Archiv als Staatsbehörde in der estnischen Gesellschaft
Priit Pirsko
Zusammenfassung
Im Artikel wird die Tätigkeit des Estnischen Historischen Archivs
19961998 analysiert. Es wird die Rolle des Archivs als Staatsbehörde
in den juristischen, wirtschaftlichen und archivischen Verhältnissen,
die der estnischen Gesellschaft der erwähnten Periode charakteristisch
sind, behandelt. Eine besondere Aufmerksamkeit wird der Vorbereitung des
1998 verabschiedeten Archivgesetzes und der daraus schließenden
Rechtsakte gewidmet.
Die Zeit 19961998 war für das Historische Archiv die Entstehungszeit
eines modernen Archivs sowohl als wissenschaftliches Zentrum als auch
natürlicher Bestandteil der infotechnologischen Gesellschaft. Das
Archiv erreichte Ende 1998 die für die effektive Arbeit notwendige
Stabilität mit Hilfe des hochqualifizierten Personals, des vorwärtsbringenden
Haushaltes und auch der innerbetrieblichen Arbeitsorganisation. Der gesellschaftliche
Bekanntheitsgrad und das Renommee des Archivs unter den Archivbenutzern
wurde anerkannt.
Das Hauptproblem des Historischen Archivs besteht in der rechtlichen
Unklarheit seiner Position als Archiv. Aus den Verhältnissen des
fehlenden Archivgesetzes trat das Historische Archiv 1999 in einen neuen
gesetzlichen Zustand es wurde zur Abteilung des Nationalarchivs
als Staatsbehörde. Juristisch gesehen kann dieser Zustand legal und
logisch erscheinen, im archivischen Sinne aber ist er nicht eindeutig.
Damit steht das Estnische Historische Archiv wieder vor der Herausforderung,
seine Identität zu behaupten; wird es in Zukunft sein Wesen bewahren,
ihm einen neuen Sinn geben oder sogar darauf verzichten.
Archivalien, Dokument, Serie, Verzeichnungseinheit, Parallelakte
ein gordisher Knoten?
Indrek Kuuben
Zusammenfassung
Im Artikel wird die Archivterminologie, die man im estnischen Archivwesen
in den letzten Jahren wegen der durchgeführten Umgestaltung benutzt,
analysiert, indem man versucht, die Antwort auf die Frage zu finden, ob
sich die Veränderungen auf dem Gebiet der täglich meistbenutzten
Termini, die von den Provenienzstellen und deren beratenden Archivaren
vorgenommen worden sind, rechtfertigen.
Zu diesem Zweck werden die Termini, die für die Vermittlung der
Veränderungen der formalen und/oder inhaltlichen Qualität von
physischen Informationsträgern benutzt werden, mit denen verglichen,
die in der eben in Kraft getretenen Archivvorschrift und in der für
die Provenienzstellen als Arbeitsmittel dienenden Geschäftsführungsordnung
der Regierungsbehörden vorkommen. Weiter wird kurz auf die Problematik
eingegangen, wo dem Terminus Archivalien, die Bedeutung eines
Dokuments mit Aufbewahrungsfrist, beigemessen wird. Danach wird die in
der Archivvorschrift auftretende grundsätzliche Neuerung, Einführung
von Serie, behandelt, wonach den in der jetzigen Praxis gebräuchlichen
Termini teilweise eine neue Bedeutung beigemessen wird. Es wird deutlich,
dass als Klassifikationseinheit, die Serie, eingeführt worden ist,
aber bei der weiteren Erschließung einer Klassifikationseinheit
wird nach theoretischer Auslegung als Klassifikationseinheit, Archvalien,
in der Bedeutung Parallelakte benutzt. Die damit verbundene bedingungslose
Trennung der erschließenden Seite der Information, auf der dritten
physischen Erschließungsstufe der Archivverzeichnung, hat mit sich
ein zusätzliches Glied in die Hierarchie der Archivalien (in der
Bedeutung von Parallelakte), Archiv Serie Verzeichnungseinheit
Archivalien (in der Bedeutung von Dokument mit Aufbewahrungsfrist),
gebracht. Um diesem Zusatzglied Platz zu machen, hat die Verzeichnungseinheit
in die Position der jetzigen Archivschachtel gerückt, wodurch die
inhaltliche Bedeutung vom zentralen Terminus des bisherigen Erschließungssystems
völlig verändert wird.
Zusammenfassend meint der Autor, dass die Maßnahmen, die intellektuelle
Kontrolle über das Archivgut zu erreichen, sind halbfertig und unkonsequent,
ebenso unbestimmt und verschiedentlich interpretiert sind auch die aus
den Veränderungen hervorgehenden Termini. Deshalb ist die Klarheit
in der Archivterminologie und in zufriedenstellenden archivtheoretischen
Lösungen immer noch aktuell.
Zwischen Behörde und Archiv
Kaja Pullonen
Zusammenfassung
Das Zwischenarchiv ist eine neue Erscheinung im estnischen Archivwesen.
Sein Entstehungsgrund liegt in den 1991 begonnenen gesellschaftlichen
Umwälzungen, besonders im Privatisierungsprozess und im infolgedessen
entstandenen Aufbewahrungsbedürfnis der herrenlosen Dokumente.
Die Abteilungen des Zwischenarchivs wurden am 1. Oktober 1997 im Estnischen
Historischen Archiv und im Estnischen Staatsarchiv geschaffen, im Bestand
des Nationalarchivs funktionieren sie als Ämter der entsprechenden
Abteilungen. Estland wurde in die südliche und nördliche Region
eingeteilt. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Zwischenarchiv die
Archivfunktion einer Behörde ausübt. Die Hauptaufgabe der Zwischenarchive
in Estland ist das Aufbewahren von Dokumenten, mit langfristiger Aufbewahrungszeit
(75 Jahre), d.h. Dokumente über Personalbestand der staatlichen Betriebe
aus der sowjetischen Zeit. Die Zwischenarchive entstanden im estnischen
Archivwesen gewissermaßen in einer ungünstigen Zeit; der Höhepunkt
des Privatisierungsprozesses war vorbei und die grunlegenden Umgestaltungen
im ganzen Archivsystem waren in Erwartung. Bis heute haben sich die Zwischenarchive
mit der Feststellung der Menge und des Umfangs von in den Archiven der
liquidierten und privatisierten staatlichen Betriebe befindlichen Dokumenten
über Personalbestand beschäftigt. Aufgrund dieser Angaben ist
es möglich, die nötigen Flächen für die Aufbewahrungsräume
der Archive zu projektieren. Auch helfen diese Angaben den Bürgern
ihre Arbeitsjahre zu beglaubigen.
Das Zwischenarchiv kann voll in Bertrieb genommen werden, wenn die Aufbewahrungsräume
fertiggestellt sind. Erst dann kann man an die Lösung der etwa 10
Jahre angesammelten Probleme, die mit Bewerten und Ordnen von Archivalien
verbunden sind, herangehen. Der Bau des Gebäudes für Zwischenaufbewahrungsräume
der südlichen Region ist in vollem Gange und muss 1999 abgeschlossen
werden. Inzwischen werden die Archivalien mit langfristiger Aufbewahrungszeit
sowohl in den Landkreisarchiven, Ministerien, örtlichen Verwaltungsbehörden
als auch von den Privatunternehmen oder Privatpersonen aufbewahrt.
Die Zwischenarchive müssen ihre Position im estnischen Archivwesen
erst finden. Eine besondere Rolle spielen dabei die Errichtung des Gebäudes
und die Aufnahme der aktiven Archivierungsarbeit.
Die Aufbewahrung im Archiv was ist das?
Kurmo Konsa, Ruth Tiidor
Zusammenfassung
Mit dem Begriff Aufbewahrung (engl. preservation) bezeichnet man die
Tätigkeiten in den Archiven und Bibliotheken, die das Veralten von
Einheiten verlangsamen, ihren Zerfall behindern und daduch die Benutzungszeit
der Sammlungen verlängern.
In der Aufbewahrung werden zwei Haupthandlungsweisen berücksichtigt
, präventive und korrektive Aufbewahrung. Bei der präventiven
Aufbewahrung geht es um eine wirtschaftlich effektivste Aufbewahrungsmethode,
deren Ziel ist, eine möglichst lange Benutzungszeit von Verzeichnungseinheiten
zu gewähren. Die korrektive Aufbewahrung stellt die Konservierung
und Restaurierung dar, beide Tätigkeiten sind im allgemeinen sehr
arbeitsaufwendig und kostspielig, brauchen qualifizierte Arbeitskraft
und sind auf Einzelobjekte gerichtet, obwohl in der letzten Zeit eine
auf die Sammlung orientierte Behandlung immer mehr Verbreitung findet.
In der Aufbewahrung haben wir mit zwei eng miteinander verbundenen Aufgaben
zu tun. Einerseits bedeutet die Aufbewahrung die Schaffung solcher Aufbewahrungsbedingungen,
die das Veralten von Archivalien verlangsamen und ihr physisches Dasein
für möglichst langen Zeitraum gewähren. Anderseits ist
die Aufbewahrung mit der Schaffung der günstigen Bedingungen verbunden,
um die Archivalien maximal und umfangreich zu benutzen oder anders augedrückt,
um die darin enthaltenen Informationen zugänglich zu machen. Die
erfolgreiche Vereinigung dieser Aufgaben verlangt von einer Institution
Gleichgewicht der Interessen, Vorrangstellung und einen sinnvollen Einsatz
der knappen Ressourcen.
Als Grundlage für die Organisation der Aufbewahrung in einer Institution
dient das Leitdokument oder das Aufbewahrungsprogramm, das den vorhandenen
Zustand analysiert, Aufbewahrungsziele stellt und die Strategien anbietet,
um diese Ziele zu erreichen.
Die Hauptinhalte eines Aufbewahrungsprogramms sind:
- formulierte Aufbewahrungspolitik,
- Überwachung des physischen Zustands von Einheiten und die Pflegeorganisierung,
- Beobachtung und Kontrolle von Umweltbedingungen,
- Organisation der Konservierung,
- Erstellung und Ergänzung des Gefahrenplans,
- Personal- und Benutzerschulung,
- Anfertigung von Sicherheits- und Benutzungskopien,
- zwischenbehördliche Zusammenarbeit.
Obwohl die wesentlichen Bestandmaterialien der Verzeichnungseinheiten
und die bei deren Veralten eingetretenen Veränderungen, ebenso diesen
Prozess beeinflussende Faktoren, im allgemeinen gleich sind, ist doch
die Situation in einer konkreten Behörde unterschiedlich. Folglich
sind die Aufbewahrungsprogramme für jede Institution allein auszuarbeiten,
indem die spezifischen Merkmale jeder Sammlung berücksichtigt werden
müssen.
Gemeindeselbstverwaltungen und Gemeindearchive im Laufe der Zeiten
Ene Hiio
Zusammenfassung
Im betreffenden Artikel wird die Entwicklungsgeschichte der estnischen
Gemeinden vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis auf den heutigen Tag dargestellt.
Es wird eine Übersicht über die Problematik von Ordnen, Aufbewahrung
und Beschreibung der Archive gegeben, deren Entstehung das Resultat der
Tätigkeit von Gemeindeverwaltungen war.
Aufgrund der Bauernverordnungen im 19.Jahrhundert enstanden in Estland
neben den standesgemäßen Adel- und Stadtverwaltungen auch die
örtlichen bäuerlichen Selbstverwaltungen, die Gemeinden. In
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war das Vertretungsorgan der
Gemeinde das Gemeindegericht. In der Geschichte der Ostseegouvernements,
darunter auch in der Geschichte der estnischen bäuerlichen Selbstverwaltungen,
war das 1866 angenommene Gemeindegesetz von großer Bedeutung. Nach
dem Gesetz mussten sowohl das Gemeindegericht als auch ein neues Vertretungsorgan,
die Gemeindeversammlung, gewählt werden. Im Unterschied zu unseren
nordischen Nachbarn, Schweden und Finnland, wo die Kirchspiele den Bezirk
der örtlichen Selbstverwaltung bildeten, wurden in Estland die Gemeinden
auf der Basis der ehemaligen Gutsbesitze (Gutsgemeinden, Gutsbezirke)
geschaffen.
Die Gemeinde als die kleinste Selbstverwaltungseinheit der Landregion
hat während der Zeiten viele Veränderungen erlebt. Die Geschichte
zeigt, dass die administrative Teilung oft reformiert und verändert
wird, entweder aus praktischen Bedürfnissen oder allgemeinen zentralgewalteten
Reformabsichten.
Dank der Tätigkeit der Gemeindeselbsverwaltungen ist zahlreiches
Archivmaterial überliefert worden, das sowohl praktisch als auch
wissenschaftlich benutzt werden kann. Die Archivalien sind bestimmt von
historischem Wert sehr wichtig, sie liefern die Informationen über
die stattgefundenen Reformen und Veränderungen der unterschiedlichen
Epochen (Gemeindezusammenschlüsse, Umbenennungen u.ä.). Eine
wesentliche Aufgabe der Archive von heutigen Gemeinden ist die Anwendung
der aus dem neuen Archivgesetz folgenden Anforderungen.
Bericht über das Archiv des Baltischen Generalgouverneurs
Lea Leppik
Zusammenfassung
Der gemeinsame Generalgouverneur Estlands und Livlands wurde 1783 bestellt,
als Katharina II. das allrussische Gouvernementsgesetz 1775 auf das ganze
Baltikum ausdehnte. Dem Generalgouverneur oder dem Statthalter wurde auch
1795, nach der Teilung Polens, das an das russische Imperium angeschlossene
Gouvernement Kurland unterstellt. 1797 hat Paul I. die Statthalterschaft
abgeschafft, die Kanzlei des Generalgouverneurs in Riga funktionierte
aber weiter. 1801 bildete Alexander I. in den Grenzgouvernements aufs
neue die Generalgouvernements mit einem Kriegsgouverneur an der Spitze,
darunter auch von 3 baltischen Gouvernements. 18101819 war Estland
dem baltischen Generalgouverneur nicht unterstellt, 18231829 gehörte
aber schon Pskov auch dem Generalgouvernement an. 1876 wurde dieses Amt
endgültig abgeschafft.
Die Regierungskanzlei befand sich im Rigaer Schloss schon seit der schwedischen
Periode und funktionierte ununterbrochen weiter, als Beamte dienten die
Balten sowohl während der schwedischen als auch der russischen Zeit.
Deshalb wurden einige Erscheinungen der Kanzleiarbeit, deren Anfang aus
der schwedischen Zeit stammt, über den Nordischen Krieg und durch
das 18. Jahrhundert ins 19. Jahrhundert übertragen. Im 18. Jahrhundert
war die Sachbearbeitung konsequent, ein Durcheinander herrschte aber am
Anfang des 19. Jahrhunderts. Offensichtlich lagen die Gründe dafür
in den Kriegen, im Übergang aufs System von Ministerien, im ständigen
Wechsel von Generalgouverneuren und ihren Machtsphären. Die Kanzlei
des Generalgouverneurs hatte auch keinen eigenen Archivar, der Archivar
der livländischen Gouvernementsverwaltung war weder willig noch imstande,
sich mit dem Archiv des Generalgouverneurs zu beschäftigen. Wegen
des Raummangels wurden die Dokumente teilweise auf dem mit zerschlagenen
Fenstern Dachboden gelagert. Eine provisorische Lösung des Raummangels
bot Generalgouverneur Paulucci, indem er einen Archivturm im Rigaer Schoss
bauen ließ. Man beabsichtigte ein historisches Archiv für die
Archivalien der baltischen Regierungsbehörden zu bauen, leider wurde
dieser Plan nicht verwirklicht.
1847 wurde eine große Kanzleireform durchgeführt, seither
war die Sachbearbeitung ordentlicher. Ein allgemeines Problem des russischen
Reiches in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Überhäufung
der Kanzleien mit Schriftstücken, besonders schmerzhaft wurde davon
das Archiv des Generalgouverneurs betroffen. Als 18721876 der Ausschuss
mit dem Archivordnen beschäftigt war, wurden 201218 Akten vernichtet.
Nach der Abschaffung der Stellung des Generalgouverneurs 1876 hat der
Liquidationsausschuss noch weitere 2000 Akten vernichtet. Bis zum Ersten
Weltkrieg war das Archiv herrenlos, als Fremdkörper in den Räumlichkeiten
der livländischen Gouvernementsverwaltung.
Während des Ersten Weltkrieges wurden alle Archivalien der livländischen
Gouvernementsverwaltung ( incl. die Archive der Generalgouverneurs aus
17., 18. und 19. Jahrhunderten) nach Tartu und weiter ins Innere Russlands
evakuiert. Der Unternehmungsgeist des Archivars der Gouvernementsverwaltung
Savernjajev war einer der Anlässe zur Gründung des Estnischen
Historischen Archivs. Nach dem Ende des Krieges waren die Archivalien
der livländischen Gouvernementsverwaltung ein Verhandlungsobjekt
zwischen den jungen Republiken Estland und Lettland. Da man sich nicht
einigen konnte, ob das Material nach seinem Entstehungsort oder nach der
inhaltlichen Zugehörigkeit geteilt werden müsste, wurde die
zwischenstaatliche Vereinbarung nicht abgeschlossen. Im Estnischen Staatlichen
Zentralarchiv wurde das Material nach seiner inhaltlichen Zugehörigkeit
eingeteilt und Archivar Magda Herman begann den estnischen Teil ins Register
einzutragen, der lettische Teil stand eingepackt. Während der Evakuation
und der Reevakuation im Zweiten Weltkrieg ging noch ein Teil des Materials
verloren, glücklicherweise nicht viel. Nach dem Kriege hat sich die
Lage verändert, die in Estland und Lettland liegenden Materialien
bildeten einen Teil des gesamten Archivfonds der UdSSR. Ab 1953 begann
man das vernachlässigte Material zu ordnen und zu verzeichnen, 1959
wurde es nach Lettland gebracht. Zwischenzeitlich, in den 60er Jahren
und auch 1989, gab es einige gegenseitliche Austauschvorhaben. Nach dem
heutigen Stand befindet sich 2/3 des Archivs des baltischen Generalgouverneurs
in Lettland. In Zukunft ist die Erstellung des elektronischen Gesamtregisters
geplant.
Über die Geschichte des Historischen Archivs 19391944
Endel Kuusik
Zusammenfassung
Der Zeitraum 19391944 war sowohl für Mitarbeiter des Tartuer
Archivs als auch für Aufbewahrung der Archivalien eine komplizierte
Periode. Die stattgefundenen Ereignisse in der ganzen Welt und die Bedingungen
änderten sich ständig: Umsiedlung der Deutschen, Aufbruch des
Zweiten Weltkrieges, Besetzung Estlands, deutsche Besatzung, neue Kämpfe
auf dem estnischen Boden und das Geraten Estlands unter die russische
Herrschaft betrafen stark auch das Tartuer Archiv. Alle diese Ereignisse
haben gewissermaßen auf das Leben der Archivmitarbeiter und die
Arbeit des Archivs einen Einfluss ausgeübt.
Das Archiv befand sich in einer schweren wirtschaftlichen Lage, es mangelte
an elementaren Sachen. Auch die Mitarbeiter litten unter Knappheit an
Gütern des täglichen Bedarfs, für Beschaffung einiger Waren
sollte man einen Antrag stellen.
Während der Kampftätigkeit wurde das Hauptgebäude des
Archivs durch zwei Treffschüsse und das Gebäude in der Veski-Straße
durch einen betroffen. Glücklicherweise waren die Zerstörungen
gering, die Archivalien blieben erhalten. Die Mitarbeiter setzten ihre
Kräfte ein, um die Archivmaterialien zu beschützen. Beim Angriff
der russischen Truppen wurden die Vorbereitungen für die Evakuation
von Materialien getroffen. Die mit der Evakuation verbundenen Ereignisse
wurden überlebt, leider kam ein Teil des Archivmaterials nicht mehr
nach Tartu zurück.
Die wirtschaftliche Lage und ein Durcheinander in Archivmaterialien der
dargestellten Periode, (ständige Umlagerung, Vorbereitungen zur Evakuation),
ermöglichten keine normale Untersuchungsarbeit der Forscher. Die
beschriebene Periode war gewiss ein Hindernis für die Entwicklung
des Archivwesens. Zusammenfassend kann man sagen, dass die im Zeitraum
19391944 stattgefundenen Ereignisse die Entwicklung des Archivs
und auch die historische Untersuchungarbeit hemmten.
Das Archivgesetz 1935 mit Vor- und Nachgeschichten
Birgit Kibal
Zusammengefassung
Das im Jahre 1935 in Kraft getretene Archivgesetz war das bemerkenswerte
Resultat einer langjährigen Arbeit. Um seinen Inhalt zu verstehen,
muss man die Trends des estnischen Archivwesens in den vorangegangenen
Jahren kennen. Die ersten Schritte machte man auf dem Gebiet des archivalischen
Ordnens, wobei es notwendig war, die Verordnungen des Staatsarchivs (in
Tallinn) und des Staatlichen Zentralarchivs (in Tartu) zu bestimmen. Diese
Verordnungen waren als Grundlage nicht nur für die genannten Behörden
sondern auch für das ganze Archivwesen. Eine wichtige Rolle bei der
Ausarbeitung sowohl des Archivgesetzes als auch der Verordnungen spielte
der Archivrat, das oberste beratende und legislative Organ im Archivwesen.
1929 enstand die Notwendigkeit, das Archivgesetz auszuarbeiten, weil die
Archive der Selbsverwaltungen geordnet werden mussten und die gesetzliche
Grundlage dafür fehlte. Das Tallinner Stadtarchiv bereitete den Gesetzesentwurf
vor, in den Archivkreisen wurde einmütig beschlossen, um den folgenden
Problemen vorauszugehen, gleich mit der Ausarbeitung des Archivgesetzes
zu beginnen. Zu diesem Zweck wurde Ende desselben Jahres bei dem Archivrat
ein Ausschuss gebildet. In den nächsten Jahren haben an der Rechtsgestaltung
besonders anstrengend der Leiter des Staatlichen Zentralarchivs Otto Liiv
und der Professor der Tartuer Universität Jüri Uluots mitgewirkt.
Die Arbeit wurde vom Archivrat, mit dem Vorsitzenden Richard Övel
an der Spitze, geleitet, in den Versammlungen des Rats wurden alle Projekte
besprochen bzw. angenommen. Anfang des Jahres 1935 nahm das Gesetz seine
Gestalt an, am 12. Juni 1935 trat es mit dem Dekret des Staatsältesten
in Kraft.
Das Archivgesetz besteht aus 56 Paragraphen, die in vier Teile eingeteilt
sind. Der erste Teil behandelt Behörden und Archive, wobei der Archivrat
und das Staatliche Zentralarchiv eine bedeutende Rolle in der Ordnensarbeit
der Archive und der Bestellung des Personalbestandes gespielt haben. Das
Staatliche Zentralarchiv wurde zum Zentrum für Behörden, Personen
und Aufbewahrung von Film- und Photoarchiven, ebenso für Aufsicht,
Förderung der wissenschaftlichen Publikationen und die Ermöglichung
der archivalischen Ausbildung. Zu den Aufgaben des Staatsarchivs gehörten
Sammeln und Ordnen von Archivalien und die Beschäftigung mit der
Vernichtung von aufbewahrungswertlosen Dokumenten. Getrennt wurden noch
Kriegsarchiv, Provinzial-, Selbstverwaltungs- und Privatarchive gegründet.
Der zweite Teil bestimmte die Ordnung von Erschließung, Benutzung,
Schutz und Vernichtung der Archivalien. Im dritten Teil wurden die beruflichen
Anforderungen an die Archivbeamten und die ensprechende Ausbildung dargelegt.
Es wurden ebenso sog. Vertrauensleute der Archive als örtliche Prüfer
und Berater vorgesehen. Der letzte Teil beinhaltete die Verordnungen,
die nach der Inkraftsetzung des Gesetzes ihre Rechtsfähigkeit verloren
haben. Das Archivgesetz vermochte die archivalische Arbeit nur knapp fünf
Jahre gesetzlich zu fördern. In dieser Periode funktionierte das
Gesetz reibungslos, obwohl 1938 eine Veränderung in die Vernichtungsbedingungen
von Archivalien gemacht wurde. Wenn man das Archivgesetz von 1935 mit
den heutigen Archivvorschriften und dem Archivgesetz von 1998 vergleicht,
kann man die zeitlichen Veränderungen feststellen. Der wesentliche
Unterschied im neuen Archivgesetz besteht im Definieren der archivalischen
Begriffe und erst danach kommen die Bewertung von Archivalien und die
detailierte Durchführung von Gutachten. Sehr wichtig ist heutzutage,
das Zugangsrecht zu den öffentlichen Archivalien genauer zu bestimmen.
Diese Defizite waren keinesfalls zum Hindernis für die Wirksamkeit
des ersten estnischen Archivgesetzes, deshalb kann man dieses Gesetz für
eine gelungene Errungenschaft seiner Zeit halten.
Institutionell-historische Datenbank. Ämter und Beamte im auf Adressbüchern
basierenden Infosystem
Martin Klesment
Zusammengefassung
Im weiteren Sinne behandelt man im betreffenden Artikel die in der Geschichtswissenschaft
relativ wenig benutzte Methodik, nämlich die Benutzung des Personalcomputers
als Hilfsmittel bei den historischen Forschungen.
Ein konkretes Thema bildet die vom Autor zusammengestellte Datenbank
über die Institutionen und die Beamten am Anfang des 19. Jahrhunderts.
Die Aufmerksamkeit wird auf die Benutzungsmöglichkeiten der modernen
Technik gelenkt, entsprechende Beispiele kann man auch im Kontext der
estnischen Geschichte finden. Es ist überzeugend, dass auf mehreren
Gebieten, hauptsächlich auf solchen, wo es um umfangreiche systematisierungsbedürftige
Quellenmaterialien geht, kann das zu elektronischen Datenbanken zusammengestellte
Basismaterial von breiten Benutzungsmöglichkeiten sein. Es ist möglich,
diese Datenbanken miteinander in Verbindung zu stellen und leicht zugänglich
zu machen. Die erwähnte Datenbank ist infolge der archivischen Seminararbeit
entstanden.
Die gegebene Datenbank umfasst den Zeitraum 18141832 und besteht
aus zwei Tabellen. Die erste Tabelle beinhaltet die Informationen über
die Institutionen und die zweite über die angestellten Personen.
Aus dem auf das ganze Imperium bezogenen Adressbuch wurden die auf dem
estnischen Territorium liegenden Ämter, die örtliche Unterstellung
hatten oder zur Verwaltung der Zentralregierung gehörten, ausgewählt.
Die Jahrgänge des Adressbuches zeigen nur einen Teil der in Wirklichkeit
existierenden Behörden. Aus der untersuchten Periode, 18 Jahre, kamen
in die Datenbank 452 Ämter und insgesamt 1700 Personeneinträge,
von denen sich einige wiederholten.
Der institutionelle Teil beschreibt die Stellung eines Amtes im hierarchischen
System (Ministerien, Departement, Filialen) und den möglichen physischen
Niederlassungsort. In der auf die Personen bezogenen Tabelle kann man
die Namen eines Beamten, seinen Rang, die ihm verliehenen Ehrenzeichen
und die Daten über seine Amtszeit finden. Durch Vereinigung zweier
Tabellen erzielt man ein vielseitiges Suchsystem, indem die Möglichkeit
besteht, später andere Quellen einzubeziehen. Ein gutes Hilfsmittel
bei der Vervollständigung des personenbetreffenden Teils waren die
damaligen biographischen Lexika, die zusätzliche Informationen über
Bildung und früheren Dienslauf enthielten.
Die Datenbank umfasst einen ziemlich breiten Themenkreis. Man kann Informationen
vom Aufenthaltsort eines Beamten bis auf seine soziale Stellung finden.
Dank zahlreichen Merkmalen sind unterschiedliche Anfragevariationen möglich.
Gewissermaßen verschafft die Datenbank den Einblick in die Amtsstruktur,
das Unterstellungsverhältnis und die meistgebräuchlichen Amtsbezeichnungen.
Auch ermöglicht sie die Vorstellung von einem Beamten, seiner Laufbahn
und seiner Dienstzeit am Anfang des 19. Jahrhunderts. Dank der herrschenden
Lage gab es traditionelle Elemente von sowohl örtlicher baltdeutscher
als auch russischer Herrschaft, vor allem bezüglich der Amtsbezeichnungen.
Im Artikel wird der Arbeitsmethodik und den Engpässen Aufmerksamkeit
geschenkt. Der Inhalt der in der Datenbank dargestellten Felder wird beschrieben
und zur Veranschaulichung werden einige Tabellen und Abbildungen beigefügt.
Bei den Personenmerkmalen, wie z.B. Ehrenzeichen und Rangstufen, wird
ihr allgemeiner Hintergrund erörtert.
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