Über die Bürger der Stadt Narva 1581–1704

Enn Küng

Zusammenfassung

Der vorliegende Artikel will zunächst den augenblicklichen Stand auf dem Gebiet der Erforschung des Narvaer Stadtbürgertums in der schwedischen Zeit (1581–1704) sowie die Archivquellen, die für weitere Forschungsarbeiten geeignet sind, vorstellen. Weiter werden Hauptmomente der Herausbildung und Entwicklung des Stadtbürgertums und die zugrunde liegende staatliche und lokale Gesetzgebung analysiert. Im Zentrum des Interesses stehen der Erwerb der Bürgerrechte — Bürgereid, Bürgergeld usw. sowie wirtschaftliche Gründe, aus denen man nach Narva kam und Bürgerrechte beantragte bzw. auf sie verzichtete.
Das Bürgerregister der Stadt Narva aus der schwedischen Zeit ist nicht erhalten geblieben. Es existieren zwei Listen der neuen Bürger, die zwischen 1661 und 1670 sowie 1666 und 1832 aufgestellt wurden. Die wichtigste Quelle für die Ermittlung neuer Bürger bilden die Ratsprotokolle der Stadt. In dem Teil der Protokolle, der das bürgerliche Leben in der Stadt behandelte, werden im allgemeinen die Namen aller neuen Bürger, die vor dem Rat den Bürgereid abgelegt haben, mit ihren Berufen festgehalten. Häufig finden sich zusätzliche Angaben über den Geburtsort oder den vorherigen Wohnort des Antragstellers sowie über die Höhe des zu zahlenden Bürgergeldes. In einigen seltenen Fällen sind Geburtsurkunden in die Ratsprotokolle übertragen worden. Ebenfalls finden sich Angaben über diejenigen, die den Bürgereid abgelehnt, hinausgezögert oder die Stadt verlassen haben. Aus der analysierten Periode sind Ratsprotokolle mit großen Lücken seit 1588 erhalten geblieben, die ersten Eintragungen über die Ablegung des Bürgereids finden wir jedoch erst seit 1607. Mit der Erhebung in den Bürgerstand ging neben der Ablegung eines Bürgereids auch die Zahlung eines Bürgergeldes einher. Infolgedessen sind neue Bürger auch in den Kassenbüchern des Rates von Narva festgehalten worden. Die letzteren sind mit einigen Lücken seit 1613 erhalten geblieben.

Die Bedingungen für den Erwerb der Bürgerrechte in Narva (Abstammung aus einer legalen Ehe, persönlicher Hausstand, Bürgereid, Bürgergeld usw.) unterschieden sich in den Grundzügen nicht von denen des schwedischen Staates (vgl. etwa das Stadtrecht von 1618) oder von der Praxis anderer Städte, die die Autonomie besaßen. Vergleichbar waren auch Bürgerpflichten (die Pflicht, an der Verteidigung der Stadt teilzunehmen, an die Stadt und den Staat Steuern zu zahlen usw.). Auch die meisten Einschränkungen für Fremde und Nichtbürger waren ähnlich wie in anderen Handelsstädten (das Prinzip „Fremder handelt nicht mit Fremdem”, Verbot des Bierbrauens und Schnapsbrennens sowie deren Verkauf, Verbot, Handel zu treiben usw.). Jede Stadt besaß jedoch auch Sonderrechte, die sich aus den Privilegien ergaben und die die Stadtbürger vor den Fremden auszeichneten. Im Falle Narvas waren bestimmte Warenartikel nur den Bürgern vorbehalten und nur sie besaßen das Recht, sie nach Rußland kaufen oder zu verkaufen. Die Bürger der Stadt Narva waren jedoch häufig zu arm, um diese Handelspolitik zu verwirklichen. Um die Knappheit an Kapital zu überwinden und gewinnbringende Geschäftsbeziehungen anzuknüpfen versuchte man, reiche ausländische Kaufleute als Bürger in die Stadt zu locken. Auch bestand ein großer Bedarf an gut ausgebildeten Handwerkern. Die Fremden hatten es jedoch nicht eilig, Bürger der Stadt zu werden, sondern zogen es vor, alteingesessene Stadtbürger als Strohmänner zu verwenden. Davon zeugen zahlreiche Ermahnungen an ausländische Kaufleute und andere Nichtbürger, die in der Stadt seßhaft waren. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wurde es wegen der intensiver gewordenen wirtschaftlichen Tätigkeit für die Fremden immer nützlicher, Bürger der Stadt zu werden. So konnte man nicht nur von den Sonderrechten Gebrauch machen, die den Bürgern vorbehalten waren, sondern auch von den Rechten der Untertanen des Schwedischen Staates.


Über das „Hand- vnd Hauszbuch“ von Heinrich Stahl

Leino Pahtma

Zusammenfassung

Das 17. Jahrhundert bereicherte das kulturelle Leben Estlands und Livlands durch neue Erscheinungen — es wurden Schulen und Druckereien gegründet, außerdem fing man an, estnischsprachige Bücher systematisch zusammenzustellen und herauszugeben. Den Anlaß zu dieser Veränderung gab vor allem der Frieden von Altmark, der 1629 zwischen Polen und Schweden geschlossen wurde und einer schon Jahrzehnte andauernden Kriegstätigkeit ein Ende setzte, daneben aber auch die Kirchenpolitik des Schwedischen Reiches, die die Idee Martin Luthers befolgte, wodurch jeder Mensch die Möglichkeit besitzen soll, das Wort Gottes in seiner eigenen Muttersprache zu hören.

Das religiöse Leben Estlands wurde in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts durch eine geringe Anzahl von Gotteshäusern und Pastoren, wirtschaftliche Not der Diener Gottes, ihre Unfähigkeit, den Gottesdienst auf Estnisch zu halten, sowie durch Mangel an Kirchenliteratur charakterisiert.

Der Sohn eines Oldermanns der Revaler Großgilde, Heinrich Stahl (etwa 1600–1657) — in Reval geboren und aufgewachsen — war der erste, der im Estnischen Gouvernement die Ziele der Regierung im Bereich der Kirchenliteratur in die Tat umzusetzen begann. Stahl besuchte zuerst die Stadt- oder Trivialschule in Reval, dann die Universitäten in Deutschland, dazu erhielt er ein Stipendium vom Rat der Stadt Reval. Im Jahre 1623 wurde er Pastor in St. Matthäi (Järva-Madise) und St. Petri (Peetri), später Propst von Jerwen (Järva) und Wierland (Viru).

In Jerwen begannen Stahls erste schriftstellerische Versuche in Estnisch. Den Anlaß dazu könnten Stahl die Manuskripte von Georg Müller gegeben haben, die in Besitz von Ebert Eckholt, dem Vater seiner Frau Dorothea, waren.

1632 erschien der erste Teil von „Hand- vnd Hauszbuch“ — der kleine lutherische Katechismus — im Druck, versehen mit deutsch-estnischen Paralleltexten. 1637 schrieb Stahl seinen Namen in die estnische Literaturgeschichte als Herausgeber des ersten estnischsprachigen Gesangbuches. Zugleich stellte diese Publikation den zweiten Teil von Stahls Manual dar, auch wenn nicht alles aus seiner Feder stammte. Mit dem dritten (Evangelien und Episteln) und dem vierten Teil des „Hand- vnd Hauszbuchs“ (vor allem Texte der Kirchenriten) war das mehr als tausend Seiten umfassende Werk Stahls 1638 vollständig erschienen. Da der Leserkreis von Stahls Büchern vor allem aus deutschen Pastoren und Stadtbürgern bestand — für sie waren die Bücher auch bestimmt —, schrieb Stahl oft Widmungen in seine Bücher, durch die er verschiedenen Machthabern Schwedens und Estlands seine Loyalität und Dankbarkeit ausdrückte und die sowohl den Druck als auch die Verbreitung seiner Bücher unterstützten. „Hand- vnd Hauszbuch“ sowie andere von Stahl verfaßte Bücher brachten bestimmte Traditionen in die estnische Schriftsprache, die hier bis 1680 dogmatisch weiterherrschten — solche, die aber den Inhalt der erwähnten Bücher für Esten nur schwerlich verständlich machten und die eine weitere Verbreitung der Religion verhinderten.

Trotzdem wurden in den Jahren 1630–40 Katechismuslehre für estnische Bauern sowie regelmäßige Predigten auf Estnisch in den Landkirchen eingeführt. Bei den Visitationen prüfte man unter anderem auch die Lesefähigkeit der Bevölkerung sowie ihre Kenntnisse über die Glaubensgrundsätze, die vor allem auf Texten aus „Hand- vnd Hauszbuch“ beruhen sollten. Die häufige Erwähnung des letztgenannten Werkes in den Visitationsprotokollen läßt auch Schlußfolgerungen über die Benutzung des Manuals von Stahl im 17. Jahrhundert zu. Stahls wichtige Rolle in der estnischen Literaturgeschichte wird auch dadurch bestätigt, daß der Inhalt der sog. Jhering-Fibel, die im Jahre 1641 gedruckt wurde, auf dem Katechismus von Stahl beruht.



PESTILENZ und KALTES FIEBER.
Verluste und Krankenpflege in der schwedischen Armee in Est- und Livland in der zweiten Hälfte des 17. Jh.

Margus Laidre

Zusammenfassung

Wie überall in Europa, so war in der zweiten Hälfte des 17. Jh. auch in Est- und Livland die Kampffähigkeit der hier stationierten schwedischen Truppen durch verschiedenartige Verluste gehemmt, wie Todesfälle, Verkrüppelung, Kriegsgefangenschaft, Erkrankungen und Desertionen. Die Verluste waren somit teils von bleibender, teils von vorübergehender Natur.

Bei der Einschätzung der Verluste wird von einer Periodisierung ausgegangen, die die zweite Hälfte des 17. Jh. bedingt in vier Abschnitte einteilt: I. (1655–1661), II. (1662–1674), III. (1675–1679), IV. (1680–1694/99). Es handelt sich hierbei um zwei Kriegs- (I. und III.) und zwei Friedensperioden (II. und IV.). Zahlenmäßig fielen die größten Verluste in die erste Periode, d.h. in die Zeit der Kriege gegen Polen und Rußland. Obwohl es sich nur um einen Zeitraum von sechs Jahren handelte, wobei aktive Kriegshandlungen nur in vier Jahren stattfanden, betrugen die Verluste in dieser Zeit 8636 Mann, was 40,9% von der Gesamtzahl der Verstorbenen in der zweiten Hälfte des 17. Jh. ausmachte. In der dritten Periode waren die Verluste bedeutend geringer (2274), da Est- und Livland dann nicht unmittelbar durch Kriegshandlungen betroffen waren. Insgesamt belief die Zahl der Verstorbenen in schwedischen Truppeneinheiten im Laufe der Kriege in Livland auf 53,8% von der Gesamtzahl der Gefallenen/Verstorbenen in der schwedischen Armee — und dies in nur 10 Jahren.

Die großen Verluste im Krieg gegen Rußland (1656–1661) sind vor allem auf mehrere Epidemien zurückzuführen, von denen die Pest von 1657 die schwersten Folgen hatte. Im Juli des genannten Jahres verschlechterte sich die Lage dermaßen, daß in Riga und in den umliegenden Festungen (Kobron und Neumünde) nur 26,3% der Soldaten gesund waren.
In den sog. „Normaljahren” stieg die Zahl der Todesfälle von Januar bis Mai ununterbrochen an. Dies läßt sich unter anderem mit der einseitigen Kost im Frühjahr, insbesondere mit Mangel an Vitaminen erklären, was eine allgemeine Entkräftung des Organismus zur Folge hatte. Im Mai erreichte die Sterblichkeit ihren Höhepunkt — die Zahl der Todesfälle bildete in diesem Monat 15,5% von deren Gesamtzahl in dieser Periode.
Auch die Desertionen nahmen in den ersten Monaten des jeweiligen Jahres ständig zu. Am häufigsten kam es jedoch im Hoch- und Spätsommer (im Juli, August und September) vor (13%), wenn die Jahreszeit für ein derartiges Vornehmen am günstigsten war. Warmes Wetter, gute Möglichkeiten, sich zu verbergen, und bessere Chancen, Nahrung zu finden — dies alles erleichterte die Entscheidung, Flucht zu ergreifen.

Insgesamt verloren die schwedischen Truppen in Livland in der zweiten Hälfte des 17. Jh. über 21 000 Männer, 35% von ihnen als Fahnenflüchtige.

Am häufigsten litten die Soldaten an Fieberfällen unterschiedlicher Herkunft, an der Ruhr, an verschiedenen Fußbeschwerden (Verletzungen, Knochenbrüchen, Krämpfen, Schwellungen), an Schmerzen in Gelenken, Stichen, Lungenkrankheiten und an der Skorbut. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die damaligen Diagnosen nicht im heutigen Sinne zu verstehen sind — der ärztliche Befund betraf nicht die jeweilige Krankheit, sondern die erkrankte Stelle. Selbstverständlich kamen in der Armee auch Erkrankungen an der Syphilis vor, die in den Ostseeprovinzen unter dem Namen morbus gallicus oder fransoser bekannt war. In ganz Livland schien es besonders in der ersten Hälfte der 1690er Jahre mit dieser Krankheit Probleme gegeben zu haben, so daß man sogar von einer Seuche sprechen kann.
In der Friedensperiode waren die Erkrankungen in der ersten Jahreshälfte am häufigsten im Mai und Juni, in der zweiten Hälfte im September, Oktober und November. Die durchschnittliche Zahl der Kranken betrug 6,5% von der Gesamtzahl der Soldaten. Als Hauptursachen galten schlechte Verpflegung, enge Quartierverhältnisse sowie dürftige Kleidung.

Erkrankte Soldaten wurden in der Regel bei Stadtbürgern oder Bauern einquartiert; am Ende des 17. Jh. aber schon in den eigens dafür errichteten Baracken. In Riga war seit Ende der 1620er Jahre mit Unterbrechungen ein Armeehospital tätig. Im allgemeinen herrschte in Est- und Livland jedoch Mangel an Krankenhäusern.

Die ärztliche Behandlung war in der Armee des 17. Jh. in erster Linie den Barbierern überlassen. Mit ihren chirurgischen Erfahrungen waren sie den akademisch gebildeten Ärzten jener Zeit oft stark überlegen. In einem Regiment (1000–2000 Mann) gab es gewöhnlich einen Barbierer/Feldscher mit zwei oder drei Gesellen. In jeder größeren Garnison war in der Regel noch ein Medicus oder ein Oberarzt im heutigen Sinne eingestellt, dem die Regimentsfeldscher unterstellt waren.

Über die Arzneien, die damals benutzt wurden, ist wenig bekannt. Laut den bis heute erhaltenen Medikamentlisten gab es viele herkömmliche Heilmittel aus dem Mittelalter sowie mehrere Mischungen, die nach heutigen Vorstellungen als gewaltsam zusammengesetzte Kombinationen von Stoffen anzusehen sind. Daneben wurden auch solche Arzneimittel verordnet, die noch in der jüngsten Vergangenheit anerkannt wurden oder gar heute in der Volksmedizin in Gebrauch sind. Die Heilmittel wurden hauptsächlich bei örtlichen Apothekern eingekauft, zuweilen aber direkt aus Stockholm geholt.

Die Genesung der Soldaten hing nicht nur von der Art der Erkrankung ab, sondern auch von der Fähigkeit jedes einzelnen Organismus, gegen die Krankheit und manchmal auch gegen die „Arzneien” zu kämpfen. Obwohl man bemüht war, etwas zur Verbesserung der Krankenpflege zu tun, blieben die erwarteten Resultate in dieser Periode noch aus.



Über die Zahl der Einzelhöfe in Südestland in den 1680er Jahren. Eine quellenkritische Analyse

Ülle Tarkiainen

Zusammenfassung

Die Besiedlung Südestlands in den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts bietet aus mehreren Gründen Anlaß zu einer tieferen Analyse. Zuerst soll analysiert werden, wie sich Nordlivland von den verheerenden Folgen der Kriegs-, Hunger- und Pestzeit erholt und während der darauffolgenden Friedenszeit weiterentwickelt hat. Andererseits ist die bis zu dieser Zeit herausgebildete Siedlungsstruktur wichtig, weil sie in ihren Grundzügen während der nächsten zwei Jahrhunderte gleichgeblieben ist; dies auch trotz eines erneuten Rückschlags, verursacht durch die große Hungerzeit 1695-1697, den Nordischen Krieg und die Pest von 1710.

Von allen Siedlungsformen war für Estland das Dorf am charakteristischsten, zu allen Zeiten gab es neben Dörfern jedoch auch Einzelhöfe. Von Bauernhöfen, die zu einem Dorf gehörten, unterschied sich ein Einzelhof vor allem dadurch, daß seine landwirtschaftliche Nutzfläche mehr oder weniger ein Ganzes bildete, während in den Dörfern die Gemengelage herrschte. Dieser Unterschied war auch der Grund für verschiedene Methoden ihrer Bewirtschaftung.

Die Kriterien für die Unterscheidung von Einzelhöfen und Dörfern haben sich im Laufe der Zeit verändert. In den benutzten Quellen wurden sie nicht konsequent auseinandergehalten, denn für ihre Besteuerung war es nicht von Bedeutung. Für unsere Forschung spielte die Lage der Bauernhöfe zueinander eine bedeutende Rolle und deshalb wurden wenigstens drei naheliegende Bauernhöfe als ein Dorf aufgefaßt. In der letzten Zeit hat sich die Auffassung verbreitet, daß gerade die Gemengelage ein entscheidendes Kriterium für die Unterscheidung von Dorf und Einzelhof darstellt. Dieses Kriterium dient auch im vorliegenden Artikel als Grundlage. Für einen Einzelhof hielt man also einen solchen Bauernhof, dessen Felder von denen anderer Höfe getrennt lagen. Eine Gruppe von zwei oder mehreren Bauernhöfen wird als Dorf bezeichnet, wenn sie Gemengelage aufweisen.

Aus den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts ist zahlreiches Quellenmaterial vorhanden. Für die Analyse der damaligen Siedlungsformen sind insbesondere die Landvermessungsangaben (Landkarten und Legenden) aus den Jahren 1681–1684 sowie das Material der Revision von 1688 von Interesse. Beim Ermitteln von Einzelhöfen weisen die Landkarten und die dazugehörigen Legenden einen höheren Grad an Zuverlässigkeit auf als die Revisionsergebnisse. Erst wenn die Einzelhöfe mit Hilfe der Landvermessungsangaben ermittelt worden sind, kann das Revisionsmaterial für eine weitere Untersuchung der Bevölkerung und des wirtschaftlichen Lebens verwendet werden.
Wenn man die Anzahl der Einzelhöfe pro Kirchspiel in den 1780er Jahren feststellen will, stößt man auf Schwierigkeiten, denn in relativ wenigen Kirchspielen sind zuverlässige Vermessungsangaben über alle Gutshöfe vorhanden. Aus diesem Grund müssen die Revisionsdaten mit denen aus den Landvermessungen kombiniert werden. Dabei läuft man Gefahr, daß die festgestellte Zahl durch Benutzung unzuverlässiger Daten geringer sein wird als die tatsächliche Anzahl der Einzelhöfe.

Der Anteil der Einzelhöfe in der Gesamtzahl der Dörfer wies von Kirchspiel zu Kirchspiel beträchtliche Unterschiede auf und betrug z. B. von 0,4% im Kirchspiel Nüggen (Nõo) bis 85,7% im Kirchspiel Saara (Saarde). Der Hauptgrund für diese Unterschiede lag in den Naturbedingungen der betreffenden Gegend. Regionen mit flachem, fruchtbarem Boden eigneten sich gut für die Entstehung von Dörfern und dort gab es meist relativ wenige Einzelhöfe. Wo der Boden schlechter war, z. B. in den Wald- und Sumpfgebieten, aber auch in hügeligen Gegenden, gab es mehr Einzelhöfe.

Die Feststellung der Anzahl von Einzelhöfen bildet die erste Phase in der weiteren Forschung ihrer Entstehungsgeschichte und wirtschaftlichen Eigenart. Ebenso stellt sie eine notwendige Voraussetzung für eine weitere Analyse des Revisionsmaterials dar.



Beseitigung der Vormundschaft. Agrarbeziehungen in Estland im 18.–19. Jh.

Mati Laur, Priit Pirsko

Zusammenfassung

Der Beitrag verfolgt das Ziel, die Agrargesetzgebung in Est- und Livland im 19. Jh. als eine Suche nach Möglichkeiten zur Befreiung der Bauern von der Vormundschaft der Gutsbesitzer zu analysieren. Unter der Beseitigung der Vormundschaft ist hier jedoch nicht das Bestreben der Bauern zu verstehen, unabhängig zu werden oder ihre Abhängigkeit zu verringern; vielmehr handelte es sich um den Wunsch der Gutsbesitzer, die Agrarordnung ökonomischer zu gestalten. Nach der Meinung der Autoren sollte der wirtschaftliche Aspekt der Bauerngesetze und -regelungen von ihrem sozialen Aspekt deutlicher auseinandergehalten werden. Was im landwirtschaftlichen Kontext als liberal galt, brauchte vom gesellschaftlichen Gesichtspunkt aus nicht unbedingt sozial zu sein. Ein Gutsherr, der den Einsatz von erbhörigen Arbeitskräften als eine herkömmliche Methode vorzog, konnte dem Bauern zuweilen bedeutend näher stehen als einer, der von frei abzuschließenden Pachtverträgen redete.

Im Interesse einer einleuchtenden und objektiven Auslegung der Reformen dieser Periode halten die Autoren es für notwendig, sich nochmals folgende Fragen zu stellen: Erstens — was hat die Epoche der Bauerngesetze in den baltischen Gouvernements Rußlands hervorgerufen? Zweitens — wann hat diese Epoche begonnen und wie ist sie eigentlich ausgegangen? Und drittens — ist es grundsätzlich möglich — um einer besseren wissenschaftlichen Analysierbarkeit und Übersichtlichkeit willen — die Epoche der Bauerngesetze und -regelungen an sich (neu) zu periodisieren?

Die Gesetze von 1816–1819 sind kennzeichnend für ein neues Paradigma im deutschbaltischen Adel, der die Unumgänglichkeit der Agrarreformen in erster Linie von der wirtschaftlichen Warte aus einsah, wobei die sozialen Motive weitgehend übersehen wurden. Während die erste, eigentlich die vorbereitende Periode der Reformen unter Umständen als eine philosophische Etappe betrachtet werden könnte, wäre es genauso begründet, die zweite Periode, die in der Mitte des ersten Drittels des 19. Jh. einsetzte, als pragmatische Etappe zu bezeichnen.

Die nächsten Jahrzehnte, die in späteren nostalgischen Erinnerungen der Deutschbalten als Livländisches Stilleben ihren Platz fanden, sind als eine Periode des Reifens anzusehen. Dies war die Etappe, in der die Befreiungsgesetze in Kraft traten und sich zugleich in ihrem Geist ausschöpften. Mit der Befreiung der Bauern ohne Grund und Boden wurde zwar ein gewichtiger Schritt zur Abschaffung der Leibeigenschaft als eines mentalen Systems getan, dessen wirtschaftliche Basis — der Grundbesitz — blieb durch diese Lösung jedoch nach wie vor unberührt. Es gilt auch zu bedenken, daß die darauffolgenden dreißig Jahre eine neue Generation von „Vormündern” sowie von „Bevormundeten” heranwachsen ließen. In der Ritterschaft tat sich deutlicher denn je eine weltanschauliche Spaltung (Liberalismus contra Konservatismus) bemerkbar. Der Unzufriedenheit der Gutsbesitzer kam noch der Mißmut des gemeinen Volkes hinzu, der sich in einzelnen Widerstandsaktionen in Gutshöfen manifestierte und in Auswanderungsversuche und eine das ganze Gouvernement umfassende Konversionsbewegung hinauslief. Anstelle der leibeigenen Bauern war eine neue Generation der Esten und Letten herangewachsen, die als freie Bauern geboren waren oder zumindest als freie Bauern ihr bewußtes Leben angetreten hatten.

Aus diesem Grunde kann man resümieren, daß die um die Mitte des 19. Jh. vorgenommenen legislativen Änderungen sowie die mentalen Entwicklungen, die sich daraus ergaben, vereint mit der neuen Politik der Zentralregierung nach dem Thronantritt des Zaren Alexanders II. nötige Voraussetzungen für eine schnelle Beseitigung des Vormundschaftssystems schufen. Mit dem Paßgesetz von 1863 wurde im ganzen Reich die Grund- und Schollengebundenheit der Bauern aufgehoben. Das Gemeindegesetz von 1866 und die Aufhebung des Hauszuchtrechts der Gutsherren befreite die Bauern gänzlich von der Vormundschaft des Adels. 1868 wurde der Frondienst endgültig abgeschafft. Als letzter Schritt bei der Beseitigung der Vormundschaft gilt die Ende der 1860er Jahre verabschiedete Regelung, die den Bauern das Recht zuerkannte, sich Rittergüter zu erwerben.

Es muß noch darauf hingewiesen werden, daß die Beseitigung der Vormundschaft ihr natürliches Endziel nicht erreicht hat — von der Selbstverwaltung des Landes war das Bauernvolk nach wie vor ausgeschlossen. Das von der estnischen Ritterschaft 1915 verfaßte Projekt, das die Beteiligung der Bauern an der Selbstverwaltung des Gouvernements vorsah, ist als ein hoffnungslos verspäteter Versuch anzusehen, die gesellschaftliche Reform zu Ende zu führen. Hätte man damit den richtigen Zeitpunkt nicht verpaßt, so hätte es ohne Zweifel den darauffolgenden Ereignissen die Schärfe nehmen können. Die 1918 ausgerufene Estnische Republik löste mit ihrem Bodengesetz die Agrarfrage bereits von unten her. Bis zu dieser Zeit waren die Bauern von der Vormundschaft des Adels vor allem durch dessen Verzicht auf seine Privilegien befreit worden, 1919 hat sich das Bauernvolk schon selbst vom deutschbaltischen Adel unabhängig gemacht.



Mobilmachungen des Jahres 1914 in Est- und Livland

Tõnu Tanngerg

Zusammenfassung

In den ersten Weltkrieg, der im Juli 1914 ausbrach, wurde riesige Menschenmengen mitgerissen. Im Jahre 1914 gab es in Deutschland und Österreich-Ungarn insgesamt mehr als 118 Millionen Einwohner. Die Stärke der Armeen der beiden Staaten betrug 6,3 Millionen Soldaten, hinzu kam eine ausgebildete Reserve von 7,9 Millionen Mann. Die gegnerische Seite — die Staaten der Entente (Frankreich, Rußland, England, Belgien, Serbien, Montenegro) — hatte 270 Millionen Einwohner. In ihren Armeen dienten 1914 insgesamt 9,3 Millionen Mann, die Stärke der Reserve betrug 13,1 Millionen Mann.

Die Rolle der Esten in diesen großen Kämpfen ist bis jetzt kaum erforscht worden. Es fehlen auch Spezialuntersuchungen über die Mobilmachungen in Estland in den Jahren des Weltkrieges, die in der Literatur anzutreffende Angabe von 100 000 Mann, die angeblich eingezogen worden seien, beruht auf Vermutungen und nicht auf Quellenmaterial.

Der Artikel gibt einen Überblick über die Mobilmachungen in Estland im Jahre 1914. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die organisatorische Seite der Mobilmachungen und auf die Feststellung der Zahl der Eingezogenen im ersten Kriegsjahr. Der Verfasser stützt sich dabei vor allem auf bisher ungenutzte Archivquellen aus Estland und Rußland sowie auf schon publizierte Quellen.

Die russische Armee beruhte auf der allgemeinen Wehrpflicht, die im Jahre 1874 eingeführt worden war. Die Dienstpflicht gliederte sich in aktiven Dienst, Reservedienst und Dienst in der Reichslandwehr. In Friedenszeiten wurden einmal jährlich neue Rekruten eingezogen. Im Krieg wurde auch die Reserve einberufen und bei Bedarf die Landwehr mobil gemacht. Der erste Weltkrieg war für Rußland der erste militärische Konflikt, in dem die allgemeine Wehrpflicht voll verwirklicht wurde.

In Estland gab es 1914 eine reguläre Mobilmachung (im Oktober), außerdem wurden im gleichen Jahr Reservisten mobil gemacht (im Juli) und dreimal Landwehrpflichtige 1. Grades (im Juli, September und Dezember). Insgesamt wurden im Jahre 1914 aus dem Gouvernement Estland und dem estnischen Teil des Gouvernements Livland (Südestland) 17 500 Reservisten, 14 500 Landwehrpflichtige und 3500 Rekruten eingezogen — das macht mehr als 35 500 Mann.

Rekrutierungen und Mobilmachungen des Jahres 1914 hatten schwerwiegende demographische, wirtschaftliche und soziale Folgen. Im ersten Kriegsjahr nahm die arbeitsfähige männliche Bevölkerung bemerkbar ab und die normale demographische Entwicklung der Bevölkerung wurde destabilisiert. Als ein akutes soziales Problem stellte sich die Notwendigkeit, die Familien eingezogenen und im Feld gefallenen Männer zu unterstützen.