Archiv als Staatsbehörde in der estnischen Gesellschaft

Priit Pirsko

Zusammenfassung

Im Artikel wird die Tätigkeit des Estnischen Historischen Archivs 1996–1998 analysiert. Es wird die Rolle des Archivs als Staatsbehörde in den juristischen, wirtschaftlichen und archivischen Verhältnissen, die der estnischen Gesellschaft der erwähnten Periode charakteristisch sind, behandelt. Eine besondere Aufmerksamkeit wird der Vorbereitung des 1998 verabschiedeten Archivgesetzes und der daraus schließenden Rechtsakte gewidmet.

Die Zeit 1996–1998 war für das Historische Archiv die Entstehungszeit eines modernen Archivs sowohl als wissenschaftliches Zentrum als auch natürlicher Bestandteil der infotechnologischen Gesellschaft. Das Archiv erreichte Ende 1998 die für die effektive Arbeit notwendige Stabilität mit Hilfe des hochqualifizierten Personals, des vorwärtsbringenden Haushaltes und auch der innerbetrieblichen Arbeitsorganisation. Der gesellschaftliche Bekanntheitsgrad und das Renommee des Archivs unter den Archivbenutzern wurde anerkannt.

Das Hauptproblem des Historischen Archivs besteht in der rechtlichen Unklarheit seiner Position als Archiv. Aus den Verhältnissen des fehlenden Archivgesetzes trat das Historische Archiv 1999 in einen neuen gesetzlichen Zustand — es wurde zur Abteilung des Nationalarchivs als Staatsbehörde. Juristisch gesehen kann dieser Zustand legal und logisch erscheinen, im archivischen Sinne aber ist er nicht eindeutig. Damit steht das Estnische Historische Archiv wieder vor der Herausforderung, seine Identität zu behaupten; wird es in Zukunft sein Wesen bewahren, ihm einen neuen Sinn geben oder sogar darauf verzichten.



Archivalien, Dokument, Serie, Verzeichnungseinheit, Parallelakte — ein gordisher Knoten?

Indrek Kuuben

Zusammenfassung

Im Artikel wird die Archivterminologie, die man im estnischen Archivwesen in den letzten Jahren wegen der durchgeführten Umgestaltung benutzt, analysiert, indem man versucht, die Antwort auf die Frage zu finden, ob sich die Veränderungen auf dem Gebiet der täglich meistbenutzten Termini, die von den Provenienzstellen und deren beratenden Archivaren vorgenommen worden sind, rechtfertigen.

Zu diesem Zweck werden die Termini, die für die Vermittlung der Veränderungen der formalen und/oder inhaltlichen Qualität von physischen Informationsträgern benutzt werden, mit denen verglichen, die in der eben in Kraft getretenen Archivvorschrift und in der für die Provenienzstellen als Arbeitsmittel dienenden Geschäftsführungsordnung der Regierungsbehörden vorkommen. Weiter wird kurz auf die Problematik eingegangen, wo dem Terminus „Archivalien”, die Bedeutung eines Dokuments mit Aufbewahrungsfrist, beigemessen wird. Danach wird die in der Archivvorschrift auftretende grundsätzliche Neuerung, Einführung von Serie, behandelt, wonach den in der jetzigen Praxis gebräuchlichen Termini teilweise eine neue Bedeutung beigemessen wird. Es wird deutlich, dass als Klassifikationseinheit, die Serie, eingeführt worden ist, aber bei der weiteren Erschließung einer Klassifikationseinheit wird nach theoretischer Auslegung als Klassifikationseinheit, Archvalien, in der Bedeutung Parallelakte benutzt. Die damit verbundene bedingungslose Trennung der erschließenden Seite der Information, auf der dritten physischen Erschließungsstufe der Archivverzeichnung, hat mit sich ein zusätzliches Glied in die Hierarchie der Archivalien (in der Bedeutung von Parallelakte), Archiv – Serie — Verzeichnungseinheit — Archivalien (in der Bedeutung von Dokument mit Aufbewahrungsfrist), gebracht. Um diesem Zusatzglied „Platz zu machen”, hat die Verzeichnungseinheit in die Position der jetzigen Archivschachtel gerückt, wodurch die inhaltliche Bedeutung vom zentralen Terminus des bisherigen Erschließungssystems völlig verändert wird.

Zusammenfassend meint der Autor, dass die Maßnahmen, die intellektuelle Kontrolle über das Archivgut zu erreichen, sind halbfertig und unkonsequent, ebenso unbestimmt und verschiedentlich interpretiert sind auch die aus den Veränderungen hervorgehenden Termini. Deshalb ist die Klarheit in der Archivterminologie und in zufriedenstellenden archivtheoretischen Lösungen immer noch aktuell.



Zwischen Behörde und Archiv

Kaja Pullonen

Zusammenfassung

Das Zwischenarchiv ist eine neue Erscheinung im estnischen Archivwesen. Sein Entstehungsgrund liegt in den 1991 begonnenen gesellschaftlichen Umwälzungen, besonders im Privatisierungsprozess und im infolgedessen entstandenen Aufbewahrungsbedürfnis der herrenlosen Dokumente.

Die Abteilungen des Zwischenarchivs wurden am 1. Oktober 1997 im Estnischen Historischen Archiv und im Estnischen Staatsarchiv geschaffen, im Bestand des Nationalarchivs funktionieren sie als Ämter der entsprechenden Abteilungen. Estland wurde in die südliche und nördliche Region eingeteilt. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Zwischenarchiv die Archivfunktion einer Behörde ausübt. Die Hauptaufgabe der Zwischenarchive in Estland ist das Aufbewahren von Dokumenten, mit langfristiger Aufbewahrungszeit (75 Jahre), d.h. Dokumente über Personalbestand der staatlichen Betriebe aus der sowjetischen Zeit. Die Zwischenarchive entstanden im estnischen Archivwesen gewissermaßen in einer ungünstigen Zeit; der Höhepunkt des Privatisierungsprozesses war vorbei und die grunlegenden Umgestaltungen im ganzen Archivsystem waren in Erwartung. Bis heute haben sich die Zwischenarchive mit der Feststellung der Menge und des Umfangs von in den Archiven der liquidierten und privatisierten staatlichen Betriebe befindlichen Dokumenten über Personalbestand beschäftigt. Aufgrund dieser Angaben ist es möglich, die nötigen Flächen für die Aufbewahrungsräume der Archive zu projektieren. Auch helfen diese Angaben den Bürgern ihre Arbeitsjahre zu beglaubigen.

Das Zwischenarchiv kann voll in Bertrieb genommen werden, wenn die Aufbewahrungsräume fertiggestellt sind. Erst dann kann man an die Lösung der etwa 10 Jahre angesammelten Probleme, die mit Bewerten und Ordnen von Archivalien verbunden sind, herangehen. Der Bau des Gebäudes für Zwischenaufbewahrungsräume der südlichen Region ist in vollem Gange und muss 1999 abgeschlossen werden. Inzwischen werden die Archivalien mit langfristiger Aufbewahrungszeit sowohl in den Landkreisarchiven, Ministerien, örtlichen Verwaltungsbehörden als auch von den Privatunternehmen oder Privatpersonen aufbewahrt.

Die Zwischenarchive müssen ihre Position im estnischen Archivwesen erst finden. Eine besondere Rolle spielen dabei die Errichtung des Gebäudes und die Aufnahme der aktiven Archivierungsarbeit.



Die Aufbewahrung im Archiv — was ist das?

Kurmo Konsa, Ruth Tiidor

Zusammenfassung

Mit dem Begriff Aufbewahrung (engl. preservation) bezeichnet man die Tätigkeiten in den Archiven und Bibliotheken, die das Veralten von Einheiten verlangsamen, ihren Zerfall behindern und daduch die Benutzungszeit der Sammlungen verlängern.

In der Aufbewahrung werden zwei Haupthandlungsweisen berücksichtigt , präventive und korrektive Aufbewahrung. Bei der präventiven Aufbewahrung geht es um eine wirtschaftlich effektivste Aufbewahrungsmethode, deren Ziel ist, eine möglichst lange Benutzungszeit von Verzeichnungseinheiten zu gewähren. Die korrektive Aufbewahrung stellt die Konservierung und Restaurierung dar, beide Tätigkeiten sind im allgemeinen sehr arbeitsaufwendig und kostspielig, brauchen qualifizierte Arbeitskraft und sind auf Einzelobjekte gerichtet, obwohl in der letzten Zeit eine auf die Sammlung orientierte Behandlung immer mehr Verbreitung findet.

In der Aufbewahrung haben wir mit zwei eng miteinander verbundenen Aufgaben zu tun. Einerseits bedeutet die Aufbewahrung die Schaffung solcher Aufbewahrungsbedingungen, die das Veralten von Archivalien verlangsamen und ihr physisches Dasein für möglichst langen Zeitraum gewähren. Anderseits ist die Aufbewahrung mit der Schaffung der günstigen Bedingungen verbunden, um die Archivalien maximal und umfangreich zu benutzen oder anders augedrückt, um die darin enthaltenen Informationen zugänglich zu machen. Die erfolgreiche Vereinigung dieser Aufgaben verlangt von einer Institution Gleichgewicht der Interessen, Vorrangstellung und einen sinnvollen Einsatz der knappen Ressourcen.

Als Grundlage für die Organisation der Aufbewahrung in einer Institution dient das Leitdokument oder das Aufbewahrungsprogramm, das den vorhandenen Zustand analysiert, Aufbewahrungsziele stellt und die Strategien anbietet, um diese Ziele zu erreichen.

Die Hauptinhalte eines Aufbewahrungsprogramms sind:

  • formulierte Aufbewahrungspolitik,
  • Überwachung des physischen Zustands von Einheiten und die Pflegeorganisierung,
  • Beobachtung und Kontrolle von Umweltbedingungen,
  • Organisation der Konservierung,
  • Erstellung und Ergänzung des Gefahrenplans,
  • Personal- und Benutzerschulung,
  • Anfertigung von Sicherheits- und Benutzungskopien,
  • zwischenbehördliche Zusammenarbeit.

Obwohl die wesentlichen Bestandmaterialien der Verzeichnungseinheiten und die bei deren Veralten eingetretenen Veränderungen, ebenso diesen Prozess beeinflussende Faktoren, im allgemeinen gleich sind, ist doch die Situation in einer konkreten Behörde unterschiedlich. Folglich sind die Aufbewahrungsprogramme für jede Institution allein auszuarbeiten, indem die spezifischen Merkmale jeder Sammlung berücksichtigt werden müssen.



Gemeindeselbstverwaltungen und Gemeindearchive im Laufe der Zeiten

Ene Hiio

Zusammenfassung

Im betreffenden Artikel wird die Entwicklungsgeschichte der estnischen Gemeinden vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis auf den heutigen Tag dargestellt. Es wird eine Übersicht über die Problematik von Ordnen, Aufbewahrung und Beschreibung der Archive gegeben, deren Entstehung das Resultat der Tätigkeit von Gemeindeverwaltungen war.

Aufgrund der Bauernverordnungen im 19.Jahrhundert enstanden in Estland neben den standesgemäßen Adel- und Stadtverwaltungen auch die örtlichen bäuerlichen Selbstverwaltungen, die Gemeinden. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war das Vertretungsorgan der Gemeinde das Gemeindegericht. In der Geschichte der Ostseegouvernements, darunter auch in der Geschichte der estnischen bäuerlichen Selbstverwaltungen, war das 1866 angenommene Gemeindegesetz von großer Bedeutung. Nach dem Gesetz mussten sowohl das Gemeindegericht als auch ein neues Vertretungsorgan, die Gemeindeversammlung, gewählt werden. Im Unterschied zu unseren nordischen Nachbarn, Schweden und Finnland, wo die Kirchspiele den Bezirk der örtlichen Selbstverwaltung bildeten, wurden in Estland die Gemeinden auf der Basis der ehemaligen Gutsbesitze (Gutsgemeinden, Gutsbezirke) geschaffen.

Die Gemeinde als die kleinste Selbstverwaltungseinheit der Landregion hat während der Zeiten viele Veränderungen erlebt. Die Geschichte zeigt, dass die administrative Teilung oft reformiert und verändert wird, entweder aus praktischen Bedürfnissen oder allgemeinen zentralgewalteten Reformabsichten.

Dank der Tätigkeit der Gemeindeselbsverwaltungen ist zahlreiches Archivmaterial überliefert worden, das sowohl praktisch als auch wissenschaftlich benutzt werden kann. Die Archivalien sind bestimmt von historischem Wert sehr wichtig, sie liefern die Informationen über die stattgefundenen Reformen und Veränderungen der unterschiedlichen Epochen (Gemeindezusammenschlüsse, Umbenennungen u.ä.). Eine wesentliche Aufgabe der Archive von heutigen Gemeinden ist die Anwendung der aus dem neuen Archivgesetz folgenden Anforderungen.



Bericht über das Archiv des Baltischen Generalgouverneurs

Lea Leppik

Zusammenfassung

Der gemeinsame Generalgouverneur Estlands und Livlands wurde 1783 bestellt, als Katharina II. das allrussische Gouvernementsgesetz 1775 auf das ganze Baltikum ausdehnte. Dem Generalgouverneur oder dem Statthalter wurde auch 1795, nach der Teilung Polens, das an das russische Imperium angeschlossene Gouvernement Kurland unterstellt. 1797 hat Paul I. die Statthalterschaft abgeschafft, die Kanzlei des Generalgouverneurs in Riga funktionierte aber weiter. 1801 bildete Alexander I. in den Grenzgouvernements aufs neue die Generalgouvernements mit einem Kriegsgouverneur an der Spitze, darunter auch von 3 baltischen Gouvernements. 1810–1819 war Estland dem baltischen Generalgouverneur nicht unterstellt, 1823–1829 gehörte aber schon Pskov auch dem Generalgouvernement an. 1876 wurde dieses Amt endgültig abgeschafft.

Die Regierungskanzlei befand sich im Rigaer Schloss schon seit der schwedischen Periode und funktionierte ununterbrochen weiter, als Beamte dienten die Balten sowohl während der schwedischen als auch der russischen Zeit. Deshalb wurden einige Erscheinungen der Kanzleiarbeit, deren Anfang aus der schwedischen Zeit stammt, über den Nordischen Krieg und durch das 18. Jahrhundert ins 19. Jahrhundert übertragen. Im 18. Jahrhundert war die Sachbearbeitung konsequent, ein Durcheinander herrschte aber am Anfang des 19. Jahrhunderts. Offensichtlich lagen die Gründe dafür in den Kriegen, im Übergang aufs System von Ministerien, im ständigen Wechsel von Generalgouverneuren und ihren Machtsphären. Die Kanzlei des Generalgouverneurs hatte auch keinen eigenen Archivar, der Archivar der livländischen Gouvernementsverwaltung war weder willig noch imstande, sich mit dem Archiv des Generalgouverneurs zu beschäftigen. Wegen des Raummangels wurden die Dokumente teilweise auf dem mit zerschlagenen Fenstern Dachboden gelagert. Eine provisorische Lösung des Raummangels bot Generalgouverneur Paulucci, indem er einen Archivturm im Rigaer Schoss bauen ließ. Man beabsichtigte ein historisches Archiv für die Archivalien der baltischen Regierungsbehörden zu bauen, leider wurde dieser Plan nicht verwirklicht.

1847 wurde eine große Kanzleireform durchgeführt, seither war die Sachbearbeitung ordentlicher. Ein allgemeines Problem des russischen Reiches in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Überhäufung der Kanzleien mit Schriftstücken, besonders schmerzhaft wurde davon das Archiv des Generalgouverneurs betroffen. Als 1872–1876 der Ausschuss mit dem Archivordnen beschäftigt war, wurden 201218 Akten vernichtet. Nach der Abschaffung der Stellung des Generalgouverneurs 1876 hat der Liquidationsausschuss noch weitere 2000 Akten vernichtet. Bis zum Ersten Weltkrieg war das Archiv herrenlos, als Fremdkörper in den Räumlichkeiten der livländischen Gouvernementsverwaltung.

Während des Ersten Weltkrieges wurden alle Archivalien der livländischen Gouvernementsverwaltung ( incl. die Archive der Generalgouverneurs aus 17., 18. und 19. Jahrhunderten) nach Tartu und weiter ins Innere Russlands evakuiert. Der Unternehmungsgeist des Archivars der Gouvernementsverwaltung Savernjajev war einer der Anlässe zur Gründung des Estnischen Historischen Archivs. Nach dem Ende des Krieges waren die Archivalien der livländischen Gouvernementsverwaltung ein Verhandlungsobjekt zwischen den jungen Republiken Estland und Lettland. Da man sich nicht einigen konnte, ob das Material nach seinem Entstehungsort oder nach der inhaltlichen Zugehörigkeit geteilt werden müsste, wurde die zwischenstaatliche Vereinbarung nicht abgeschlossen. Im Estnischen Staatlichen Zentralarchiv wurde das Material nach seiner inhaltlichen Zugehörigkeit eingeteilt und Archivar Magda Herman begann den estnischen Teil ins Register einzutragen, der lettische Teil stand eingepackt. Während der Evakuation und der Reevakuation im Zweiten Weltkrieg ging noch ein Teil des Materials verloren, glücklicherweise nicht viel. Nach dem Kriege hat sich die Lage verändert, die in Estland und Lettland liegenden Materialien bildeten einen Teil des gesamten Archivfonds der UdSSR. Ab 1953 begann man das vernachlässigte Material zu ordnen und zu verzeichnen, 1959 wurde es nach Lettland gebracht. Zwischenzeitlich, in den 60er Jahren und auch 1989, gab es einige gegenseitliche Austauschvorhaben. Nach dem heutigen Stand befindet sich 2/3 des Archivs des baltischen Generalgouverneurs in Lettland. In Zukunft ist die Erstellung des elektronischen Gesamtregisters geplant.



Über die Geschichte des Historischen Archivs 1939–1944

Endel Kuusik

Zusammenfassung

Der Zeitraum 1939–1944 war sowohl für Mitarbeiter des Tartuer Archivs als auch für Aufbewahrung der Archivalien eine komplizierte Periode. Die stattgefundenen Ereignisse in der ganzen Welt und die Bedingungen änderten sich ständig: Umsiedlung der Deutschen, Aufbruch des Zweiten Weltkrieges, Besetzung Estlands, deutsche Besatzung, neue Kämpfe auf dem estnischen Boden und das Geraten Estlands unter die russische Herrschaft betrafen stark auch das Tartuer Archiv. Alle diese Ereignisse haben gewissermaßen auf das Leben der Archivmitarbeiter und die Arbeit des Archivs einen Einfluss ausgeübt.

Das Archiv befand sich in einer schweren wirtschaftlichen Lage, es mangelte an elementaren Sachen. Auch die Mitarbeiter litten unter Knappheit an Gütern des täglichen Bedarfs, für Beschaffung einiger Waren sollte man einen Antrag stellen.

Während der Kampftätigkeit wurde das Hauptgebäude des Archivs durch zwei Treffschüsse und das Gebäude in der Veski-Straße durch einen betroffen. Glücklicherweise waren die Zerstörungen gering, die Archivalien blieben erhalten. Die Mitarbeiter setzten ihre Kräfte ein, um die Archivmaterialien zu beschützen. Beim Angriff der russischen Truppen wurden die Vorbereitungen für die Evakuation von Materialien getroffen. Die mit der Evakuation verbundenen Ereignisse wurden überlebt, leider kam ein Teil des Archivmaterials nicht mehr nach Tartu zurück.

Die wirtschaftliche Lage und ein Durcheinander in Archivmaterialien der dargestellten Periode, (ständige Umlagerung, Vorbereitungen zur Evakuation), ermöglichten keine normale Untersuchungsarbeit der Forscher. Die beschriebene Periode war gewiss ein Hindernis für die Entwicklung des Archivwesens. Zusammenfassend kann man sagen, dass die im Zeitraum 1939–1944 stattgefundenen Ereignisse die Entwicklung des Archivs und auch die historische Untersuchungarbeit hemmten.



Das Archivgesetz 1935 mit Vor- und Nachgeschichten

Birgit Kibal

Zusammengefassung

Das im Jahre 1935 in Kraft getretene Archivgesetz war das bemerkenswerte Resultat einer langjährigen Arbeit. Um seinen Inhalt zu verstehen, muss man die Trends des estnischen Archivwesens in den vorangegangenen Jahren kennen. Die ersten Schritte machte man auf dem Gebiet des archivalischen Ordnens, wobei es notwendig war, die Verordnungen des Staatsarchivs (in Tallinn) und des Staatlichen Zentralarchivs (in Tartu) zu bestimmen. Diese Verordnungen waren als Grundlage nicht nur für die genannten Behörden sondern auch für das ganze Archivwesen. Eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung sowohl des Archivgesetzes als auch der Verordnungen spielte der Archivrat, das oberste beratende und legislative Organ im Archivwesen. 1929 enstand die Notwendigkeit, das Archivgesetz auszuarbeiten, weil die Archive der Selbsverwaltungen geordnet werden mussten und die gesetzliche Grundlage dafür fehlte. Das Tallinner Stadtarchiv bereitete den Gesetzesentwurf vor, in den Archivkreisen wurde einmütig beschlossen, um den folgenden Problemen vorauszugehen, gleich mit der Ausarbeitung des Archivgesetzes zu beginnen. Zu diesem Zweck wurde Ende desselben Jahres bei dem Archivrat ein Ausschuss gebildet. In den nächsten Jahren haben an der Rechtsgestaltung besonders anstrengend der Leiter des Staatlichen Zentralarchivs Otto Liiv und der Professor der Tartuer Universität Jüri Uluots mitgewirkt. Die Arbeit wurde vom Archivrat, mit dem Vorsitzenden Richard Övel an der Spitze, geleitet, in den Versammlungen des Rats wurden alle Projekte besprochen bzw. angenommen. Anfang des Jahres 1935 nahm das Gesetz seine Gestalt an, am 12. Juni 1935 trat es mit dem Dekret des Staatsältesten in Kraft.

Das Archivgesetz besteht aus 56 Paragraphen, die in vier Teile eingeteilt sind. Der erste Teil behandelt Behörden und Archive, wobei der Archivrat und das Staatliche Zentralarchiv eine bedeutende Rolle in der Ordnensarbeit der Archive und der Bestellung des Personalbestandes gespielt haben. Das Staatliche Zentralarchiv wurde zum Zentrum für Behörden, Personen und Aufbewahrung von Film- und Photoarchiven, ebenso für Aufsicht, Förderung der wissenschaftlichen Publikationen und die Ermöglichung der archivalischen Ausbildung. Zu den Aufgaben des Staatsarchivs gehörten Sammeln und Ordnen von Archivalien und die Beschäftigung mit der Vernichtung von aufbewahrungswertlosen Dokumenten. Getrennt wurden noch Kriegsarchiv, Provinzial-, Selbstverwaltungs- und Privatarchive gegründet.

Der zweite Teil bestimmte die Ordnung von Erschließung, Benutzung, Schutz und Vernichtung der Archivalien. Im dritten Teil wurden die beruflichen Anforderungen an die Archivbeamten und die ensprechende Ausbildung dargelegt. Es wurden ebenso sog. Vertrauensleute der Archive als örtliche Prüfer und Berater vorgesehen. Der letzte Teil beinhaltete die Verordnungen, die nach der Inkraftsetzung des Gesetzes ihre Rechtsfähigkeit verloren haben. Das Archivgesetz vermochte die archivalische Arbeit nur knapp fünf Jahre gesetzlich zu fördern. In dieser Periode funktionierte das Gesetz reibungslos, obwohl 1938 eine Veränderung in die Vernichtungsbedingungen von Archivalien gemacht wurde. Wenn man das Archivgesetz von 1935 mit den heutigen Archivvorschriften und dem Archivgesetz von 1998 vergleicht, kann man die zeitlichen Veränderungen feststellen. Der wesentliche Unterschied im neuen Archivgesetz besteht im Definieren der archivalischen Begriffe und erst danach kommen die Bewertung von Archivalien und die detailierte Durchführung von Gutachten. Sehr wichtig ist heutzutage, das Zugangsrecht zu den öffentlichen Archivalien genauer zu bestimmen. Diese Defizite waren keinesfalls zum Hindernis für die Wirksamkeit des ersten estnischen Archivgesetzes, deshalb kann man dieses Gesetz für eine gelungene Errungenschaft seiner Zeit halten.



Institutionell-historische Datenbank. Ämter und Beamte im auf Adressbüchern basierenden Infosystem

Martin Klesment

Zusammengefassung

Im weiteren Sinne behandelt man im betreffenden Artikel die in der Geschichtswissenschaft relativ wenig benutzte Methodik, nämlich die Benutzung des Personalcomputers als Hilfsmittel bei den historischen Forschungen.

Ein konkretes Thema bildet die vom Autor zusammengestellte Datenbank über die Institutionen und die Beamten am Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Aufmerksamkeit wird auf die Benutzungsmöglichkeiten der modernen Technik gelenkt, entsprechende Beispiele kann man auch im Kontext der estnischen Geschichte finden. Es ist überzeugend, dass auf mehreren Gebieten, hauptsächlich auf solchen, wo es um umfangreiche systematisierungsbedürftige Quellenmaterialien geht, kann das zu elektronischen Datenbanken zusammengestellte Basismaterial von breiten Benutzungsmöglichkeiten sein. Es ist möglich, diese Datenbanken miteinander in Verbindung zu stellen und leicht zugänglich zu machen. Die erwähnte Datenbank ist infolge der archivischen Seminararbeit entstanden.

Die gegebene Datenbank umfasst den Zeitraum 1814–1832 und besteht aus zwei Tabellen. Die erste Tabelle beinhaltet die Informationen über die Institutionen und die zweite über die angestellten Personen. Aus dem auf das ganze Imperium bezogenen Adressbuch wurden die auf dem estnischen Territorium liegenden Ämter, die örtliche Unterstellung hatten oder zur Verwaltung der Zentralregierung gehörten, ausgewählt. Die Jahrgänge des Adressbuches zeigen nur einen Teil der in Wirklichkeit existierenden Behörden. Aus der untersuchten Periode, 18 Jahre, kamen in die Datenbank 452 Ämter und insgesamt 1700 Personeneinträge, von denen sich einige wiederholten.

Der institutionelle Teil beschreibt die Stellung eines Amtes im hierarchischen System (Ministerien, Departement, Filialen) und den möglichen physischen Niederlassungsort. In der auf die Personen bezogenen Tabelle kann man die Namen eines Beamten, seinen Rang, die ihm verliehenen Ehrenzeichen und die Daten über seine Amtszeit finden. Durch Vereinigung zweier Tabellen erzielt man ein vielseitiges Suchsystem, indem die Möglichkeit besteht, später andere Quellen einzubeziehen. Ein gutes Hilfsmittel bei der Vervollständigung des personenbetreffenden Teils waren die damaligen biographischen Lexika, die zusätzliche Informationen über Bildung und früheren Dienslauf enthielten.

Die Datenbank umfasst einen ziemlich breiten Themenkreis. Man kann Informationen vom Aufenthaltsort eines Beamten bis auf seine soziale Stellung finden. Dank zahlreichen Merkmalen sind unterschiedliche Anfragevariationen möglich. Gewissermaßen verschafft die Datenbank den Einblick in die Amtsstruktur, das Unterstellungsverhältnis und die meistgebräuchlichen Amtsbezeichnungen. Auch ermöglicht sie die Vorstellung von einem Beamten, seiner Laufbahn und seiner Dienstzeit am Anfang des 19. Jahrhunderts. Dank der herrschenden Lage gab es traditionelle Elemente von sowohl örtlicher baltdeutscher als auch russischer Herrschaft, vor allem bezüglich der Amtsbezeichnungen.

Im Artikel wird der Arbeitsmethodik und den Engpässen Aufmerksamkeit geschenkt. Der Inhalt der in der Datenbank dargestellten Felder wird beschrieben und zur Veranschaulichung werden einige Tabellen und Abbildungen beigefügt. Bei den Personenmerkmalen, wie z.B. Ehrenzeichen und Rangstufen, wird ihr allgemeiner Hintergrund erörtert.