wie aus den
vorangegangenen vier Jahrhunderten erhalten waren. Bei geringer Bevölkerungsdichte
wurden die Gutsfelder auf Kosten der brachliegenden Bauernfelder ausgedehnt,
aber als sich die Bevölkerung wieder verdichtete, begannen die Güter,
auch kultiviertes Bauernland zu übernehmen. In begrenztem Umfang
wurden die Gutsfelder auch durch die Kultivierung von Neuland (ehem. Wald,
Wiese oder Weideland) erweitert. Die Gutshöfe wandelten sich im Laufe
des 17. Jahrhunderts von Zentralen für die Einsammlung von Abgaben
zu Produktionszentren. Die Entwicklung der Gutswirtschaft war einerseits
gekoppelt an die Belebung der inländischen, bar abgewickelten Handelsgeschäfte,
andererseits aber auch an die schlechte Konjunktur für den Getreideexport
nach Westeuropa. Die Nachfrage nach est- und livländischem Getreide
auf dem westeuropäischen Markt wuchs im Laufe des 17. Jahrhunderts
ununterbrochen. Dieses Getreide war preiswerter als das westeuropäische,
denn die Güter verfügten über billige Arbeitskräfte.
Im Agrarsystem und in der Agrartechnik fanden im 17. Jahrhundert keine
wesentlichen Änderungen statt. Sowohl auf den Guts- als auch auf
den Bauernfeldern herrschte die Dreifelderwirtschaft vor, bei der das
Agrarland in drei Teile geteilt wurde. Jedes Jahr wurden zwei Teile davon
bebaut, während das dritte brachlag. Auch ältere Agrarsysteme
waren in Gebrauch, nämlich Brachkultur und Brandrodung. Im Norden
und Westen des estnischen Sprachgebiets wurde Brandrodung wegen der dünnen
Humusschicht fast nicht mehr betrieben, aber im Süden und besonders
im Südosten hatte sie durchaus noch große Bedeutung. Der Ersatz
der Brandrodung durch permanent bewirtschaftete Felder setzte vor allem
eine dichtere Besiedlung und daraus resultierende Waldknappheit voraus.
Die Bedeutung der Waldbrandwirtschaft blieb jedoch erhalten, denn am Ende
des 17. Jahrhunderts dezimierten Hungersnot, Krieg und Pest die Bevölkerung,
und die danach auftretenden Tierseuchen verstärkten den Mangel an
Dünger.
Die wichtigsten Kulturen waren Roggen und Gerste. Bei der Dreifelderwirtschaft
wurde mit Roggen, dem einzigen Wintergetreide, eine größere
Fläche bebaut als mit Gerste, nämlich ungefähr die Hälfte
der Anbaufläche. An Sommergetreide wurde außer Gerste noch
Hafer, Flachs, Erbsen, Buchweizen, Linsen, seltener auch Sommerroggen
und Sommerweizen, angebaut. Hafer wurde vor allem als Tierfutter verwendet.
Bei der Waldbrandwirtschaft wurde meistens Gerste gesät. Bei den
Handelsgewächsen hatten die größte Bedeutung Flachs und
Hanf.
Der Ernteertrag wurde früher durch Fruchtwechsel verbessert, und
Saatzucht wurde nur sehr zögernd in Anwendung genommen. Als durchschnittlicher
Ertrag wurde bei Roggen und Gerste mit dem vierfachen der Aussaat gerechnet,
aber oft war die Ausbeute niedriger. Die Ergiebigkeit von Hafer war geringer.
Das erklärt sich vor allem aus dem Umstand, daß Hafer immer
auf den schlechteren Böden angebaut wurde, die für Roggen und
Gerste nicht geeignet waren. Viehzucht spielte neben dem Ackerbau nur
eine geringe Rolle. Sie war dem Ackerbau untergeordnet und sollte ihn
vor allem mit Zugtieren und Dünger versehen. Auf den Gütern
wurden gewöhnlich nur wenige Zugtiere gehalten, denn die Bauern benutzten
bei der Fronarbeit ihr eigenes Gerät und ihre eigenen Tiere. Zur
Feldarbeit wurden Ochsen und Pferde verwendet. Pferde waren sowohl für
die Feldarbeit als auch für den Transport über lange Strecken
geeignet. Ochsen wurden paarweise bei der Feldarbeit und bei kürzeren
Transporten verwendet. Ihr Vorzug im Vergleich zu Pferden war ihr geringer
Preis und ihre Anspruchslosigkeit. Die Gewohnheit, mit Ochsen zu arbeiten,
hatte ihre tiefsten Wurzeln in Estland. Große Bedeutung hatten Pferde
vor allem im Südosten des estnischen Sprachgebiets, besonders in
den Kirchspielen, die am dichtesten an Rußland und dem lettischen
Sprachgebiet lagen. Dort wurden im 17. Jahrhundert überhaupt keine
Ochsen verwendet. Die Rinderzucht war im Westen und Nordwesten des estnischen
Sprachgebiets am weitesten entwickelt, wo es reichlich Au- und Moorwiesen
gab. Im Südosten, wo Ochsen wenig als Zugtiere verwendet wurden,
war die Rinderzucht mehr als anderswo auf die Milchwirtschaft ausgerichtet.
Die Milchproduktion der traditionell verwendeten Rassen war gering.
Am Ende des 17. Jahrhunderts herrschte im estnischen Sprachgebiet viele
Jahre hindurch eine schwere Mißernte, auf die Hungersnot (16951697)
und Seuchen folgten. Damit begann eine neue Zeit des Niedergangs. Die
Hungersnot, der Nordische Krieg und die Pest der Jahre 1710/11 führten
zu einem katastrophalen Rückgang der Bevölkerungszahl und damit
zu einem tiefen Einbruch der Landwirtschaft.
In früheren Zeiten (auch im 17. Jahrhundert) war die landwirtschaftliche
Produktion direkt von der Zahl der Menschen abhängig. Wenn die Bevölkerungszahl
sich drastisch verringerte, nahm gleichzeitig auch die landwirtschaftliche
Produktion ab. Eine wachsende Bevölkerung dagegen führte zu
einer Produktionssteigerung. Der schwedische Historiker Janken Myrdal
hat die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion mit einer Wellenbewegung
verglichen. Auf eine Wachstumsperiode folgt regelmäßig ein
Stillstand oder ein Rückgang: eine Krise. Krisen sind keine zufälligen,
von Krieg oder Seuchen ausgelösten Erscheinungen, sondern sie wiederholen
sich regelmäßig. Krisen scheinen unvermeidliche Bestandteile
der historischen Entwicklung zu sein. Im Laufe der Geschichte wechselten
sich ständig Krisen- und Wachstumsphasen ab. Normalerweise jedoch
erreichte eine neue Niedergangsphase nicht ganz das Niveau der vorhergehenden.
Graphisch läßt sich das als eine Wellenlinie darstellen, die
immer höher steigt.
Dieses Modell läßt sich gut auf die Entwicklung der Landwirtschaft
im estnischen Sprachgebiet anwenden. Der Beginn der schwedischen Zeit
fiel mit der Krise in der zweiten Hälfte des 16. und zu Anfang des
17. Jahrhunderts zusammen, die durch den livländischen Krieg und
den polnisch-schwedischen Krieg verursacht worden war. Das Ende der schwedischen
Zeit wird wieder durch eine Niedergangsphase markiert, und obwohl die
in den Jahren um 1700 herrschende Krise gravierend war, erreichte sie
nicht das Ausmaß der vorigen. Die Zeit dazwischen war eine Periode
kräftigen wirtschaftlichen Wachstums. Auf diese Weise kann die schwedische
Zeit als ein Zyklus in der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion
betrachtet werden. Viele Prozesse, die in der behandelten Periode abliefen,
hatten einen entscheidenden Einfluß auf die Entwicklung der Landwirtschaft
in den nächsten beiden Jahrhunderten. In der schwedischen Zeit entwickelte
sich ein Gutssystem, das seine zentrale Position in der landwirtschaftlichen
Produktion auch in den folgenden Jahrhunderten behaupten konnte. Obwohl
die Zahl der Bauernhöfe noch spürbar wachsen sollte, blieb die
Struktur der über das Land verteilten Dörfer in seinen Grundzügen
bis zur Flurbereinigung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
bestehen.
Der schwedische Verwaltungsapparat in Livland in der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts
Birgit Kibal
Zusammenfassung
Die schwedische Großmacht der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
gründete sich auf ein absolutistisches Verwaltungssystem. Eine seiner
Erscheinungsformen war die Entstehung und schnelle Entwicklung eines bürokratischen
Staatsapparats. Für Stellen im Staatsdienst gab es viele Interessenten,
vor allem wegen des damit verbundenen gesicherten Einkommens und aus Karrieregründen.
In der Zeitspanne von ungefähr 1650 bis 1730 war in Schweden die
Zahl akademisch gebildeter Militär-, Zivil- und Kameralbeamter in
den Jahren 1680 bis 1700 am höchsten. In Livland fand eine vergleichbare
Entwicklung statt, aber wegen der dualistischen Verwaltungsform funktionierte
das schwedische Modell dort nur teilweise. In der Gouvernementsverwaltung,
die sich in Livlands Hauptstadt Riga befand, standen von der Mitte des
Jahrhunderts bis zu seinem Ende jeweils 17 bis 19 Beamte auf der Gehaltsliste;
die höchste Zahl wurde im Jahr 1696 erreicht. Leiter dieser Verwaltung
war der vom König ernannte Generalgouverneur. Er war der Vertreter
des Königs vor Ort und hatte das Recht, Beamte zu ernennen und ihnen
Anordnungen zu geben. Die tagtägliche Sachbearbeitung fand in der
Kanzlei und in der Rechenkammer statt, wo Sekretäre, Archivare, Kämmerer,
Buchhalter und Fiskale arbeiteten. Staatliche Beamte waren auch Zollbeamte,
Rent- und Proviantmeister sowie die Beamten der Ökonomiekontore.
Die von 1681 bis 1710 amtierenden drei Ökonomiestatthalter wirkten
auch als Ratgeber der Generalgouverneure und trugen viele Entscheidungen
auf Gouvernementsebene mit. Die wichtigsten Veränderungen nach 1680
waren: Der Generalgouverneur entfernte sich immer mehr von der Gouvernementsverwaltung,
seine Autorität wuchs, und seine Aufgaben konzentrierten sich bald
auf das Militärische. Die Zahl der Planstellen wurde in allen Behörden
reduziert. Ziel der Reformen war jedoch, die innere Struktur der Provinz
zu bewahren, nicht sie eng mit der schwedischen Krone zu verbinden. An
weiterführenderen Reformen hatte Schweden anfangs kein Interesse,
und später fehlte dazu sowohl die Zeit als auch das Geld.
Die Ausbildung des Absolutismus wurde von der Uniformitätspolitik
und dem Streben nach Integration der einzelnen Reichsteile begleitet.
Im Laufe der staatlichen Vereinheitlichung wurde eine Svecifizierung durchgeführt,
und gleichzeitig fand eine Hierarchisierung mit Hilfe von klar definierten
Dienstgraden statt. Wiederum unterschied sich die Svecifizierung in Livland
von der Nationalitätspolitik, die anderswo im schwedischen Herrschaftsbereich
durchgeführt wurde. Es war nicht Ziel der schwedischen Politik, Livland
mit einer schwedischen Bevölkerung zu kolonisieren oder die schwedische
Sprache und Kultur einzuführen, sondern unter Svecifizierung wurde
die Befolgung schwedischer Gesetze und Gewohnheiten und die Betonung der
schwedischen Oberhoheit verstanden. Das äußerte sich z. B.
in der Bevorzugung von Schweden bei der Besetzung von Beamtenstellen.
Die Bezeichnung «Schwede» wurde sowohl für ethnische
Schweden als auch für alle anderen Untertanen des schwedischen Königs
benutzt. Mit dem Wort «Nationalist» wurde ein aus einem bestimmten
Volk Gebürtiger und dessen Sprache Sprechender bezeichnet. Eine Statistik
der zwölf höchsten Amtsträger Livlands in den Jahren 1670
bis 1700 ergibt, daß von ihnen zehn Schweden (d. h. ethnische Schweden)
und zwei Nicht-Schweden waren. Alle waren über eine für den
Dienstadel typische Karriere in ihr Amt gelangt. Die zweite Etappe der
Integration des Staatsapparats war die Schaffung einer hierarchischen
Struktur mit Hilfe der Rangordnung. Mit der Einführung dieser Rangordnung
wurden die Beamten aus allen Reichsteilen in ein System staatlicher Dienstgrade
eingeordnet. Alle Untergebenen konnten auf diese Weise ihren Platz und
ihren Status in der Gesellschaft erkennen. Weil die Anwendung der Uniformitätspolitik
bei den höchsten Reichsbehörden begann, erhielt der Leiter einer
Behörde sehr große Befugnisse. Für die Hierarchisierung
in Livland ist die 1697 verkündete Rangordnung ein Beispiel.
Abschließend soll unterstrichen werden, daß im ersten Jahrzehnt
des 18. Jahrhunderts trotz einer geänderten staatlichen Politik
die meisten in der schwedischen Zeit geschaffenen Behörden
und ihre amtierenden Leiter vom russischen Zarenreich übernommen
wurden. Das sollte vor der Folie der oben diskutierten Bedeutung der Schaffung
von Behörden und der Fortsetzung ihrer Tradition gesehen werden.
Die Schaffung von Ordnungsgerichten in Livland
Marten Seppel
Zusammenfassung
Von den während der schwedischen Herrschaft in der Provinz Livland
durchgeführten staatlichen Reformen war eine der durchgreifendsten
die Reorganisation des Gerichtswesens. Das im Verlauf dieser Reform geschaffene
Gerichtssystem blieb in seinen Grundzügen bis ans Ende der 1880er
Jahre bestehen. Von entscheidender Bedeutung war hier die Gerichtsreform
der Jahre 1630/1632, doch fanden einige institutionelle Veränderungen
auch noch in den folgenden Jahrzehnten statt. Eine davon war die Schaffung
einer eigenen Policeygerichtsinstanz in den 1660er Jahren. Der vorliegende
Aufsatz behandelt die Ursachen für die Entstehung dieser Institution
und diskutiert den genauen Zeitpunkt dafür sowie ihre wesentlichen
Funktionen.
Bei der Diskussion der in Livland in diesen Jahrzehnten herrschenden
Zustände ist es nicht möglich, einen aus dem schwedisch-russischen
Krieg der Jahre 1656 bis 1661 herrührenden Einfluß außer
acht zu lassen: Die wachsende Zahl von Bauern, die von den Gütern
floh, entwickelte sich für die Gutsbesitzer zu einem Problem von
entscheidender Bedeutung. Einige Monate nach dem im Juni 1661 in Kardis
geschlossenen Frieden mit Rußland erließ der Generalgouverneur
Robert Douglas eine Verordnung über die Auslieferung während
des Krieges geflohener Bauern. Ähnlichlautende Patente folgten in
den Jahren 1662 und 1664, und in der Anfang 1668 bestätigten Landesordnung
wird u. a. zusammenfassend die Zugehörigkeit eines zu einem andern
Gutshof gezogenen Bauern und die Verpflichtung zu seiner Auslieferung
geregelt.
Nirgends in den genannten Verordnungen findet sich jedoch eine Bestimmung
darüber, welche Instanz im Streitfall die Auslieferung von geflohenen
Bauern zu behandeln habe. Die 1632 im Laufe der Gerichtsreform verkündete
Ordonnanz sah vor, daß solche Fragen von den für jeden Kreis
ernannten Landrichtern behandelt würden. Daß dies auch noch
in der zweiten Jahrhunderthälfte in die Zuständigkeit der Landrichter
fiel, wird aus den Akten deutlich. In der Forschung trifft man wiederholt
die Behauptung an, in den 1660er Jahren sei der Hauptgrund für die
Schaffung der Ordnungsgerichte gerade der Wunsch der Gutsbesitzer gewesen,
die Verfolgung der Läuflinge zu verstärken. In den Beschlüssen
zur Schaffung der Ordnungsgerichte aus dem Anfang des Jahres 1667 wird
die Läuflingsfrage jedoch überhaupt nicht erwähnt. Die
Zuständigkeit der Ordnungsgerichte in diesem Punkt wurde von der
Ritterschaft erst Ende 1668 in einem anderen Zusammenhang beschlossen.
In ihrem dem Generalgouverneur unterbreiteten Vorschlag hatte die Ritterschaft
die Schaffung von Ordnungsgerichten in den Kreisen ausschließlich
damit begründet, daß es notwendig sei, die Durchführung
der Vorschriften und Verordnungen (u. a. des Generalgouverneurs) zu effektivisieren,
eine gute Policey im Lande zu wahren und die Aufsicht mit der Instandhaltung
der Landstraßen und Brücken zu intensivieren. Gerade die Organisation
der Instandhaltung der größeren Wege und der dort befindlichen
Brücken wurde die Hauptaufgabe der Ordnungsgerichte. Aus dieser Funktion
läßt sich die Rolle der Ordnungsgerichte in den folgenden institutionellen
Reformen ableiten, die ihren Anfang in der Mitte des Jahrhunderts nahmen.
Mit der Gerichtsreform zu Anfang der 1630er Jahre war die Aufsicht über
die Straßenbauarbeiten in die Zuständigkeit der Landgerichte
gegeben worden. Weil beim Generalgouverneur ständig Klagen über
den miserablen Zustand der Verkehrswege einliefen, wurden 1640, um dem
Unwesen abzuhelfen, ein Generalbrückmeister und 1653 in jedem Kreis
ein besonderer Hakenrichter mit zwei Assistenten ernannt. Nachdem Livland
nicht mehr Kriegsschauplatz war, wurden zuerst ein Oberbrückmeister
und danach, im Jahr 1662, wieder Hakenrichter ernannt, deren Verantwortung
für die Instandhaltung der Landstraßen 1663/64 noch einmal
präzisiert wurde. Weitergehende policeyliche Befugnisse hatten die
in Livland tätigen Hakenrichter ganz offensichtlich nicht
im Gegensatz zu den gleichnamigen Instanzen in Estland.
Eine solche Instanz wurde in Livland erst im Laufe der Ausarbeitung der
umfangreichen Landesordnung mit dem Ordnungsgericht geschaffen. Zusätzlich
zu den schon behandelten Aufgaben (Aufsicht über den Straßenbau
und Auslieferung der Läuflinge) wurde es noch für die Aufsicht
über die Krügerei, die bäuerlichen Hochzeiten, die Jahrmärkte
u. ä. zuständig.
Von der Sache her wurde die hier behandelte Institution schon vor der
Bestätigung und Verkündung der Landesordnung im Jahre 1668 geschaffen.
Schon 1667 hatten die Ritterschaft und der Generalgouverneur gemeinsam
die Grundsätze für die Ordnungsgerichtsinstanz festgelegt und
die ersten Amtsträger ernannt. In den folgenden Jahren wurde der
Zuständigkeitsbereich dieser Institution aber noch genauer bestimmt.
Die Einrichtung von Kurierpost und Personentransport in Est- und Livland
in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts
Enn Küng
Zusammenfassung
Der vorliegende Artikel versucht, einen Überblick über die
Organisation des Postwesens in Est- und Livland im zweiten Viertel des
17. Jahrhunderts zu geben. Dabei wird genauer untersucht, wie aus der
bäuerlichen Vorspannverpflichtung zu kostenloser Beförderung
von königlicher Post und Reisenden im Auftrage der Krone ein regelmäßiger,
mit einer Vorspannsteuer der Gutsbesitzer finanzierter Transport wurde,
festgelegte Postrouten bedient wurden und eine Postorganisation entstand,
die die Provinzen untereinander und mit dem Mutterland verband.
Mit der Eroberung Est- und Livlands stand Schweden vor dem logistischen
Problem, die Truppenbewegungen in den überseeischen Provinzen zu
organisieren. Um Verbindung zwischen Festungen und Städten zu halten,
war der Bau und der Unterhalt von Landstraßen und Brücken eine
zwingende Notwendigkeit. Die Verpflichtung hierzu wurde von der Regierung
den Ritterschaften auferlegt und wurde in der Praxis durch Leistungen
der Bauern erfüllt. Mit dem Unterhalt der Wege hing noch eine zweite
Verpflichtung des Adels und der Bauern zusammen, nämlich die Beförderung
von Post und Kurieren durch Vorspannleistungen («Schüßung»,
«Schüßerei», schwed. «skutsväsendet»).
Diese zweite Verpflichtung berührte wie auch im schwedischen Mutterland
nur die königliche Post und Reisende mit einem königlichen Paß.
Privatpersonen reisten auf eigene Faust.
Als man in Schweden in der Mitte der 1620er Jahre auf Initiative des
Reichskanzlers Axel Oxenstierna begann, eine Reorganisation des bisherigen
Kurierwesens und dessen Ausbau zu einem das ganze Land umfassenden, regelmäßigen
Postbeförderungssystem zu planen, wurden entsprechende Forderungen
auch an die estländische Ritterschaft gerichtet. Weil die Eroberung
Livlands noch nicht abgeschlossen war und sich im estländischen Gouvernement
große Truppenkontingente aufhielten und Durchmärsche stattfanden
und weil an die Garnisonen schriftliche Befehle und Geld geschickt wurden,
war die Hilfe des Adels bei der Beförderung von Soldaten, Transporten
aller Art und auch von Post notwendig. Früher waren dazu die Verwalter
der Krongüter und die Kronbauern verpflichtet gewesen, aber schon
1620 waren drei Viertel der Staatsgüter an Privatpersonen verlehnt.
So nahm auch der estländische Adel an der Beförderung von königlichen
Transporten (Sold, Proviant und Munition für die Garnisonen) und
Post sowie von Reisenden mit königlichen Pässen teil. Eine detaillierte
Postordnung wurde in Estland am 5. März 1631 erlassen. Die Ritterschaft
erklärte sich einverstanden, auf den drei Landstraßen nach
Dorpat, Pernau und Narva eine Postbeförderung einzurichten. Entlang
dieser Landstraßen sollten Poststationen liegen, jeweils mit drei
Postpferden versehen. Für jede dieser Stationen mußten die
Besitzer der umliegenden Güter eine feste Regelung treffen und untereinander
absprechen, wer wann Pferde schickte. Zur Finanzierung der Postbeförderung
wurden diejenigen Gutsbesitzer herangezogen, die nicht in der Nähe
der Landstraßen wohnten und die keine Pferde zur Verfügung
stellten. Von jeder Roßdiensteinheit wurden zehn Taler gefordert.
Post, die im Dienste des Königs und mit einem Paß versehen
befördert wurde, kostete pro Meile vier Öre. Strafen wurden
festgesetzt für die Fälle, daß Pferde ohne Bezahlung oder
mit Gewalt genommen wurden oder daß sie länger als bis zur
vorgesehenen Poststation benutzt wurden. In der Postordnung der Ritterschaft
wurden in gesonderten Punkten auch der Bau und Unterhalt von Wegen und
Brücken behandelt. Zur Postordnung gehörte auch eine Liste der
Poststationen. Für Estland blieben diese Grundzüge ohne größere
Änderungen wenigstens für die folgenden fünf Jahre gültig.
Während es in Livland den Amtsträgern des Generalgouvernements
möglich war, das Postwesen in der Provinz selbständig zu regeln,
waren in Estland sowohl der Gouverneur als auch die Stockholmer Regierung
auf Verhandlungen mit der Ritterschaft angewiesen.
Auch in Livland wurden schon im Laufe der Eroberung die Beförderung
von Post und königlichen Boten sowie die Stellung von Pferden zur
Aufgabe der örtlichen Gutsbesitzer gemacht. In die Praxis umgesetzt
wurde dies mit Hilfe der Vorspannverpflichtung der Bauern. Am 20. Dezember
1630 verkündete der Generalgouverneur J. Skytte eine eigene Postordnung
für die Provinz Livland. Zur Beförderung der königlichen
Post mußten die örtlichen Gouverneure und Statthalter dafür
sorgen, daß entlang der Heerstraßen Krüge oder Poststationen
(«Stadolle») eingerichtet wurden, wo Pferde für die Reisenden,
Futter und Lebensmittel bereitgehalten wurden. Für jede Meile mußten
vier Öre und für das Essen drei Öre gezahlt werden. Auch
die königliche Post mußte die sog. Meilentaxe bezahlen, jedoch
nur eine halbe Mark schwedisch. Zum Unterhalt der Poststationen wurden
bei jedem Krug bestimmte Gebiete vorgesehen, von denen die Bauern jeweils
vier Tage lang an der Poststation Pferde bereithalten mußten. Auch
die Städte trugen mit ihren Mitteln zur Beförderung von Post
und Personen bei. Zu der Postorganisation, wie sie in Livland am 20. Dezember
1630 und in Estland am 5. März 1631 eingeführt wurde, gab es
in Schweden zu dieser Zeit kein Gegenstück.
Die ersten Anzeichen, daß es Probleme gab, die Postordnungen in
den überseeischen Provinzen mit Leben zu erfüllen, zeigten sich
in der Mitte der 1630er Jahre. So versuchten die Landräte der estländischen
Ritterschaft, das sog. Postgeld abzuschaffen, und 1636 weigerten sie sich,
es zu bezahlen und die königliche Post zu befördern. Anders
als in Estland fiel es den schwedischen Amtsträgern in Livland wesentlich
leichter, die Befolgung der Postordnung aus dem Jahr 1630 zu sichern.
In Livland bereitete jedoch der Unterhalt der Pferdewechselstellen, d.
h. der Poststationen, Probleme. Für den Unterhalt sollte von jedem
Haken ein halber Silbertaler gezahlt werden.
Die 1630/31 eingeführte Postordnung sah nur die Beförderung
der königlichen Post vor. Als nächstes begann man, an den Transport
privater Briefe zu denken. Den Anstoß dazu gaben die Kaufleute,
besonders in Riga, denn sie mußten sich bisher selbst darum kümmern,
daß ihre Briefe die Empfänger erreichten. Sicherlich dachten
viele geschäftstüchtige Menschen an die Schaffung eines sog.
Privatpostsystems. Bekannt ist das von Jacob Becker im Herbst 1632 publizierte
Postplakat, aber schon in der ersten Hälfte desselben Jahres hatte
ein gewisser Beauieu dem Generalgouverneur J. Skytte vorgeschlagen, die
gesamte Kurierpostbeförderung in Est- und Livland zu übernehmen
und auf eigene Kosten zu unterhalten.
Am 20. Februar 1636 bestätigte Königin Christina die erste
Postverordnung in Schweden («Förordning om Postbådhen»),
mit der die bisherige Vorspannverpflichtung der Bauern durch einen regelmäßigen
Postverkehr abgelöst wurden. Die Durchführung der Postverordnung
aus dem Jahr 1636 und die Einrichtung staatlicher Postrouten mußte
in Finnland bis 1638/39 warten. Wenig später folgte Narva dem finnischen
Beispiel. Daß das staatliche Postwesen sich bis nach Narva ausgedehnt
hatte, machte die Rückständigkeit des bisherigen Postwesens
in Livland deutlich, zu dem Ingermanland und Narva in verwaltungsmäßiger
Hinsicht gehörten. Überzeugt von der Notwendigkeit einer Postreform,
veröffentlichte Generalgouverneur B. Oxenstierna am 18. März
1639 ein Postplakat für Livland und Ingermanland mit vierzehn Punkten.
Die Posthalter an den Landstraßen von Dorpat nach Riga, Reval bzw.
Narva wurden verpflichtet, ordentliche Postpferde bereitzuhalten, und
zwar an jeder Poststation zwei. Zur Finanzierung der Post- und Vorspannordnung
mußten pro Jahr von jedem Haken ein Kupfertaler oder sechszehn Silberöre
gezahlt werden. Die genaue Lage der Poststationen an den Landstraßen
von Dorpat nach Riga, Reval bzw. Narva wurde festgelegt. Die Postbeförderung
fand endlich regelmäßig statt. Der Begriff «ordinari
wochentliche Post» kam auf. Es wurden bestimmte Zeiten genannt,
wann die Post an einem oder dem anderen Ort ankommen oder von dort abgehen
sollte. Auch das Porto wurde festgelegt. Es hing vom Umfang des Briefes
ab. Ein Brief auf einem halben Bogen Papier kostete eine Öre. Die
Meilentaxe wurde beibehalten. Sie betrug vier Silberöre pro Pferd.
Um den Postdienst zu benutzen, mußte ein Paß vorgezeigt werden.
Beim Postplakat aus dem Jahr 1639 ist bemerkenswert, daß es auf
Dorpat fokussiert war. Das lag daran, daß die Stadt im Verkehrsnetz
der beiden voneinander getrennt liegenden Gouvernements eine zentrale
Lage einnahm. Die neue Postordnung für Livland und Ingermanland wurde
schon im selben Jahr angewendet.
Nach der Verbindung der beiden Postroutennetze in Livland und Ingermanland
und dem Anschluß an das Postsystem Schweden-Finnlands entstand in
den 1640er Jahren die dringende Notwendigkeit, eine Verbindung mit der
Nachbarprovinz Estland herzustellen. Aus Rigaer und livländischer
Perspektive war es ein Problem, daß die Post sowohl auf den Landstraßen
als auch zu Wasser von Reval nach Finnland zu langsam befördert wurde.
Noch 1648 mußte man zu der Erkenntnis kommen, daß die estländische
Ritterschaft keine Mittel zum Unterhalt der Poststationen gefunden hatte,
weder auf der Landstraße von Reval nach Pernau und weiter nach Riga
noch auf den Strecken nach Dorpat und Narva.
Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen
Postnetzes und Postsystems für Liv-, Est- und Ingermanland wurde
am 24. Mai 1645 gemacht, als Jacob Becker zum Postdirektor des livländischen
Generalgouvernements ernannt wurde. Als staatlicher Beamter war er jetzt
für die Stellung von Postpferden und die Beförderung der königlichen
Post in der Provinz allein verantwortlich. Für die Bereitstellung
von Pferden und deren Futter mußte er einen angemessenen Preis mit
den örtlichen Adligen ausmachen. Die Ernennung von J. Becker zum
Postdirektor war deshalb ein entscheidender Schritt, weil die staatlichen
Behörden damit einen Stellvertreter fanden, der für sie die
Organisation der Post übernahm. Die Organisation der Postbeförderung
und der Unterhalt der notwendigen Infrastruktur war für den Postdirektor
nicht mehr bloß eine Verpflichtung, sondern auch eine Quelle für
Einkünfte. 1648 wurde er zum Postmeister der überseeischen Provinzen
ernannt mit Verantwortung für das Postwesen von Riga bis Åbo.
Gleichzeitig blieb die wirtschaftliche, technische und politische Kontrolle
des Staates über die Post erhalten. Die vollständige Finanzierung
des est- und livländischen Postwesens durch den Staat wurde erst
in den 1650er Jahren erreicht.
Am Ende der 1640er Jahre war das Postsystem in Est- und Livland so weit
entwickelt, daß die Verbindungen regelmäßig funktionierten.
Die Verkehrsknotenpunkte beider Provinzen waren zu einem Netz von Postrouten
verknüpft. Zu festgelegten Zeiten verkehrten Postreiter und -kuriere,
und entlang der Wege lagen Poststationen. Der Grundstein zur Finanzierung
der Postbeförderung war gelegt. Trotzdem gab es noch lange Zeit nur
eine Verpflichtung, staatliche oder königliche Post sowie Reisende
mit königlichen Pässen zu befördern. Schritt für Schritt
wurden diese Begrenzungen aufgehoben, obwohl die Beförderung von
privaten Briefen in den Diskussionen direkt nicht berührt wurde.
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