Die staatsrechtliche Stellung der Ostseeprovinzen im schwedischen Großreich 1561–1710 (1721)

Aleksander Loit

Zusammenfassung

Die schwedische Großmachtzeit fällt im wesentlichen mit der Periode zusammen, in der die Ostseeprovinzen zu Schweden gehörten. Als Estland sich 1561 unter schwedische Herrschaft begab, war das der Beginn der territorialen Expansion Schwedens, die bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zum Erwerb ausgedehnter Gebiete im Osten, Süden und Westen führte. Zusammen machten diese Besitzungen das schwedische Ostseereich aus. Die Ostsee entwickelte sich zu einem schwedischen Binnenmeer, und die schwedische Herrschaft wurde als dominium maris Baltici bezeichnet. Dieses Großreich existierte bis zum Nordischen Krieg. Als Rußland 1710 (1721) Est- und Livland unter seine Gewalt brachte, begann der Niedergang, und Schweden sank wieder auf den Status einer europäischen Macht zweiten Ranges herab. Deshalb kann man behaupten, daß die Herrschaft über die Ostseeprovinzen eine entscheidende Voraussetzung, aber auch ein Symbol für die schwedische Großmachtstellung war. Die Ostseeprovinzen waren ein wichtiger Bestandteil des schwedischen Großreichs, sie hatten strategische Bedeutung sowohl in offensiver als auch in defensiver Hinsicht, sie verschafften Schweden eine Schlüsselposition im umfangreichen Handel zwischen Westeuropa und Rußland, und sie bedeuteten den Zugang zu einem Gebiet, das wichtige Lebensmittel produzierte — Livland wurde nicht umsonst die Kornkammer Schwedens genannt.

Ein Problem, das schon zu Beginn der schwedischen Herrschaft über Estland auftauchte und das schließlich die gesamte schwedische Zeit hindurch fortbestand, war die Frage nach der staatsrechlichen Stellung Est- und Livlands, d. h. nach der Art der Verbindung mit dem schwedischen Reich. Verwaltungsmäßig hatten sowohl Est- als auch Livland den Status von Generalgouvernements, und beide bildeten, zusammen mit den Erwerbungen in Deutschland (Pommern, Bremen-Verden), die sog. ausländischen Provinzen im Rahmen des schwedischen Reichs.

Die staatsrechtliche Stellung Est- und Livlands im schwedischen Ostseereich wurde jedoch nie offiziell und verbindlich definiert, weder in internationalen Verträgen noch in schwedischen verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Auch in den zeitgenössischen Quellen lassen sich zu dieser Frage weder grundsätzliche Diskussionen noch begründete Vorschläge für den einen oder den anderen Standpunkt finden. Die vielen Spezialfragen der staatsrechtlichen Stellung behandelte die schwedische Regierung in ausgesprochen pragmatischer Weise nur, wenn in einem Fall konkreter Bedarf dafür bestand. Von dieser Lage muß man auch bei jeder Untersuchung ausgehen, deren zentraler Gegenstand die staatliche Integrationspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen sein soll.

Im vorliegenden Aufsatz werden die Integrationsbemühungen und die Integrationspolitik der schwedischen Zentralgewalt in Bezug auf die Ostseeprovinzen betrachtet, und zwar auf folgenden Gebieten: Politik, Verwaltung, Rechtsordnung und Gerichtswesen, Wirtschaft, Militärorganisation, religiöses und kirchliches Leben sowie Kultur und Bildung.

Der Integrationsgrad war in den einzelnen Gebieten unterschiedlich. Am niedrigsten war er auf den wichtigsten Feldern, nämlich bei der politischen Struktur und der Rechtsordnung: Die Ostseeprovinzen erhielten nie eine Vertretung auf dem schwedischen Reichstag, und in den Provinzen wurde nie das allgemeine schwedische Recht eingeführt. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet gab es nur einen geringen Grad an Integration. Einem hohen Grad an Integration begegnen wir dagegen auf dem Gebiet des religiösen und kirchlichen Lebens, das besonders von der Konsolidierung der Reformation und der Einführung des schwedischen Kirchengesetzes aus dem Jahr 1686 berührt wurde. Auf dem Gebiet der Kultur und Bildung waren die Gründung der Dorpater Universität und die Einrichtung von Dorfschulen wichtige Schritte auf dem Weg zur Integration. Besondere Bedeutung auf dem Gebiet der sozialen Integration hatte die Befreiung der Bauern von der Leibeigenschaft mit allem, was daraus folgte.

Während der gesamten schwedischen Zeit zeichnet sich die schwedische Ostseeprovinzenpolitik im allgemeinen und die Integrationspolitik im besonderen durch das Bemühen aus, Neuerungen und Reformen über Verhandlungen und Kompromisse mit den örtlichen Obrigkeiten (Ritterschaften und Stadträte) durchzuführen, nicht durch Dekrete. In der Frage der staatsrechtlichen Stellung bestanden vor allem die Ritterschaften auf der Wahrung des Status quo. Daraus folgte die Nichtteilnahme am Leben des Staatsgebildes als Ganzem. Dies bedeutete einen extremen Partikularismus, der entschieden dazu beitrug, daß die Ostseeprovinzen im schwedischen Reich ein Fremdkörper blieben.



Aspekte der Zusammensetzung der est- und livländischen Bildungsschicht im 17. Jahrhundert

Arvo Tering

Zusammenfassung

Bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts herrschte in den deutschsprachigen lutherischen Ländern ein großer Mangel an Geistlichen und Lehrern, weshalb es keinen Überschuß an Akademikern gab, der ins Baltikum hätte abwandern können. Darüber hinaus waren Est- und Livland wegen des livländischen Krieges äußerst unsichere Landstriche, die man lieber mied. Gleichzeitig hatte Bildung hierzulande ein geringes Ansehen. Nur Riga vermochte der Gegenreformation zu widerstehen und seit dem Ende des 16. Jahrhunderts eigene Stadtkinder zu Akademikern auszubilden.

Die 1630er Jahre brachten aber dank der internationalen Lage und wegen der Stabilisierung der inneren Verhältnisse weitreichende Veränderungen mit sich, nicht nur durch die Gründung gelehrter Bildungsanstalten, das neue staatliche Gerichtssystem in Livland und die Stabilisierung des kirchlichen Lebens, sondern auch durch einen Zustrom von Akademikern aus dem deutschen Sprachgebiet. Dazu trugen auch die zentrale Stellung des schwedischen Mutterlandes im lutherischen Europa und die Versuche, Bildung und Wissenschaft im eigenen Lande zu entwickeln, bei.

Zur Zeit der Svecifizierung während der absolutistischen Herrschaft König Karls XI. verstärkte sich auch der Zustrom schwedischer Akademiker in die Ostseeprovinzen. Wir finden diese unter den Professoren und Studenten der Dorpater Universität, unter den Richtern am Hofgericht und unter den Beamten in den beiden Gouvernementsverwaltungen.

Anders als im Herzogtum Kurland gab es in den schwedischen Ostseeprovinzen eine den Bildungsbedürfnissen entsprechende Anzahl von Gymnasien, vielleicht ungefähr wie im königlichen Preußen.

Die Zusammensetzung der Bildungsschicht war ziemlich heterogen: Ein Teil stand im Dienst der Städte, ein anderer in dem des Staates, und ein dritter war für die Ritterschaft tätig. Auch in der Armee gab es Gebildete. Zu den Gebildeten zählten studierte Ratsherren, Advokaten, Gymnasiallehrer, städtische Geistliche und Mediziner, außerdem junge Männer, die eine Universität beziehen wollten, und Kandidaten für das geistliche Amt, von denen viele als Hauslehrer ihr Brot verdienten.

Eine beträchtliche Anzahl Gebildeter arbeitete auch in den beiden Gouvernementsverwaltungen und in den ihnen nachgeordneten Behörden. In den Städten befanden sich auch vom Staat unterhaltene Schulen und Gerichte. Ebenso zählte das Militär Gebildete in seinen Rängen: studierte Offiziere, Geistliche und Auditeure. In jeder Stadt gab es über 100 Gebildete, wobei die Familienmitglieder nicht mitgezählt worden sind, denn die Erforschung ihrer durchschnittlichen Anzahl bleibt ein Desiderat.

In den Landdistrikten waren die meisten Akademiker Geistliche, daneben gab es noch eine relativ geringe Zahl von studierten Gutsherren, Hauslehrern und — ziemlich selten — Gutsverwaltern. In den 1680er Jahren wurden in Est- und Livland Landmesser tätig, die in Uppsala studiert hatten.

Die Zahl der aus Est- und Livland an fremde Hochschulen ziehenden Studenten war von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis in die 1630er Jahre auf niedrigem Niveau stabil. Dann stieg ihre Zahl spürbar an, weil die Absolventen der Revaler und Rigaer Gymnasien begannen, ihre Ausbildung fortzusetzen.

Der Rückgang in den 1660er und 1670er Jahren hatte seine Ursache in den russisch-schwedischen und schwedisch-polnischen Kriegen und in der folgenden Pest. Von den 1680er Jahren bis 1710 war die Zahl der eingeschriebenen Studenten auf hohem Niveau stabil.

Von den Nichtadligen, die zwischen 1676 und 1710 ein Universitätsstudium begonnen hatten, übten später 63% einen akademischen Beruf aus. Die meisten von ihnen studierten an einer theologischen Fakultät (44%). Die Zahl der Jurastudenten war deutlich geringer (22,7%), und Medizin studierten nur ungefähr 4%. Von den Theologiestudenten fanden 89% später Arbeit, von den Jurastudenten 81,6% und von den wenigen Medizinstudenten 66,7%. Für die Theologiestudenten aus Kurland sind die Zahlen ähnlich, doch widmeten sich dort nur 12,8% der nichtadligen Studenten der Jurisprudenz, und von ihnen fanden 63,6% eine Anstellung als Jurist oder Sekretär. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den schwedischen Ostseeprovinzen und dem Herzogtum Kurland wird deutlich: Unter den Est- und Livländern gab es halb so viele Jura- wie Theologiestudenten (ein ähnliches Verhältnis herrschte bei denjenigen, die ein Amt erreichten), doch kamen bei den Kurländern auf jeden Jurastudenten beinahe 3,6 Theologiestudenten (bei den Amtsinhabern war das Verhältnis sogar eins zu fünf). Das ist in einer kurländischen Besonderheit begründet. Während es in den schwedischen Ostseeprovinzen möglich war, im Laufe einer Juristenkarriere bis zu einem Adelstitel zu gelangen (wenn auch nicht gleich zu est- oder livländischem Adel, so doch immerhin zu schwedischem Adel, der in den Ostseeprovinzen dieselben Rechte hatte wie der eingesessene Adel), so war es in Kurland seit 1620 unmöglich, anders als durch die Geburt Mitglied der kurländischen Ritterschaft zu werden, so daß nichtadligen Juristen weitergehende Karrieremöglichkeiten fehlten, obwohl Juristen auch als Advokaten in Kurland sehr gute Verdienstmöglichkeiten hatten. Der kurländische Adel war selbst sehr gut gebildet; von den im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts und zu Beginn des 18. Jahrhunderts an Universitäten immatrikulierten Kurländern waren nicht weniger als 26% Adlige, und alle leitenden Richterpositionen waren in den Händen von Adligen. Die wirtschaftliche Lage der kurländischen Geistlichen war sehr gut, und Schritt für Schritt wuchs der Anteil der Landeskinder unter den Geistlichen. Weil es in Kurland mehr als hundert Kirchengemeinden gab, war eine Sättigung des Arbeitsmarkts nicht zu befürchten; außerdem hatte man bei Kenntnis des Lettischen eine gute Chance, auch in Südlivland eine Stelle zu erhalten. Während es sich in Est- und Livland für einen Geistlichen auch lohnte, den Sohn Jura studieren zu lassen, weil es über ein Richteramt möglich war, in den Adelsstand aufzusteigen, war dies in Kurland aussichtslos. Selbst Ratsherren und Gutsverwalter ließen ihre Söhne vor allem Theologie studieren.

Aus diesen Daten wird deutlich, daß im letzten Viertel des 17. und im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts die überwiegende Mehrheit der est- und livländischen Studenten später einen akademischen Beruf ausüben konnte. Es gab damals also keine Überproduktion von Akademikern. In Livland (sowohl im estnisch- wie im lettischsprachigen Teil) und auf Ösel scheint es dagegen eine Unterproduktion gegeben zu haben. Nur Riga und sein näheres Hinterland bildeten eine Ausnahme. In Estland entsprach die Zahl der Theologiestudenten offenbar genau den Bedürfnissen.

Es gab deutlich weniger Jura- als Theologiestudenten, denn es gab auch sehr viel weniger Juristen- als Theologenstellen. Studenten aus Familien der Rigaer Oberschicht konnten eine Stelle als Stadtsekretär erhalten und von dort in den Rat aufsteigen, aber an den Hof- und Landgerichten in Livland und am Oberlandgericht und dem Burggericht in Estland wurden trotzdem Bewerber adliger Herkunft bevorzugt. Wenn ein Nichtadliger dort einmal ein Richteramt erhielt, konnte er aber in der Regel mit der Erhebung in den Adelsstand rechnen. Auf diese Weise bot die Richterlaufbahn die Chance zum sozialen Aufstieg. Die meisten Juristen wurden Advokaten, obwohl ihre Anzahl an den Gerichtshöfen reglementiert war.

Junge Männer estnischer und lettischer Herkunft (Undeutsche) hatten im 17. Jahrhundert minimale oder fast gar keine Chancen, eine Universität zu besuchen. Von der undeutschen Stadtbevölkerung hatten theoretisch die Söhne von Handwerksmeistern gemischter (deutsch-undeutscher) Zünfte (Leinweber, Zimmerleute) diese Möglichkeit. Wenn glückliche Umstände zusammenkamen, konnten sie zumindest die Trivialschule besuchen. Doch auch von den Handwerksmeistern ausschließlich deutscher Zünfte, die den mittleren Rang in der sozialen Pyramide einnahmen, ließen nur wenige ihre Söhne studieren. Der Zimmermannssohn J~nis Reiters ist der bis heute einzige mit Sicherheit identifizierte studierte Stadtlette aus dem 17. Jahrhundert. Natürlich können weitere Archivstudien hier noch zusätzliche Ausnahmen ans Licht bringen.

Junge Männer bäuerlicher Herkunft hatten bis zum Ende des 17. Jahrhunderts überhaupt keine Möglichkeit zum Studium, denn bis in die 1680er Jahre waren dafür die Standesschranken zu hoch. Erst die Bestrebungen zur Abschaffung der Leibeigenschaft, die Gründung von Dorfschulen, die Übersetzung des Neuen Testaments in die südestnische Sprache und die jetzt mögliche spannende Lektüre der gesamten Bibel in lettischer Sprache ließen einige psychologische Barrieren gegenüber der Welt der Bildung bei der bäuerlichen Bevölkerung fallen. Diese Unternehmungen trugen im 18. Jahrhundert Früchte, als mehrere in Halle ausgebildete Theologen bäuerlicher Herkunft ihre Arbeit aufnahmen.

Die Pest des Jahres 1710 riß einen bedeutenden Teil der Gebildeten ins Grab, besonders in Riga und Reval. Überraschend hierbei ist jedoch, daß gerade diejenigen Akademiker überlebten, die mit den Pestkranken in Berührung gekommen waren: Geistliche, Lehrer, Ratsmitglieder und Ärzte. Nach der Pest und dem Übergang des Landes in russische Herrschaft begannen die wenigen verbliebenen Akademiker, die Tätigkeit der Schul-, Kirchen- und Gerichtsinstitutionen fortzusetzen. Ihnen traten junge Männer, die in der Pestzeit im Ausland studiert hatten, zur Seite. In gewissem Sinne hatten die nach Rußland verschleppten Bewohner Dorpats und Narvas Glück im Unglück, denn sie wurden von der Pest nicht berührt und konnten Jahre später aus der Verbannung in ihre Heimatstädte zurückkehren.

Die wichtigsten noch ausstehenden Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Zusammensetzung der Bildungsschicht sind:

  1. Die soziale Stellung der Gebildeten und ihr Platz in der Gesellschaft (außer den teilweise schon erforschten rechtlichen Aspekten wären z. B. ihr Platz in der Rangordnung und bei wichtigen Ereignissen im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu untersuchen; als eine Methode, die besonders interessante Ergebnisse verspricht, soll die Bearbeitung der Kirchenbuchdaten über Taufpaten genannt werden).
  2. Die demographisch-soziologische Erforschung von Akademikerfamilien: Das soziale Milieu der Gebildeten und ihrer Ehefrauen, die Zahl ihrer Kinder und deren soziale Mobilität (als Folge der Karriere oder durch Heiratsverbindungen). Wenn dies im weiteren Sinne aufgefaßt würde, bedeutete dies die demographische Untersuchung der gesamten deutschsprachigen Bevölkerung Liv-, Est- und Kurlands.
  3. Es ist wenig wahrscheinlich, daß noch bisher unbekannte Akademiker undeutscher Herkunft entdeckt werden, doch wird es sich trotzdem lohnen, auf Überraschungsfunde, besonders bei der Arbeit mit Quellen aus dem 16. Jahrhundert, vorbereitet zu sein.
  4. Über die verschiedenen Gruppen von Gebildeten in Liv-, Est- und Kurland hat man dank zahlreicher biographischer Nachschlagewerke zum großen Teil einen guten Überblick, doch bleibt die Erforschung der Hauslehrer im 17. Jahrhundert ein Desiderat, denn die umfangreichen Quellen aus dieser Zeit unterscheiden sich in einem wichtigen Detail von denen des folgenden Jahrhunderts: Im 18. Jahrhundert galt ein stets wiederkehrender Punkt in den alljährlichen Berichten der Pastoren den in ihrem Kirchspiel tätigen Hauslehrern



Bauernschulen in Est- und Livland im letzten Viertel
des 17. Jahrhunderts

Aivar Põldvee

Zusammenfassung

Der vorliegende Aufsatz behandelt die Gründung von Bauernschulen in Est- und Livland in den Jahren 1675 bis 1695. Diese Periode beginnt mit den Reformen des kirchlichen Lebens in Livland, zu deren Durchführung der (General-)Superintendent Johann Fischer zahlreiche Initiativen ergriff, und endet mit der Uniformitätspolitik und der Einführung des schwedischen Kirchengesetzes. Obwohl die estnische und die lettische Schulgeschichtsforschung eine lange Tradition haben, sind trotzdem zahlreiche Probleme unbehandelt geblieben. Die Analyse der umfangreichen Quellen verspricht eine wesentliche Bereicherung des bisherigen Bildes. In diesem Artikel wird die Gründung von Schulen auf drei Niveaus betrachtet: Die Stockholmer Regierung, die Kirchenleitungen in Est- und Livland sowie die Personen, vor allem Pastoren, die damit vor Ort zu tun hatten. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Beschlußfindungsprozeß in der Schulpolitik und ihren wirtschaftlichen Aspekten gewidmet. Vor dem Hintergrund der kirchlichen Volksbildung in Schweden werden die Entwicklungen in Liv- und Estland verglichen, und in Livland wird auch noch zwischen dem lettischen und dem estnischen Sprachgebiet differenziert.

Die Regierungszeit Karls XI. (1672–1697) war von einer Stärkung der Königsmacht und der staatlichen Bürokratie sowie von umfangreichen Reformen geprägt, von denen die Güterreduktion (Einziehung von Gütern durch den Staat) Est- und Livland am stärksten berührte. Auch der Regelung des kirchlichen Lebens wurde große Aufmerksamkeit gewidmet. Von dem schwedischen unterschied sich das kirchliche Leben in den Ostseeprovinzen in mehreren Punkten; besonders auffallend war, daß die (leibeigenen) Bauern nur eine geringe kirchliche Bildung besaßen. Die Aufholung dieses Rückstands war zwar als solches kein Ziel für die Stockholmer Regierung, doch kam die Frage vor allem in Verbindung mit der Uniformitätspolitik und der Abwehr von katholischen Einflüssen auf die Tagesordnung. Viele Autoren seit Jerker Rosén haben die Parallelität der schwedischen Politik in den Ostseeprovinzen und in den von Dänemark eroberten Provinzen Schonen, Halland und Blekinge betont. Die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen waren jedoch so unterschiedlich, daß es der Stockholmer Regierung schwerfiel, allgemeingültige Lösungen zu entwickeln. Andererseits führte die gleiche Politik in verschiedenen Reichsteilen zu unterschiedlichen Ergebnissen. J. Fischer, dem Leiter der livländischen Kirche, wurde bei seinen Entscheidungen im Prinzip freie Hand gelassen, natürlich unter der Voraussetzung, daß er den Grundzügen der schwedischen Politik folgte. Der von einer Superintendentur in Sulzbach nach Livland berufene J. Fischer orientierte sich an deutschen Vorbildern und war vom frühen Pietismus beeinflußt, dessen Bestrebungen auf dem Gebiet der Bildung er energisch in die Praxis umsetzte.

In seinem Reformplan für das kirchliche Leben Livlands, der 1675 Karl XI. vorgelegt wurde, machte J. Fischer den Vorschlag, in jeder Stadt eine Armenschule zu gründen, in der sowohl die Kinder armer Soldaten als auch Waisenkinder unterrichtet und mit den zum Schulgang notwendigen Büchern ausgestattet würden. Es wurde geplant, die Absolventen solcher Schulen in der Zukunft als Küster und Bauernschulmeister, an denen ein großer Mangel herrschte, einzusetzen. Zur Gründung und zum Unterhalt der Armenschulen wollte J. Fischer die Verfügungsgewalt über 300 Reichstaler aus dem Armengeld, das mit Einnahmen aus dem Rigaer Licentzoll finanziert wurde, erhalten. Zum Druck von Kirchen- und Schulbüchern wollte J. Fischer in Riga eine Druckerei gründen. Der König hieß beide Vorschläge gut, doch zum Unterhalt der Schulen wurde nicht die beantragte Summe gewährt, sondern fünfzig Prozent des Armengeldes, wodurch in der Praxis die Finanzierung der Armenschulen vom Rigaer Handelsvolumen abhängig wurde. Während anfänglich J. Fischers Aufmerksamkeit der Gründung von Schulen bei den Garnisonen gegolten hatte, die vor allem in den Städten lagen und wo neben deutschen auch viele schwedische und finnische Kinder des Unterrichts bedurften, so kam zu Beginn der 1680er Jahre die Gründung von Schulen für die Landbevölkerung mit größerem Nachdruck auf die Tagesordnung. Um die mit der Gründung der ersten Bauernschulen verbundenen Kosten zu bestreiten, behandelte J. Fischer sie genauso wie die Armenschulen und dehnte die Vorschriften der königlichen Resolution aus dem Jahr 1675 auf sie aus. Seit 1685 konnte J. Fischer eine mehr als doppelt so große Summe verwenden wie zuvor, mit deren Hilfe neue Bauernschulen errichtet und kostenlose Fibeln, Katechismen und Gesangbücher an diese Schulen verteilt wurden. Weil den Schulen in Estland eine solche Finanzquelle fehlte, können wir vermuten, daß wir es hier nicht mit einer von der Stockholmer Regierung ausgehenden Richtlinie zu tun haben, sondern mit einer Initiative J. Fischers. Es ist nicht auszuschließen, daß man in Stockholm die Vorgänge in Livland als ein regional begrenztes Experiment auffaßte.

Zur Förderung des kirchlichen Lebens und der Volksbildung sammelte Generalsuperintendent J. Fischer fähige Geistliche und aufgeweckte Studenten um sich, die ihm sowohl bei der laufenden Bibelübersetzung als auch bei der Gründung von Schulen von Nutzen waren. Im lettischen Sprachgebiet ist das bekannteste Beispiel Ernst Johann Glück, der mit dem Unterricht der Landbevölkerung begann, als er 1683 zum Pastor von Marienburg ernannt wurde. Zusätzlich zu der im Flecken eröffneten Schule gründete er im Kirchspiel noch zwei weitere Schulen und schickte Jungen, die in Marienburg zur Schule gegangen waren, schon 1684/85 als Schulmeister in andere Kirchspiele. In sehr effektiver Weise betrieb Glück auch ab 1687 als Propst von Kokenhusen die Gründung von Schulen. In Estland nahm im Winter 1683/84 die Bauernschule bei der Kirche von Kreuz in Harrien ihre Tätigkeit auf. Diakonus der dortigen, teilweise aus Estlandschweden bestehenden Gemeinde war der aus Kalmar stammende Gabriel Herlin. In Kreuz arbeitete als Schulmeister Herlins Schwager Bengt Gottfried Forselius, dessen Vater, der Pastor von St. Matthias war, aus Umeå stammte. Von 1684 bis 1686 war B. G. Forselius bereits im livländischen Dorpat als Schulmeister tätig, wo auf Initiative J. Fischers und anderer führender Geistlicher eine Schule gegründet wurde, das sog. Forselius-Seminar. Die Schule besuchten im Laufe zweier Jahre ungefähr 160 Bauernjungen aus der Umgebung Dorpats. Den Unterricht erteilten neben B. G. Forselius noch zwei Bauernjungen aus Kreuz und St. Matthias. Der Unterhalt der Schule und ihrer Schüler wurde aus dem Armengeld, das aus dem Rigaer Licent stammte, bestritten. Die besten Absolventen fanden in der Folgezeit Verwendung als Schulmeister, hauptsächlich in Livland, doch wurden einige auch ins estländische Gouvernement geschickt.

Eine intensivere Teilnahme der Stockholmer Regierung an der Diskussion über die Bauernschulen ist seit 1686 nachweisbar. In diesem Jahr wurde in Schweden ein neues Kirchengesetz verabschiedet, bei dessen Ausarbeitung Erik Lindschöld eine wesentliche Rolle gespielt hatte. Er war eine der einflußreichsten Personen im Umkreis Karls XI. und auch gut informiert über J. Fischers Tätigkeit in Livland. Trotz der Versuche des geistlichen Standes, in das Kirchengesetz auch Bestimmungen über das Schulwesen einzufügen, kam es nicht dazu, und das Kirchengesetz rechnet mit Küstern oder Diakonen als Lehrern. Weil das Kirchengesetz in Est- und Livland erst zu Beginn der 1690er Jahre eingeführt wurde, kann man dessen Einfluß auf die dortige Schulpolitik nur als indirekt bezeichnen. Viel direkter sind die Verbindungen zur Güterreduktion, in deren Verlauf in Livland bis zum Jahr 1686 ein umfangreicher Landbesitz an den Staat zurückgeführt worden war, und die Einziehung von Gütern hatte auch im estländischen Gouvernement begonnen. 1686 erließ der König eine Verordnung, nach der bei jeder livländischen Kirche eine Schule zu eröffnen und zum Unterhalt des Schulmeisters 1/4 Haken bereitzustellen sei. Die Gründung der Schulen wurde aus den eingezogenen Gütern finanziert. Im September 1687 wurde auch dem Landtag der livländischen Ritterschaft die Forderung, Schulen zu gründen, vorgelegt. Der Landtag genehmigte zwar den Bau der Schulhäuser, aber nicht die Abtretung von Schulland. Nach Auffassung des Adels sollten sich die Küster für ihr bisheriges Gehalt auch noch um den Unterricht kümmern. Man könnte sagen, daß in Livland die Gründung von Schulen staatliche Politik geworden war, die sich auf die von J. Fischer geschaffenen Voraussetzungen stützte, zu denen noch mit Hilfe der Güterreduktion ein stärkeres wirtschaftliches Argument als bisher hinzu kam. Mit der Güterreduktion ging das Patronatsrecht bei den meisten Kirchen auf den König über, und die damit verbundenen Verpflichtungen mußte jetzt anstelle des Adels der Staat erfüllen. In einer Verordnung des Generalgouverneurs Jacob Johann Hastfer aus dem Jahre 1689 wurde sowohl von den königlichen als auch von den adligen Gütern unter Androhung von Strafe gefordert, den Schulbau zu Ende zu führen. Mit der Güterreduktion begann die Befreiung der Bauern von der Leibeigenschaft, wozu nach Ansicht von Aleksander Loit auch die Gründung von Schulen habe beitragen sollen. Die soziale und bildungsmäßige Emanzipation der Bauern war der Stockholmer Regierung auf längere Sicht im Kampf mit der adligen Opposition in Livland nützlich.

In Estland nahm die Gründung von Schulen einen anderen Verlauf als in Livland. Zum einen fehlte der estländischen Kirche eine leitende Persönlichkeit von J. Fischers Format, zum anderen war dort der Umfang der Güterreduktion bedeutend geringer. Die erste königliche Verordnung zur Gründung von Schulen im estländischen Gouvernement stammt vom Ende des Jahres 1686 und steht mit B. G. Forselius’ Besuch in Stockholm in Zusammenhang. Hierbei wirkten auch J. Fischer und Johann Heinrich Gerth, der in Stockholm tätige Bischof von Estland, mit. Karl XI. empfing persönlich B. G. Forselius und die ihn begleitenden beiden Schüler; hieraus resultierte die Anordnung, in B. G. Forselius’ Heimat bei den Kirchen von St. Matthias und von Kreuz Schulhäuser zu errichten und das Gehalt der beiden Schulmeister aus dem Haushalt des estländischen Gouvernements zu bestreiten. In den genannten Kirchspielen war die Güterreduktion kurz zuvor durchgeführt worden, und die dortigen Schulen waren als Vorbild für andere gedacht. Die Entscheidung, das Gehalt der beiden Kirchspielschulmeister direkt aus dem Gouvernementshaushalt zu zahlen, war ein Schritt ohne Präzedens in den gesamten Ostseeprovinzen. In der konservativen estländischen Kirchenleitung stieß B. G. Forselius’ Tätigkeitsdrang auf Ablehnung, denn seine Schüler verbreiteten eine neue Lehrmethode, die auf einer verbesserten Orthographie fußte. Der Streit um die Rechtschreibung hatte seinen Ausgangspunkt in der Arbeit an der nordestnischen Bibelübersetzung, deren Herausgabe sowohl J. Fischer als auch das estländische Konsistorium beanspruchten und die sich zu einem Prestigeobjekt entwickelte, um das heftig und kräfteverschleißend gekämpft wurde. In die Streitigkeiten wurden auch die estländischen Güterreduktionskommissare Hans Heinrich Tiesenhausen und Carl Bonde hineingezogen, mit denen B. G. Forselius in persönlichem Kontakt stand. Auf dem Tafelgut des letzteren wirkte sogar einer von B. G. Forselius’ Schülern als Schulmeister. Ein Durchbruch in der Schulfrage wurde erst 1689 erzielt, als der König untersuchen ließ, ob sich im estländischen Gouvernement dieselben Methoden anwenden ließen wie in Livland oder ob andere Lösungen gefunden werden müßten. Obwohl die Geistlichen die Ernennung eigener Schulmeister befürworteten, wurde entschieden, in Estland den Unterricht zur Aufgabe der Küster zu machen und an die Häuser der Küster jeweils Schulzimmer anzubauen. Zur Bezahlung von Schulmeistern wurde kein Land zur Verfügung gestellt.

1688 besuchte B. G. Forselius, mit Empfehlungsschreiben J. Fischers versehen, zum zweiten Mal Stockholm und erreichte, daß Karl XI. für drei Jahre die Stelle eines Inspektors der estnischen Schulen schuf, wozu Geld aus dem livländischen Etat vorgesehen wurde. Der Inspektor — den Posten erhielt B. G. Forselius selbst — sollte in Livland unter der Aufsicht des Generalsuperintendenten und in Estland unter der des Bischofs tätig sein. Sehr wahrscheinlich führte B. G. Forselius’ schon früher begonnene Tätigkeit in ähnlicher Richtung zur Schaffung dieser Stelle. Gehalt und Status als königlicher Beamter sollten dem nun größeres Gewicht verleihen. Möglicherweise trug zur Schaffung der Schulinspektorenstelle auch die äußere Ähnlichkeit mit dem in Schonen seit 1686 tätigen Uniformitätsinspektor bei, dessen Aufgabe es war, die mit kirchlicher Hilfe durchgeführte Svecifizierung zu kontrollieren sowie schwedische Fibeln, Katechismen usw. zu verbreiten. Leider kam B. G. Forselius nicht dazu, das neugeschaffene Amt anzutreten, denn das Schiff, mit dem er nach Estland zurückkehren wollte, ging mit ihm unter. An seine Stelle trat Johann Hornung, dessen Amtszeit 1691 noch um zwei Jahre verlängert wurde. Es ist bemerkenswert, daß der Verantwortungsbereich des Inspektors das estnischsprachige Gebiet in beiden Gouvernements umfaßte. In der lettischsprachigen Hälfte Livlands war Hornung nicht tätig, und über einen entsprechenden Inspektor der lettischen Schulen fehlt jegliche Angabe. Dieser Sachverhalt deutet darauf hin, daß wir es wieder mit einer Initiative zu tun haben, die von örtlichen Besonderheiten und Persönlichkeiten ausging.

1690 erreichte die mit der Güterreduktion begonnene Reorganisation der livländischen Verwaltung eine neue Etappe. Das Gouvernement wurde in zwei Ökonomiedistrikte mit Verwaltungssitzen in Dorpat und Riga geteilt. Die Grenze zwischen beiden Distrikten folgte ungefähr der estnisch-lettischen Sprachgrenze. Hauptaufgabe der Ökonomiestatthalter war die Verwaltung der Krongüter, aber weil durch die Güterreduktion bei den meisten Kirchen das Patronatsrecht auf den König übergegangen war, mußte der Staat nun auch den Unterhalt der Kirchengebäude («externa ecclesiæ») übernehmen. Deshalb mußten die Ökonomiestatthalter sich jetzt auch mit dem Bau von Schulhäusern und dem Schulland beschäftigen. Weil die Bauernschulen zuvor zum Kompetenzbereich des Oberkonsistoriums gehört hatten, führte die neue Regelung zu Spannungen zwischen den Ökonomiestatthaltern und dem Generalsuperintendenten. So gab es beispielsweise nach Ansicht der Ökonomiestatthalter keinen Bedarf an Schulinspektoren. An deren Stelle hätten sie lieber in jedem Distrikt einen ihnen untergeordneten Beamten gesehen, der sich um Kirchenfragen, den Bau von Schulhäusern und das Problem des Schullandes gekümmert hätte. Außerdem wurden die Beträge unter die Lupe genommen, die J. Fischer seit 1675 sowohl für die Armenschulen als auch für die Übersetzung und den Druck der Bibel verwendet hatte. Die Akten der von Paul von Strokirch, dem Kämmerer der livländischen Gouvernementsverwaltung, durchgeführten Rechnungsprüfung, in denen J. Fischer der Veruntreuung von Geldern und ungerechtfertigter Ausgaben beschuldigt wurde, wurden 1694 dem Kammergericht zur Untersuchung vorgelegt. Im Laufe der Untersuchung kam auch J. Fischer nach Stockholm, um sich zu rechtfertigen. Er schickte dem König ein Memorandum, in dem er den Ökonomiestatthaltern Vorwürfe machte sowie mehrere Vorschläge unterbreitete, um jedenfalls einen Teil seiner bisherigen Befugnisse zu bewahren. Das Kammergericht sprach J. Fischer von der Anklage wegen Veruntreuung der Gelder zum Unterhalt der Armenschulen und des Mißbrauchs der ihnen zugedachten Bücher frei, aber die Antwort des Königs auf J. Fischers Memorandum kann als Ende der bisherigen Form des Kirchenregiments in Livland aufgefaßt werden. Damit endete in der Praxis auch J. Fischers 1675 begonnene, erfolgreiche Arbeit für die Gründung von Schulen. Das Schulnetz war im Prinzip ausgebaut und konnte in der Folgezeit auch mit Hilfe der staatlichen Bürokratie weiterexistieren. Die neugeschaffenen Bauernschulen trugen auch weiterhin zu einer Hebung des Bildungsniveaus bei — trotz der Hungersnot (1695–1697), des Nordischen Krieges und der russischen Herrschaft ab 1710.



Die Münzpolitik in den schwedischen Besitzungen während der Regierungszeit des Hauses Wasa/Pfalz

Ivar Leimus

Zusammenfassung

Die Münzpolitik der schwedischen Regierung in ihren Besitzungen hatte viele Gesichter, jeweils abhängig von unterschiedlichen politischen, geographischen und wirtschaftlichen Faktoren. Reval, die Schweden am nächsten liegende der neuen Besitzungen, konnte nur sein Wappen und seinen Namen auf der Rückseite der Münzen bewahren und wurde im Laufe der Zeit gezwungen, seinen Münzfuß und die bisherigen Nennwerte zu verändern. Dasselbe trifft für Narva zu. Riga war wirtschaftlich viel stärker. Sein Münzwesen war schon vierzig Jahre lang auf den polnischen Markt ausgerichtet gewesen. Der Einfluß der Rigaer Kaufleute war so groß, daß Gustav Adolf sich gezwungen sah, die Beibehaltung des polnischen Münzsystems zu gestatten, jedoch konnte die schwedische Herrschaft sich auf den Bildseiten der Münzen manifestieren und repräsentieren. In einer recht ähnlichen Weise wurde das örtliche Münzsystem in Elbing trotz der Verordnungen der schwedischen Verwaltung beibehalten. Je weiter man nach Westen blickt, desto mehr Rechte konnten die örtlichen Obrigkeiten behaupten. In Pommern, Mecklenburg und Bremen-Verden gestatteten die schwedischen Amtsträger die Beibehaltung der traditionellen Münzfüße und -systeme und gaben sich mit den schwedischen Herrschaftssymbolen auf den Rückseiten der Münzen zufrieden. Wenn die Geldstücke in den stadteigenen Münzen geprägt wurden, erinnert sogar überhaupt nichts an die schwedische Herrschaft. Paradoxerweise tragen die Münzen aus den abgelegensten und kurzlebigsten Münzprägestätten im schwedischen Machtbereich, nämlich in Süddeutschland, mehr schwedische Herrschaftssymbole als irgendwo anders. Der Hauptzweck dieser Münzen war ganz offensichtlich die Verkündung der schwedischen Herrschaft in diesem Teil Deutschlands. Die schwedische Münzprägung in Nowgorod folgte dagegen völlig anderen Prinzipien. Da die Schweden dort kein Münzrecht besaßen, wurde in Nowgorod während der schwedischen Besetzung weiterhin im Namen der russischen Zaren geprägt. Die schwedischen Behörden zogen aber dennoch Gewinn aus der Nowgoroder Münze.

Abgesehen von Estland überlebte fast überall das örtliche Münzsystem in seinen Grundzügen. Die schwedische Verwaltung versuchte durch ihre Münzprägung jedoch, einige wirtschaftliche bzw. propagandistische Ziele zu erreichen.



Entwicklungslinien der Landwirtschaft am Ende des 16. und im 17. Jahrhundert

Ülle Tarkiainen

Zusammenfassung

Für die Landwirtschaft begann die schwedische Zeit mit einer Niedergangsphase. Wegen des livländischen Krieges und des Krieges zwischen Polen und Schweden zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das estnische Sprachgebiet für länger als ein halbes Jahrhundert vor allem der Schauplatz nicht enden wollender Kriege. Aufgrund von Kriegen, Seuchen und Hunger fiel die Zahl der Einwohner, Dörfer standen leer, und Felder lagen brach. Nachdem der Friede wieder eingekehrt war, erholte sich die Bevölkerungzahl rasch, und zwar sowohl durch ein hohes natürliches Wachstum als auch durch eine umfangreiche Einwanderung aus den Nachbargebieten (Finnland, Rußland und lettisches Sprachgebiet). An der schnellen Wiederbesiedelung des Landes waren sowohl der schwedische Staat als auch die örtlichen Gutsbesitzer interessiert.

In bisher unbekanntem Ausmaß wurden im 17. Jahrhundert neue Güter angelegt und die Anbaufläche der schon bestehenden Güter erweitert. Es entstanden ungefähr genauso viele Güter neu, wie aus den vorangegangenen vier Jahrhunderten erhalten waren. Bei geringer Bevölkerungsdichte wurden die Gutsfelder auf Kosten der brachliegenden Bauernfelder ausgedehnt, aber als sich die Bevölkerung wieder verdichtete, begannen die Güter, auch kultiviertes Bauernland zu übernehmen. In begrenztem Umfang wurden die Gutsfelder auch durch die Kultivierung von Neuland (ehem. Wald, Wiese oder Weideland) erweitert. Die Gutshöfe wandelten sich im Laufe des 17. Jahrhunderts von Zentralen für die Einsammlung von Abgaben zu Produktionszentren. Die Entwicklung der Gutswirtschaft war einerseits gekoppelt an die Belebung der inländischen, bar abgewickelten Handelsgeschäfte, andererseits aber auch an die schlechte Konjunktur für den Getreideexport nach Westeuropa. Die Nachfrage nach est- und livländischem Getreide auf dem westeuropäischen Markt wuchs im Laufe des 17. Jahrhunderts ununterbrochen. Dieses Getreide war preiswerter als das westeuropäische, denn die Güter verfügten über billige Arbeitskräfte.

Im Agrarsystem und in der Agrartechnik fanden im 17. Jahrhundert keine wesentlichen Änderungen statt. Sowohl auf den Guts- als auch auf den Bauernfeldern herrschte die Dreifelderwirtschaft vor, bei der das Agrarland in drei Teile geteilt wurde. Jedes Jahr wurden zwei Teile davon bebaut, während das dritte brachlag. Auch ältere Agrarsysteme waren in Gebrauch, nämlich Brachkultur und Brandrodung. Im Norden und Westen des estnischen Sprachgebiets wurde Brandrodung wegen der dünnen Humusschicht fast nicht mehr betrieben, aber im Süden und besonders im Südosten hatte sie durchaus noch große Bedeutung. Der Ersatz der Brandrodung durch permanent bewirtschaftete Felder setzte vor allem eine dichtere Besiedlung und daraus resultierende Waldknappheit voraus. Die Bedeutung der Waldbrandwirtschaft blieb jedoch erhalten, denn am Ende des 17. Jahrhunderts dezimierten Hungersnot, Krieg und Pest die Bevölkerung, und die danach auftretenden Tierseuchen verstärkten den Mangel an Dünger.

Die wichtigsten Kulturen waren Roggen und Gerste. Bei der Dreifelderwirtschaft wurde mit Roggen, dem einzigen Wintergetreide, eine größere Fläche bebaut als mit Gerste, nämlich ungefähr die Hälfte der Anbaufläche. An Sommergetreide wurde außer Gerste noch Hafer, Flachs, Erbsen, Buchweizen, Linsen, seltener auch Sommerroggen und Sommerweizen, angebaut. Hafer wurde vor allem als Tierfutter verwendet. Bei der Waldbrandwirtschaft wurde meistens Gerste gesät. Bei den Handelsgewächsen hatten die größte Bedeutung Flachs und Hanf.

Der Ernteertrag wurde früher durch Fruchtwechsel verbessert, und Saatzucht wurde nur sehr zögernd in Anwendung genommen. Als durchschnittlicher Ertrag wurde bei Roggen und Gerste mit dem vierfachen der Aussaat gerechnet, aber oft war die Ausbeute niedriger. Die Ergiebigkeit von Hafer war geringer. Das erklärt sich vor allem aus dem Umstand, daß Hafer immer auf den schlechteren Böden angebaut wurde, die für Roggen und Gerste nicht geeignet waren. Viehzucht spielte neben dem Ackerbau nur eine geringe Rolle. Sie war dem Ackerbau untergeordnet und sollte ihn vor allem mit Zugtieren und Dünger versehen. Auf den Gütern wurden gewöhnlich nur wenige Zugtiere gehalten, denn die Bauern benutzten bei der Fronarbeit ihr eigenes Gerät und ihre eigenen Tiere. Zur Feldarbeit wurden Ochsen und Pferde verwendet. Pferde waren sowohl für die Feldarbeit als auch für den Transport über lange Strecken geeignet. Ochsen wurden paarweise bei der Feldarbeit und bei kürzeren Transporten verwendet. Ihr Vorzug im Vergleich zu Pferden war ihr geringer Preis und ihre Anspruchslosigkeit. Die Gewohnheit, mit Ochsen zu arbeiten, hatte ihre tiefsten Wurzeln in Estland. Große Bedeutung hatten Pferde vor allem im Südosten des estnischen Sprachgebiets, besonders in den Kirchspielen, die am dichtesten an Rußland und dem lettischen Sprachgebiet lagen. Dort wurden im 17. Jahrhundert überhaupt keine Ochsen verwendet. Die Rinderzucht war im Westen und Nordwesten des estnischen Sprachgebiets am weitesten entwickelt, wo es reichlich Au- und Moorwiesen gab. Im Südosten, wo Ochsen wenig als Zugtiere verwendet wurden, war die Rinderzucht mehr als anderswo auf die Milchwirtschaft ausgerichtet. Die Milchproduktion der traditionell verwendeten Rassen war gering.

Am Ende des 17. Jahrhunderts herrschte im estnischen Sprachgebiet viele Jahre hindurch eine schwere Mißernte, auf die Hungersnot (1695–1697) und Seuchen folgten. Damit begann eine neue Zeit des Niedergangs. Die Hungersnot, der Nordische Krieg und die Pest der Jahre 1710/11 führten zu einem katastrophalen Rückgang der Bevölkerungszahl und damit zu einem tiefen Einbruch der Landwirtschaft.

In früheren Zeiten (auch im 17. Jahrhundert) war die landwirtschaftliche Produktion direkt von der Zahl der Menschen abhängig. Wenn die Bevölkerungszahl sich drastisch verringerte, nahm gleichzeitig auch die landwirtschaftliche Produktion ab. Eine wachsende Bevölkerung dagegen führte zu einer Produktionssteigerung. Der schwedische Historiker Janken Myrdal hat die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion mit einer Wellenbewegung verglichen. Auf eine Wachstumsperiode folgt regelmäßig ein Stillstand oder ein Rückgang: eine Krise. Krisen sind keine zufälligen, von Krieg oder Seuchen ausgelösten Erscheinungen, sondern sie wiederholen sich regelmäßig. Krisen scheinen unvermeidliche Bestandteile der historischen Entwicklung zu sein. Im Laufe der Geschichte wechselten sich ständig Krisen- und Wachstumsphasen ab. Normalerweise jedoch erreichte eine neue Niedergangsphase nicht ganz das Niveau der vorhergehenden. Graphisch läßt sich das als eine Wellenlinie darstellen, die immer höher steigt.

Dieses Modell läßt sich gut auf die Entwicklung der Landwirtschaft im estnischen Sprachgebiet anwenden. Der Beginn der schwedischen Zeit fiel mit der Krise in der zweiten Hälfte des 16. und zu Anfang des 17. Jahrhunderts zusammen, die durch den livländischen Krieg und den polnisch-schwedischen Krieg verursacht worden war. Das Ende der schwedischen Zeit wird wieder durch eine Niedergangsphase markiert, und obwohl die in den Jahren um 1700 herrschende Krise gravierend war, erreichte sie nicht das Ausmaß der vorigen. Die Zeit dazwischen war eine Periode kräftigen wirtschaftlichen Wachstums. Auf diese Weise kann die schwedische Zeit als ein Zyklus in der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion betrachtet werden. Viele Prozesse, die in der behandelten Periode abliefen, hatten einen entscheidenden Einfluß auf die Entwicklung der Landwirtschaft in den nächsten beiden Jahrhunderten. In der schwedischen Zeit entwickelte sich ein Gutssystem, das seine zentrale Position in der landwirtschaftlichen Produktion auch in den folgenden Jahrhunderten behaupten konnte. Obwohl die Zahl der Bauernhöfe noch spürbar wachsen sollte, blieb die Struktur der über das Land verteilten Dörfer in seinen Grundzügen bis zur Flurbereinigung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bestehen.



Der schwedische Verwaltungsapparat in Livland in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts

Birgit Kibal

Zusammenfassung

Die schwedische Großmacht der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gründete sich auf ein absolutistisches Verwaltungssystem. Eine seiner Erscheinungsformen war die Entstehung und schnelle Entwicklung eines bürokratischen Staatsapparats. Für Stellen im Staatsdienst gab es viele Interessenten, vor allem wegen des damit verbundenen gesicherten Einkommens und aus Karrieregründen. In der Zeitspanne von ungefähr 1650 bis 1730 war in Schweden die Zahl akademisch gebildeter Militär-, Zivil- und Kameralbeamter in den Jahren 1680 bis 1700 am höchsten. In Livland fand eine vergleichbare Entwicklung statt, aber wegen der dualistischen Verwaltungsform funktionierte das schwedische Modell dort nur teilweise. In der Gouvernementsverwaltung, die sich in Livlands Hauptstadt Riga befand, standen von der Mitte des Jahrhunderts bis zu seinem Ende jeweils 17 bis 19 Beamte auf der Gehaltsliste; die höchste Zahl wurde im Jahr 1696 erreicht. Leiter dieser Verwaltung war der vom König ernannte Generalgouverneur. Er war der Vertreter des Königs vor Ort und hatte das Recht, Beamte zu ernennen und ihnen Anordnungen zu geben. Die tagtägliche Sachbearbeitung fand in der Kanzlei und in der Rechenkammer statt, wo Sekretäre, Archivare, Kämmerer, Buchhalter und Fiskale arbeiteten. Staatliche Beamte waren auch Zollbeamte, Rent- und Proviantmeister sowie die Beamten der Ökonomiekontore. Die von 1681 bis 1710 amtierenden drei Ökonomiestatthalter wirkten auch als Ratgeber der Generalgouverneure und trugen viele Entscheidungen auf Gouvernementsebene mit. Die wichtigsten Veränderungen nach 1680 waren: Der Generalgouverneur entfernte sich immer mehr von der Gouvernementsverwaltung, seine Autorität wuchs, und seine Aufgaben konzentrierten sich bald auf das Militärische. Die Zahl der Planstellen wurde in allen Behörden reduziert. Ziel der Reformen war jedoch, die innere Struktur der Provinz zu bewahren, nicht sie eng mit der schwedischen Krone zu verbinden. An weiterführenderen Reformen hatte Schweden anfangs kein Interesse, und später fehlte dazu sowohl die Zeit als auch das Geld.

Die Ausbildung des Absolutismus wurde von der Uniformitätspolitik und dem Streben nach Integration der einzelnen Reichsteile begleitet. Im Laufe der staatlichen Vereinheitlichung wurde eine Svecifizierung durchgeführt, und gleichzeitig fand eine Hierarchisierung mit Hilfe von klar definierten Dienstgraden statt. Wiederum unterschied sich die Svecifizierung in Livland von der Nationalitätspolitik, die anderswo im schwedischen Herrschaftsbereich durchgeführt wurde. Es war nicht Ziel der schwedischen Politik, Livland mit einer schwedischen Bevölkerung zu kolonisieren oder die schwedische Sprache und Kultur einzuführen, sondern unter Svecifizierung wurde die Befolgung schwedischer Gesetze und Gewohnheiten und die Betonung der schwedischen Oberhoheit verstanden. Das äußerte sich z. B. in der Bevorzugung von Schweden bei der Besetzung von Beamtenstellen. Die Bezeichnung «Schwede» wurde sowohl für ethnische Schweden als auch für alle anderen Untertanen des schwedischen Königs benutzt. Mit dem Wort «Nationalist» wurde ein aus einem bestimmten Volk Gebürtiger und dessen Sprache Sprechender bezeichnet. Eine Statistik der zwölf höchsten Amtsträger Livlands in den Jahren 1670 bis 1700 ergibt, daß von ihnen zehn Schweden (d. h. ethnische Schweden) und zwei Nicht-Schweden waren. Alle waren über eine für den Dienstadel typische Karriere in ihr Amt gelangt. Die zweite Etappe der Integration des Staatsapparats war die Schaffung einer hierarchischen Struktur mit Hilfe der Rangordnung. Mit der Einführung dieser Rangordnung wurden die Beamten aus allen Reichsteilen in ein System staatlicher Dienstgrade eingeordnet. Alle Untergebenen konnten auf diese Weise ihren Platz und ihren Status in der Gesellschaft erkennen. Weil die Anwendung der Uniformitätspolitik bei den höchsten Reichsbehörden begann, erhielt der Leiter einer Behörde sehr große Befugnisse. Für die Hierarchisierung in Livland ist die 1697 verkündete Rangordnung ein Beispiel.

Abschließend soll unterstrichen werden, daß im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts — trotz einer geänderten staatlichen Politik — die meisten in der schwedischen Zeit geschaffenen Behörden und ihre amtierenden Leiter vom russischen Zarenreich übernommen wurden. Das sollte vor der Folie der oben diskutierten Bedeutung der Schaffung von Behörden und der Fortsetzung ihrer Tradition gesehen werden.



Die Schaffung von Ordnungsgerichten in Livland

Marten Seppel

Zusammenfassung

Von den während der schwedischen Herrschaft in der Provinz Livland durchgeführten staatlichen Reformen war eine der durchgreifendsten die Reorganisation des Gerichtswesens. Das im Verlauf dieser Reform geschaffene Gerichtssystem blieb in seinen Grundzügen bis ans Ende der 1880er Jahre bestehen. Von entscheidender Bedeutung war hier die Gerichtsreform der Jahre 1630/1632, doch fanden einige institutionelle Veränderungen auch noch in den folgenden Jahrzehnten statt. Eine davon war die Schaffung einer eigenen Policeygerichtsinstanz in den 1660er Jahren. Der vorliegende Aufsatz behandelt die Ursachen für die Entstehung dieser Institution und diskutiert den genauen Zeitpunkt dafür sowie ihre wesentlichen Funktionen.

Bei der Diskussion der in Livland in diesen Jahrzehnten herrschenden Zustände ist es nicht möglich, einen aus dem schwedisch-russischen Krieg der Jahre 1656 bis 1661 herrührenden Einfluß außer acht zu lassen: Die wachsende Zahl von Bauern, die von den Gütern floh, entwickelte sich für die Gutsbesitzer zu einem Problem von entscheidender Bedeutung. Einige Monate nach dem im Juni 1661 in Kardis geschlossenen Frieden mit Rußland erließ der Generalgouverneur Robert Douglas eine Verordnung über die Auslieferung während des Krieges geflohener Bauern. Ähnlichlautende Patente folgten in den Jahren 1662 und 1664, und in der Anfang 1668 bestätigten Landesordnung wird u. a. zusammenfassend die Zugehörigkeit eines zu einem andern Gutshof gezogenen Bauern und die Verpflichtung zu seiner Auslieferung geregelt.

Nirgends in den genannten Verordnungen findet sich jedoch eine Bestimmung darüber, welche Instanz im Streitfall die Auslieferung von geflohenen Bauern zu behandeln habe. Die 1632 im Laufe der Gerichtsreform verkündete Ordonnanz sah vor, daß solche Fragen von den für jeden Kreis ernannten Landrichtern behandelt würden. Daß dies auch noch in der zweiten Jahrhunderthälfte in die Zuständigkeit der Landrichter fiel, wird aus den Akten deutlich. In der Forschung trifft man wiederholt die Behauptung an, in den 1660er Jahren sei der Hauptgrund für die Schaffung der Ordnungsgerichte gerade der Wunsch der Gutsbesitzer gewesen, die Verfolgung der Läuflinge zu verstärken. In den Beschlüssen zur Schaffung der Ordnungsgerichte aus dem Anfang des Jahres 1667 wird die Läuflingsfrage jedoch überhaupt nicht erwähnt. Die Zuständigkeit der Ordnungsgerichte in diesem Punkt wurde von der Ritterschaft erst Ende 1668 in einem anderen Zusammenhang beschlossen.

In ihrem dem Generalgouverneur unterbreiteten Vorschlag hatte die Ritterschaft die Schaffung von Ordnungsgerichten in den Kreisen ausschließlich damit begründet, daß es notwendig sei, die Durchführung der Vorschriften und Verordnungen (u. a. des Generalgouverneurs) zu effektivisieren, eine gute Policey im Lande zu wahren und die Aufsicht mit der Instandhaltung der Landstraßen und Brücken zu intensivieren. Gerade die Organisation der Instandhaltung der größeren Wege und der dort befindlichen Brücken wurde die Hauptaufgabe der Ordnungsgerichte. Aus dieser Funktion läßt sich die Rolle der Ordnungsgerichte in den folgenden institutionellen Reformen ableiten, die ihren Anfang in der Mitte des Jahrhunderts nahmen.

Mit der Gerichtsreform zu Anfang der 1630er Jahre war die Aufsicht über die Straßenbauarbeiten in die Zuständigkeit der Landgerichte gegeben worden. Weil beim Generalgouverneur ständig Klagen über den miserablen Zustand der Verkehrswege einliefen, wurden 1640, um dem Unwesen abzuhelfen, ein Generalbrückmeister und 1653 in jedem Kreis ein besonderer Hakenrichter mit zwei Assistenten ernannt. Nachdem Livland nicht mehr Kriegsschauplatz war, wurden zuerst ein Oberbrückmeister und danach, im Jahr 1662, wieder Hakenrichter ernannt, deren Verantwortung für die Instandhaltung der Landstraßen 1663/64 noch einmal präzisiert wurde. Weitergehende policeyliche Befugnisse hatten die in Livland tätigen Hakenrichter ganz offensichtlich nicht — im Gegensatz zu den gleichnamigen Instanzen in Estland.

Eine solche Instanz wurde in Livland erst im Laufe der Ausarbeitung der umfangreichen Landesordnung mit dem Ordnungsgericht geschaffen. Zusätzlich zu den schon behandelten Aufgaben (Aufsicht über den Straßenbau und Auslieferung der Läuflinge) wurde es noch für die Aufsicht über die Krügerei, die bäuerlichen Hochzeiten, die Jahrmärkte u. ä. zuständig.

Von der Sache her wurde die hier behandelte Institution schon vor der Bestätigung und Verkündung der Landesordnung im Jahre 1668 geschaffen. Schon 1667 hatten die Ritterschaft und der Generalgouverneur gemeinsam die Grundsätze für die Ordnungsgerichtsinstanz festgelegt und die ersten Amtsträger ernannt. In den folgenden Jahren wurde der Zuständigkeitsbereich dieser Institution aber noch genauer bestimmt.



Die Einrichtung von Kurierpost und Personentransport in Est- und Livland in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts

Enn Küng

Zusammenfassung

Der vorliegende Artikel versucht, einen Überblick über die Organisation des Postwesens in Est- und Livland im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts zu geben. Dabei wird genauer untersucht, wie aus der bäuerlichen Vorspannverpflichtung zu kostenloser Beförderung von königlicher Post und Reisenden im Auftrage der Krone ein regelmäßiger, mit einer Vorspannsteuer der Gutsbesitzer finanzierter Transport wurde, festgelegte Postrouten bedient wurden und eine Postorganisation entstand, die die Provinzen untereinander und mit dem Mutterland verband.

Mit der Eroberung Est- und Livlands stand Schweden vor dem logistischen Problem, die Truppenbewegungen in den überseeischen Provinzen zu organisieren. Um Verbindung zwischen Festungen und Städten zu halten, war der Bau und der Unterhalt von Landstraßen und Brücken eine zwingende Notwendigkeit. Die Verpflichtung hierzu wurde von der Regierung den Ritterschaften auferlegt und wurde in der Praxis durch Leistungen der Bauern erfüllt. Mit dem Unterhalt der Wege hing noch eine zweite Verpflichtung des Adels und der Bauern zusammen, nämlich die Beförderung von Post und Kurieren durch Vorspannleistungen («Schüßung», «Schüßerei», schwed. «skutsväsendet»). Diese zweite Verpflichtung berührte wie auch im schwedischen Mutterland nur die königliche Post und Reisende mit einem königlichen Paß. Privatpersonen reisten auf eigene Faust.

Als man in Schweden in der Mitte der 1620er Jahre auf Initiative des Reichskanzlers Axel Oxenstierna begann, eine Reorganisation des bisherigen Kurierwesens und dessen Ausbau zu einem das ganze Land umfassenden, regelmäßigen Postbeförderungssystem zu planen, wurden entsprechende Forderungen auch an die estländische Ritterschaft gerichtet. Weil die Eroberung Livlands noch nicht abgeschlossen war und sich im estländischen Gouvernement große Truppenkontingente aufhielten und Durchmärsche stattfanden und weil an die Garnisonen schriftliche Befehle und Geld geschickt wurden, war die Hilfe des Adels bei der Beförderung von Soldaten, Transporten aller Art und auch von Post notwendig. Früher waren dazu die Verwalter der Krongüter und die Kronbauern verpflichtet gewesen, aber schon 1620 waren drei Viertel der Staatsgüter an Privatpersonen verlehnt. So nahm auch der estländische Adel an der Beförderung von königlichen Transporten (Sold, Proviant und Munition für die Garnisonen) und Post sowie von Reisenden mit königlichen Pässen teil. Eine detaillierte Postordnung wurde in Estland am 5. März 1631 erlassen. Die Ritterschaft erklärte sich einverstanden, auf den drei Landstraßen nach Dorpat, Pernau und Narva eine Postbeförderung einzurichten. Entlang dieser Landstraßen sollten Poststationen liegen, jeweils mit drei Postpferden versehen. Für jede dieser Stationen mußten die Besitzer der umliegenden Güter eine feste Regelung treffen und untereinander absprechen, wer wann Pferde schickte. Zur Finanzierung der Postbeförderung wurden diejenigen Gutsbesitzer herangezogen, die nicht in der Nähe der Landstraßen wohnten und die keine Pferde zur Verfügung stellten. Von jeder Roßdiensteinheit wurden zehn Taler gefordert. Post, die im Dienste des Königs und mit einem Paß versehen befördert wurde, kostete pro Meile vier Öre. Strafen wurden festgesetzt für die Fälle, daß Pferde ohne Bezahlung oder mit Gewalt genommen wurden oder daß sie länger als bis zur vorgesehenen Poststation benutzt wurden. In der Postordnung der Ritterschaft wurden in gesonderten Punkten auch der Bau und Unterhalt von Wegen und Brücken behandelt. Zur Postordnung gehörte auch eine Liste der Poststationen. Für Estland blieben diese Grundzüge ohne größere Änderungen wenigstens für die folgenden fünf Jahre gültig. Während es in Livland den Amtsträgern des Generalgouvernements möglich war, das Postwesen in der Provinz selbständig zu regeln, waren in Estland sowohl der Gouverneur als auch die Stockholmer Regierung auf Verhandlungen mit der Ritterschaft angewiesen.

Auch in Livland wurden schon im Laufe der Eroberung die Beförderung von Post und königlichen Boten sowie die Stellung von Pferden zur Aufgabe der örtlichen Gutsbesitzer gemacht. In die Praxis umgesetzt wurde dies mit Hilfe der Vorspannverpflichtung der Bauern. Am 20. Dezember 1630 verkündete der Generalgouverneur J. Skytte eine eigene Postordnung für die Provinz Livland. Zur Beförderung der königlichen Post mußten die örtlichen Gouverneure und Statthalter dafür sorgen, daß entlang der Heerstraßen Krüge oder Poststationen («Stadolle») eingerichtet wurden, wo Pferde für die Reisenden, Futter und Lebensmittel bereitgehalten wurden. Für jede Meile mußten vier Öre und für das Essen drei Öre gezahlt werden. Auch die königliche Post mußte die sog. Meilentaxe bezahlen, jedoch nur eine halbe Mark schwedisch. Zum Unterhalt der Poststationen wurden bei jedem Krug bestimmte Gebiete vorgesehen, von denen die Bauern jeweils vier Tage lang an der Poststation Pferde bereithalten mußten. Auch die Städte trugen mit ihren Mitteln zur Beförderung von Post und Personen bei. Zu der Postorganisation, wie sie in Livland am 20. Dezember 1630 und in Estland am 5. März 1631 eingeführt wurde, gab es in Schweden zu dieser Zeit kein Gegenstück.

Die ersten Anzeichen, daß es Probleme gab, die Postordnungen in den überseeischen Provinzen mit Leben zu erfüllen, zeigten sich in der Mitte der 1630er Jahre. So versuchten die Landräte der estländischen Ritterschaft, das sog. Postgeld abzuschaffen, und 1636 weigerten sie sich, es zu bezahlen und die königliche Post zu befördern. Anders als in Estland fiel es den schwedischen Amtsträgern in Livland wesentlich leichter, die Befolgung der Postordnung aus dem Jahr 1630 zu sichern. In Livland bereitete jedoch der Unterhalt der Pferdewechselstellen, d. h. der Poststationen, Probleme. Für den Unterhalt sollte von jedem Haken ein halber Silbertaler gezahlt werden.

Die 1630/31 eingeführte Postordnung sah nur die Beförderung der königlichen Post vor. Als nächstes begann man, an den Transport privater Briefe zu denken. Den Anstoß dazu gaben die Kaufleute, besonders in Riga, denn sie mußten sich bisher selbst darum kümmern, daß ihre Briefe die Empfänger erreichten. Sicherlich dachten viele geschäftstüchtige Menschen an die Schaffung eines sog. Privatpostsystems. Bekannt ist das von Jacob Becker im Herbst 1632 publizierte Postplakat, aber schon in der ersten Hälfte desselben Jahres hatte ein gewisser Beauieu dem Generalgouverneur J. Skytte vorgeschlagen, die gesamte Kurierpostbeförderung in Est- und Livland zu übernehmen und auf eigene Kosten zu unterhalten.

Am 20. Februar 1636 bestätigte Königin Christina die erste Postverordnung in Schweden («Förordning om Postbådhen»), mit der die bisherige Vorspannverpflichtung der Bauern durch einen regelmäßigen Postverkehr abgelöst wurden. Die Durchführung der Postverordnung aus dem Jahr 1636 und die Einrichtung staatlicher Postrouten mußte in Finnland bis 1638/39 warten. Wenig später folgte Narva dem finnischen Beispiel. Daß das staatliche Postwesen sich bis nach Narva ausgedehnt hatte, machte die Rückständigkeit des bisherigen Postwesens in Livland deutlich, zu dem Ingermanland und Narva in verwaltungsmäßiger Hinsicht gehörten. Überzeugt von der Notwendigkeit einer Postreform, veröffentlichte Generalgouverneur B. Oxenstierna am 18. März 1639 ein Postplakat für Livland und Ingermanland mit vierzehn Punkten. Die Posthalter an den Landstraßen von Dorpat nach Riga, Reval bzw. Narva wurden verpflichtet, ordentliche Postpferde bereitzuhalten, und zwar an jeder Poststation zwei. Zur Finanzierung der Post- und Vorspannordnung mußten pro Jahr von jedem Haken ein Kupfertaler oder sechszehn Silberöre gezahlt werden. Die genaue Lage der Poststationen an den Landstraßen von Dorpat nach Riga, Reval bzw. Narva wurde festgelegt. Die Postbeförderung fand endlich regelmäßig statt. Der Begriff «ordinari wochentliche Post» kam auf. Es wurden bestimmte Zeiten genannt, wann die Post an einem oder dem anderen Ort ankommen oder von dort abgehen sollte. Auch das Porto wurde festgelegt. Es hing vom Umfang des Briefes ab. Ein Brief auf einem halben Bogen Papier kostete eine Öre. Die Meilentaxe wurde beibehalten. Sie betrug vier Silberöre pro Pferd. Um den Postdienst zu benutzen, mußte ein Paß vorgezeigt werden. Beim Postplakat aus dem Jahr 1639 ist bemerkenswert, daß es auf Dorpat fokussiert war. Das lag daran, daß die Stadt im Verkehrsnetz der beiden voneinander getrennt liegenden Gouvernements eine zentrale Lage einnahm. Die neue Postordnung für Livland und Ingermanland wurde schon im selben Jahr angewendet.

Nach der Verbindung der beiden Postroutennetze in Livland und Ingermanland und dem Anschluß an das Postsystem Schweden-Finnlands entstand in den 1640er Jahren die dringende Notwendigkeit, eine Verbindung mit der Nachbarprovinz Estland herzustellen. Aus Rigaer und livländischer Perspektive war es ein Problem, daß die Post sowohl auf den Landstraßen als auch zu Wasser von Reval nach Finnland zu langsam befördert wurde. Noch 1648 mußte man zu der Erkenntnis kommen, daß die estländische Ritterschaft keine Mittel zum Unterhalt der Poststationen gefunden hatte, weder auf der Landstraße von Reval nach Pernau und weiter nach Riga noch auf den Strecken nach Dorpat und Narva.

Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen Postnetzes und Postsystems für Liv-, Est- und Ingermanland wurde am 24. Mai 1645 gemacht, als Jacob Becker zum Postdirektor des livländischen Generalgouvernements ernannt wurde. Als staatlicher Beamter war er jetzt für die Stellung von Postpferden und die Beförderung der königlichen Post in der Provinz allein verantwortlich. Für die Bereitstellung von Pferden und deren Futter mußte er einen angemessenen Preis mit den örtlichen Adligen ausmachen. Die Ernennung von J. Becker zum Postdirektor war deshalb ein entscheidender Schritt, weil die staatlichen Behörden damit einen Stellvertreter fanden, der für sie die Organisation der Post übernahm. Die Organisation der Postbeförderung und der Unterhalt der notwendigen Infrastruktur war für den Postdirektor nicht mehr bloß eine Verpflichtung, sondern auch eine Quelle für Einkünfte. 1648 wurde er zum Postmeister der überseeischen Provinzen ernannt mit Verantwortung für das Postwesen von Riga bis Åbo. Gleichzeitig blieb die wirtschaftliche, technische und politische Kontrolle des Staates über die Post erhalten. Die vollständige Finanzierung des est- und livländischen Postwesens durch den Staat wurde erst in den 1650er Jahren erreicht.

Am Ende der 1640er Jahre war das Postsystem in Est- und Livland so weit entwickelt, daß die Verbindungen regelmäßig funktionierten. Die Verkehrsknotenpunkte beider Provinzen waren zu einem Netz von Postrouten verknüpft. Zu festgelegten Zeiten verkehrten Postreiter und -kuriere, und entlang der Wege lagen Poststationen. Der Grundstein zur Finanzierung der Postbeförderung war gelegt. Trotzdem gab es noch lange Zeit nur eine Verpflichtung, staatliche oder königliche Post sowie Reisende mit königlichen Pässen zu befördern. Schritt für Schritt wurden diese Begrenzungen aufgehoben, obwohl die Beförderung von privaten Briefen in den Diskussionen direkt nicht berührt wurde.