Über die Bürger der Stadt Narva 15811704
Enn Küng
Zusammenfassung
Der vorliegende Artikel will zunächst den augenblicklichen Stand
auf dem Gebiet der Erforschung des Narvaer Stadtbürgertums in der
schwedischen Zeit (15811704) sowie die Archivquellen, die für
weitere Forschungsarbeiten geeignet sind, vorstellen. Weiter werden Hauptmomente
der Herausbildung und Entwicklung des Stadtbürgertums und die zugrunde
liegende staatliche und lokale Gesetzgebung analysiert. Im Zentrum des
Interesses stehen der Erwerb der Bürgerrechte Bürgereid,
Bürgergeld usw. sowie wirtschaftliche Gründe, aus denen man
nach Narva kam und Bürgerrechte beantragte bzw. auf sie verzichtete.
Das Bürgerregister der Stadt Narva aus der schwedischen Zeit ist
nicht erhalten geblieben. Es existieren zwei Listen der neuen Bürger,
die zwischen 1661 und 1670 sowie 1666 und 1832 aufgestellt wurden. Die
wichtigste Quelle für die Ermittlung neuer Bürger bilden die
Ratsprotokolle der Stadt. In dem Teil der Protokolle, der das bürgerliche
Leben in der Stadt behandelte, werden im allgemeinen die Namen aller neuen
Bürger, die vor dem Rat den Bürgereid abgelegt haben, mit ihren
Berufen festgehalten. Häufig finden sich zusätzliche Angaben
über den Geburtsort oder den vorherigen Wohnort des Antragstellers
sowie über die Höhe des zu zahlenden Bürgergeldes. In einigen
seltenen Fällen sind Geburtsurkunden in die Ratsprotokolle übertragen
worden. Ebenfalls finden sich Angaben über diejenigen, die den Bürgereid
abgelehnt, hinausgezögert oder die Stadt verlassen haben. Aus der
analysierten Periode sind Ratsprotokolle mit großen Lücken
seit 1588 erhalten geblieben, die ersten Eintragungen über die Ablegung
des Bürgereids finden wir jedoch erst seit 1607. Mit der Erhebung
in den Bürgerstand ging neben der Ablegung eines Bürgereids
auch die Zahlung eines Bürgergeldes einher. Infolgedessen sind neue
Bürger auch in den Kassenbüchern des Rates von Narva festgehalten
worden. Die letzteren sind mit einigen Lücken seit 1613 erhalten
geblieben.
Die Bedingungen für den Erwerb der Bürgerrechte in Narva (Abstammung
aus einer legalen Ehe, persönlicher Hausstand, Bürgereid, Bürgergeld
usw.) unterschieden sich in den Grundzügen nicht von denen des schwedischen
Staates (vgl. etwa das Stadtrecht von 1618) oder von der Praxis anderer
Städte, die die Autonomie besaßen. Vergleichbar waren auch
Bürgerpflichten (die Pflicht, an der Verteidigung der Stadt teilzunehmen,
an die Stadt und den Staat Steuern zu zahlen usw.). Auch die meisten Einschränkungen
für Fremde und Nichtbürger waren ähnlich wie in anderen
Handelsstädten (das Prinzip Fremder handelt nicht mit Fremdem,
Verbot des Bierbrauens und Schnapsbrennens sowie deren Verkauf, Verbot,
Handel zu treiben usw.). Jede Stadt besaß jedoch auch Sonderrechte,
die sich aus den Privilegien ergaben und die die Stadtbürger vor
den Fremden auszeichneten. Im Falle Narvas waren bestimmte Warenartikel
nur den Bürgern vorbehalten und nur sie besaßen das Recht,
sie nach Rußland kaufen oder zu verkaufen. Die Bürger der Stadt
Narva waren jedoch häufig zu arm, um diese Handelspolitik zu verwirklichen.
Um die Knappheit an Kapital zu überwinden und gewinnbringende Geschäftsbeziehungen
anzuknüpfen versuchte man, reiche ausländische Kaufleute als
Bürger in die Stadt zu locken. Auch bestand ein großer Bedarf
an gut ausgebildeten Handwerkern. Die Fremden hatten es jedoch nicht eilig,
Bürger der Stadt zu werden, sondern zogen es vor, alteingesessene
Stadtbürger als Strohmänner zu verwenden. Davon zeugen zahlreiche
Ermahnungen an ausländische Kaufleute und andere Nichtbürger,
die in der Stadt seßhaft waren. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts
wurde es wegen der intensiver gewordenen wirtschaftlichen Tätigkeit
für die Fremden immer nützlicher, Bürger der Stadt zu werden.
So konnte man nicht nur von den Sonderrechten Gebrauch machen, die den
Bürgern vorbehalten waren, sondern auch von den Rechten der Untertanen
des Schwedischen Staates.
Über das Hand- vnd Hauszbuch von Heinrich
Stahl
Leino Pahtma
Zusammenfassung
Das 17. Jahrhundert bereicherte das kulturelle Leben Estlands und Livlands
durch neue Erscheinungen es wurden Schulen und Druckereien gegründet,
außerdem fing man an, estnischsprachige Bücher systematisch
zusammenzustellen und herauszugeben. Den Anlaß zu dieser Veränderung
gab vor allem der Frieden von Altmark, der 1629 zwischen Polen und Schweden
geschlossen wurde und einer schon Jahrzehnte andauernden Kriegstätigkeit
ein Ende setzte, daneben aber auch die Kirchenpolitik des Schwedischen
Reiches, die die Idee Martin Luthers befolgte, wodurch jeder Mensch die
Möglichkeit besitzen soll, das Wort Gottes in seiner eigenen Muttersprache
zu hören.
Das religiöse Leben Estlands wurde in den ersten Jahrzehnten des
17. Jahrhunderts durch eine geringe Anzahl von Gotteshäusern und
Pastoren, wirtschaftliche Not der Diener Gottes, ihre Unfähigkeit,
den Gottesdienst auf Estnisch zu halten, sowie durch Mangel an Kirchenliteratur
charakterisiert.
Der Sohn eines Oldermanns der Revaler Großgilde, Heinrich Stahl
(etwa 16001657) in Reval geboren und aufgewachsen
war der erste, der im Estnischen Gouvernement die Ziele der Regierung
im Bereich der Kirchenliteratur in die Tat umzusetzen begann. Stahl besuchte
zuerst die Stadt- oder Trivialschule in Reval, dann die Universitäten
in Deutschland, dazu erhielt er ein Stipendium vom Rat der Stadt Reval.
Im Jahre 1623 wurde er Pastor in St. Matthäi (Järva-Madise)
und St. Petri (Peetri), später Propst von Jerwen (Järva) und
Wierland (Viru).
In Jerwen begannen Stahls erste schriftstellerische Versuche in Estnisch.
Den Anlaß dazu könnten Stahl die Manuskripte von Georg Müller
gegeben haben, die in Besitz von Ebert Eckholt, dem Vater seiner Frau
Dorothea, waren.
1632 erschien der erste Teil von Hand- vnd Hauszbuch
der kleine lutherische Katechismus im Druck, versehen mit deutsch-estnischen
Paralleltexten. 1637 schrieb Stahl seinen Namen in die estnische Literaturgeschichte
als Herausgeber des ersten estnischsprachigen Gesangbuches. Zugleich stellte
diese Publikation den zweiten Teil von Stahls Manual dar, auch wenn nicht
alles aus seiner Feder stammte. Mit dem dritten (Evangelien und Episteln)
und dem vierten Teil des Hand- vnd Hauszbuchs (vor allem Texte
der Kirchenriten) war das mehr als tausend Seiten umfassende Werk Stahls
1638 vollständig erschienen. Da der Leserkreis von Stahls Büchern
vor allem aus deutschen Pastoren und Stadtbürgern bestand
für sie waren die Bücher auch bestimmt , schrieb Stahl
oft Widmungen in seine Bücher, durch die er verschiedenen Machthabern
Schwedens und Estlands seine Loyalität und Dankbarkeit ausdrückte
und die sowohl den Druck als auch die Verbreitung seiner Bücher unterstützten.
Hand- vnd Hauszbuch sowie andere von Stahl verfaßte
Bücher brachten bestimmte Traditionen in die estnische Schriftsprache,
die hier bis 1680 dogmatisch weiterherrschten solche, die aber
den Inhalt der erwähnten Bücher für Esten nur schwerlich
verständlich machten und die eine weitere Verbreitung der Religion
verhinderten.
Trotzdem wurden in den Jahren 163040 Katechismuslehre für
estnische Bauern sowie regelmäßige Predigten auf Estnisch in
den Landkirchen eingeführt. Bei den Visitationen prüfte man
unter anderem auch die Lesefähigkeit der Bevölkerung sowie ihre
Kenntnisse über die Glaubensgrundsätze, die vor allem auf Texten
aus Hand- vnd Hauszbuch beruhen sollten. Die häufige
Erwähnung des letztgenannten Werkes in den Visitationsprotokollen
läßt auch Schlußfolgerungen über die Benutzung des
Manuals von Stahl im 17. Jahrhundert zu. Stahls wichtige Rolle in der
estnischen Literaturgeschichte wird auch dadurch bestätigt, daß
der Inhalt der sog. Jhering-Fibel, die im Jahre 1641 gedruckt wurde, auf
dem Katechismus von Stahl beruht.
PESTILENZ und KALTES FIEBER.
Verluste und Krankenpflege in der schwedischen Armee in Est- und Livland
in der zweiten Hälfte des 17. Jh.
Margus Laidre
Zusammenfassung
Wie überall in Europa, so war in der zweiten Hälfte des 17.
Jh. auch in Est- und Livland die Kampffähigkeit der hier stationierten
schwedischen Truppen durch verschiedenartige Verluste gehemmt, wie Todesfälle,
Verkrüppelung, Kriegsgefangenschaft, Erkrankungen und Desertionen.
Die Verluste waren somit teils von bleibender, teils von vorübergehender
Natur.
Bei der Einschätzung der Verluste wird von einer Periodisierung
ausgegangen, die die zweite Hälfte des 17. Jh. bedingt in vier Abschnitte
einteilt: I. (16551661), II. (16621674), III. (16751679),
IV. (16801694/99). Es handelt sich hierbei um zwei Kriegs- (I. und
III.) und zwei Friedensperioden (II. und IV.). Zahlenmäßig
fielen die größten Verluste in die erste Periode, d.h. in die
Zeit der Kriege gegen Polen und Rußland. Obwohl es sich nur um einen
Zeitraum von sechs Jahren handelte, wobei aktive Kriegshandlungen nur
in vier Jahren stattfanden, betrugen die Verluste in dieser Zeit 8636
Mann, was 40,9% von der Gesamtzahl der Verstorbenen in der zweiten Hälfte
des 17. Jh. ausmachte. In der dritten Periode waren die Verluste bedeutend
geringer (2274), da Est- und Livland dann nicht unmittelbar durch Kriegshandlungen
betroffen waren. Insgesamt belief die Zahl der Verstorbenen in schwedischen
Truppeneinheiten im Laufe der Kriege in Livland auf 53,8% von der Gesamtzahl
der Gefallenen/Verstorbenen in der schwedischen Armee und dies
in nur 10 Jahren.
Die großen Verluste im Krieg gegen Rußland (16561661)
sind vor allem auf mehrere Epidemien zurückzuführen, von denen
die Pest von 1657 die schwersten Folgen hatte. Im Juli des genannten Jahres
verschlechterte sich die Lage dermaßen, daß in Riga und in
den umliegenden Festungen (Kobron und Neumünde) nur 26,3% der Soldaten
gesund waren.
In den sog. Normaljahren stieg die Zahl der Todesfälle
von Januar bis Mai ununterbrochen an. Dies läßt sich unter
anderem mit der einseitigen Kost im Frühjahr, insbesondere mit Mangel
an Vitaminen erklären, was eine allgemeine Entkräftung des Organismus
zur Folge hatte. Im Mai erreichte die Sterblichkeit ihren Höhepunkt
die Zahl der Todesfälle bildete in diesem Monat 15,5% von
deren Gesamtzahl in dieser Periode.
Auch die Desertionen nahmen in den ersten Monaten des jeweiligen Jahres
ständig zu. Am häufigsten kam es jedoch im Hoch- und Spätsommer
(im Juli, August und September) vor (13%), wenn die Jahreszeit für
ein derartiges Vornehmen am günstigsten war. Warmes Wetter, gute
Möglichkeiten, sich zu verbergen, und bessere Chancen, Nahrung zu
finden dies alles erleichterte die Entscheidung, Flucht zu ergreifen.
Insgesamt verloren die schwedischen Truppen in Livland in der zweiten
Hälfte des 17. Jh. über 21 000 Männer, 35% von ihnen als
Fahnenflüchtige.
Am häufigsten litten die Soldaten an Fieberfällen unterschiedlicher
Herkunft, an der Ruhr, an verschiedenen Fußbeschwerden (Verletzungen,
Knochenbrüchen, Krämpfen, Schwellungen), an Schmerzen in Gelenken,
Stichen, Lungenkrankheiten und an der Skorbut. Dabei ist zu berücksichtigen,
daß die damaligen Diagnosen nicht im heutigen Sinne zu verstehen
sind der ärztliche Befund betraf nicht die jeweilige Krankheit,
sondern die erkrankte Stelle. Selbstverständlich kamen in der Armee
auch Erkrankungen an der Syphilis vor, die in den Ostseeprovinzen unter
dem Namen morbus gallicus oder fransoser bekannt war. In ganz Livland
schien es besonders in der ersten Hälfte der 1690er Jahre mit dieser
Krankheit Probleme gegeben zu haben, so daß man sogar von einer
Seuche sprechen kann.
In der Friedensperiode waren die Erkrankungen in der ersten Jahreshälfte
am häufigsten im Mai und Juni, in der zweiten Hälfte im September,
Oktober und November. Die durchschnittliche Zahl der Kranken betrug 6,5%
von der Gesamtzahl der Soldaten. Als Hauptursachen galten schlechte Verpflegung,
enge Quartierverhältnisse sowie dürftige Kleidung.
Erkrankte Soldaten wurden in der Regel bei Stadtbürgern oder Bauern
einquartiert; am Ende des 17. Jh. aber schon in den eigens dafür
errichteten Baracken. In Riga war seit Ende der 1620er Jahre mit Unterbrechungen
ein Armeehospital tätig. Im allgemeinen herrschte in Est- und Livland
jedoch Mangel an Krankenhäusern.
Die ärztliche Behandlung war in der Armee des 17. Jh. in erster
Linie den Barbierern überlassen. Mit ihren chirurgischen Erfahrungen
waren sie den akademisch gebildeten Ärzten jener Zeit oft stark überlegen.
In einem Regiment (10002000 Mann) gab es gewöhnlich einen Barbierer/Feldscher
mit zwei oder drei Gesellen. In jeder größeren Garnison war
in der Regel noch ein Medicus oder ein Oberarzt im heutigen Sinne eingestellt,
dem die Regimentsfeldscher unterstellt waren.
Über die Arzneien, die damals benutzt wurden, ist wenig bekannt.
Laut den bis heute erhaltenen Medikamentlisten gab es viele herkömmliche
Heilmittel aus dem Mittelalter sowie mehrere Mischungen, die nach heutigen
Vorstellungen als gewaltsam zusammengesetzte Kombinationen von Stoffen
anzusehen sind. Daneben wurden auch solche Arzneimittel verordnet, die
noch in der jüngsten Vergangenheit anerkannt wurden oder gar heute
in der Volksmedizin in Gebrauch sind. Die Heilmittel wurden hauptsächlich
bei örtlichen Apothekern eingekauft, zuweilen aber direkt aus Stockholm
geholt.
Die Genesung der Soldaten hing nicht nur von der Art der Erkrankung ab,
sondern auch von der Fähigkeit jedes einzelnen Organismus, gegen
die Krankheit und manchmal auch gegen die Arzneien zu kämpfen.
Obwohl man bemüht war, etwas zur Verbesserung der Krankenpflege zu
tun, blieben die erwarteten Resultate in dieser Periode noch aus.
Über die Zahl der Einzelhöfe in Südestland in den 1680er
Jahren. Eine quellenkritische Analyse
Ülle Tarkiainen
Zusammenfassung
Die Besiedlung Südestlands in den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts
bietet aus mehreren Gründen Anlaß zu einer tieferen Analyse.
Zuerst soll analysiert werden, wie sich Nordlivland von den verheerenden
Folgen der Kriegs-, Hunger- und Pestzeit erholt und während der darauffolgenden
Friedenszeit weiterentwickelt hat. Andererseits ist die bis zu dieser
Zeit herausgebildete Siedlungsstruktur wichtig, weil sie in ihren Grundzügen
während der nächsten zwei Jahrhunderte gleichgeblieben ist;
dies auch trotz eines erneuten Rückschlags, verursacht durch die
große Hungerzeit 1695-1697, den Nordischen Krieg und die Pest von
1710.
Von allen Siedlungsformen war für Estland das Dorf am charakteristischsten,
zu allen Zeiten gab es neben Dörfern jedoch auch Einzelhöfe.
Von Bauernhöfen, die zu einem Dorf gehörten, unterschied sich
ein Einzelhof vor allem dadurch, daß seine landwirtschaftliche Nutzfläche
mehr oder weniger ein Ganzes bildete, während in den Dörfern
die Gemengelage herrschte. Dieser Unterschied war auch der Grund für
verschiedene Methoden ihrer Bewirtschaftung.
Die Kriterien für die Unterscheidung von Einzelhöfen und Dörfern
haben sich im Laufe der Zeit verändert. In den benutzten Quellen
wurden sie nicht konsequent auseinandergehalten, denn für ihre Besteuerung
war es nicht von Bedeutung. Für unsere Forschung spielte die Lage
der Bauernhöfe zueinander eine bedeutende Rolle und deshalb wurden
wenigstens drei naheliegende Bauernhöfe als ein Dorf aufgefaßt.
In der letzten Zeit hat sich die Auffassung verbreitet, daß gerade
die Gemengelage ein entscheidendes Kriterium für die Unterscheidung
von Dorf und Einzelhof darstellt. Dieses Kriterium dient auch im vorliegenden
Artikel als Grundlage. Für einen Einzelhof hielt man also einen solchen
Bauernhof, dessen Felder von denen anderer Höfe getrennt lagen. Eine
Gruppe von zwei oder mehreren Bauernhöfen wird als Dorf bezeichnet,
wenn sie Gemengelage aufweisen.
Aus den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts ist zahlreiches Quellenmaterial
vorhanden. Für die Analyse der damaligen Siedlungsformen sind insbesondere
die Landvermessungsangaben (Landkarten und Legenden) aus den Jahren 16811684
sowie das Material der Revision von 1688 von Interesse. Beim Ermitteln
von Einzelhöfen weisen die Landkarten und die dazugehörigen
Legenden einen höheren Grad an Zuverlässigkeit auf als die Revisionsergebnisse.
Erst wenn die Einzelhöfe mit Hilfe der Landvermessungsangaben ermittelt
worden sind, kann das Revisionsmaterial für eine weitere Untersuchung
der Bevölkerung und des wirtschaftlichen Lebens verwendet werden.
Wenn man die Anzahl der Einzelhöfe pro Kirchspiel in den 1780er Jahren
feststellen will, stößt man auf Schwierigkeiten, denn in relativ
wenigen Kirchspielen sind zuverlässige Vermessungsangaben über
alle Gutshöfe vorhanden. Aus diesem Grund müssen die Revisionsdaten
mit denen aus den Landvermessungen kombiniert werden. Dabei läuft
man Gefahr, daß die festgestellte Zahl durch Benutzung unzuverlässiger
Daten geringer sein wird als die tatsächliche Anzahl der Einzelhöfe.
Der Anteil der Einzelhöfe in der Gesamtzahl der Dörfer wies
von Kirchspiel zu Kirchspiel beträchtliche Unterschiede auf und betrug
z. B. von 0,4% im Kirchspiel Nüggen (Nõo) bis 85,7% im Kirchspiel
Saara (Saarde). Der Hauptgrund für diese Unterschiede lag in den
Naturbedingungen der betreffenden Gegend. Regionen mit flachem, fruchtbarem
Boden eigneten sich gut für die Entstehung von Dörfern und dort
gab es meist relativ wenige Einzelhöfe. Wo der Boden schlechter war,
z. B. in den Wald- und Sumpfgebieten, aber auch in hügeligen Gegenden,
gab es mehr Einzelhöfe.
Die Feststellung der Anzahl von Einzelhöfen bildet die erste Phase
in der weiteren Forschung ihrer Entstehungsgeschichte und wirtschaftlichen
Eigenart. Ebenso stellt sie eine notwendige Voraussetzung für eine
weitere Analyse des Revisionsmaterials dar.
Beseitigung der Vormundschaft. Agrarbeziehungen in Estland im 18.19.
Jh.
Mati Laur, Priit Pirsko
Zusammenfassung
Der Beitrag verfolgt das Ziel, die Agrargesetzgebung in Est- und Livland
im 19. Jh. als eine Suche nach Möglichkeiten zur Befreiung der Bauern
von der Vormundschaft der Gutsbesitzer zu analysieren. Unter der Beseitigung
der Vormundschaft ist hier jedoch nicht das Bestreben der Bauern zu verstehen,
unabhängig zu werden oder ihre Abhängigkeit zu verringern; vielmehr
handelte es sich um den Wunsch der Gutsbesitzer, die Agrarordnung ökonomischer
zu gestalten. Nach der Meinung der Autoren sollte der wirtschaftliche
Aspekt der Bauerngesetze und -regelungen von ihrem sozialen Aspekt deutlicher
auseinandergehalten werden. Was im landwirtschaftlichen Kontext als liberal
galt, brauchte vom gesellschaftlichen Gesichtspunkt aus nicht unbedingt
sozial zu sein. Ein Gutsherr, der den Einsatz von erbhörigen Arbeitskräften
als eine herkömmliche Methode vorzog, konnte dem Bauern zuweilen
bedeutend näher stehen als einer, der von frei abzuschließenden
Pachtverträgen redete.
Im Interesse einer einleuchtenden und objektiven Auslegung der Reformen
dieser Periode halten die Autoren es für notwendig, sich nochmals
folgende Fragen zu stellen: Erstens was hat die Epoche der Bauerngesetze
in den baltischen Gouvernements Rußlands hervorgerufen? Zweitens
wann hat diese Epoche begonnen und wie ist sie eigentlich ausgegangen?
Und drittens ist es grundsätzlich möglich um einer
besseren wissenschaftlichen Analysierbarkeit und Übersichtlichkeit
willen die Epoche der Bauerngesetze und -regelungen an sich (neu)
zu periodisieren?
Die Gesetze von 18161819 sind kennzeichnend für ein neues
Paradigma im deutschbaltischen Adel, der die Unumgänglichkeit der
Agrarreformen in erster Linie von der wirtschaftlichen Warte aus einsah,
wobei die sozialen Motive weitgehend übersehen wurden. Während
die erste, eigentlich die vorbereitende Periode der Reformen unter Umständen
als eine philosophische Etappe betrachtet werden könnte, wäre
es genauso begründet, die zweite Periode, die in der Mitte des ersten
Drittels des 19. Jh. einsetzte, als pragmatische Etappe zu bezeichnen.
Die nächsten Jahrzehnte, die in späteren nostalgischen Erinnerungen
der Deutschbalten als Livländisches Stilleben ihren Platz fanden,
sind als eine Periode des Reifens anzusehen. Dies war die Etappe, in der
die Befreiungsgesetze in Kraft traten und sich zugleich in ihrem Geist
ausschöpften. Mit der Befreiung der Bauern ohne Grund und Boden wurde
zwar ein gewichtiger Schritt zur Abschaffung der Leibeigenschaft als eines
mentalen Systems getan, dessen wirtschaftliche Basis der Grundbesitz
blieb durch diese Lösung jedoch nach wie vor unberührt.
Es gilt auch zu bedenken, daß die darauffolgenden dreißig
Jahre eine neue Generation von Vormündern sowie von Bevormundeten
heranwachsen ließen. In der Ritterschaft tat sich deutlicher denn
je eine weltanschauliche Spaltung (Liberalismus contra Konservatismus)
bemerkbar. Der Unzufriedenheit der Gutsbesitzer kam noch der Mißmut
des gemeinen Volkes hinzu, der sich in einzelnen Widerstandsaktionen in
Gutshöfen manifestierte und in Auswanderungsversuche und eine das
ganze Gouvernement umfassende Konversionsbewegung hinauslief. Anstelle
der leibeigenen Bauern war eine neue Generation der Esten und Letten herangewachsen,
die als freie Bauern geboren waren oder zumindest als freie Bauern ihr
bewußtes Leben angetreten hatten.
Aus diesem Grunde kann man resümieren, daß die um die Mitte
des 19. Jh. vorgenommenen legislativen Änderungen sowie die mentalen
Entwicklungen, die sich daraus ergaben, vereint mit der neuen Politik
der Zentralregierung nach dem Thronantritt des Zaren Alexanders II. nötige
Voraussetzungen für eine schnelle Beseitigung des Vormundschaftssystems
schufen. Mit dem Paßgesetz von 1863 wurde im ganzen Reich die Grund-
und Schollengebundenheit der Bauern aufgehoben. Das Gemeindegesetz von
1866 und die Aufhebung des Hauszuchtrechts der Gutsherren befreite die
Bauern gänzlich von der Vormundschaft des Adels. 1868 wurde der Frondienst
endgültig abgeschafft. Als letzter Schritt bei der Beseitigung der
Vormundschaft gilt die Ende der 1860er Jahre verabschiedete Regelung,
die den Bauern das Recht zuerkannte, sich Rittergüter zu erwerben.
Es muß noch darauf hingewiesen werden, daß die Beseitigung
der Vormundschaft ihr natürliches Endziel nicht erreicht hat
von der Selbstverwaltung des Landes war das Bauernvolk nach wie vor ausgeschlossen.
Das von der estnischen Ritterschaft 1915 verfaßte Projekt, das die
Beteiligung der Bauern an der Selbstverwaltung des Gouvernements vorsah,
ist als ein hoffnungslos verspäteter Versuch anzusehen, die gesellschaftliche
Reform zu Ende zu führen. Hätte man damit den richtigen Zeitpunkt
nicht verpaßt, so hätte es ohne Zweifel den darauffolgenden
Ereignissen die Schärfe nehmen können. Die 1918 ausgerufene
Estnische Republik löste mit ihrem Bodengesetz die Agrarfrage bereits
von unten her. Bis zu dieser Zeit waren die Bauern von der Vormundschaft
des Adels vor allem durch dessen Verzicht auf seine Privilegien befreit
worden, 1919 hat sich das Bauernvolk schon selbst vom deutschbaltischen
Adel unabhängig gemacht.
Mobilmachungen des Jahres 1914 in Est- und Livland
Tõnu Tanngerg
Zusammenfassung
In den ersten Weltkrieg, der im Juli 1914 ausbrach, wurde riesige Menschenmengen
mitgerissen. Im Jahre 1914 gab es in Deutschland und Österreich-Ungarn
insgesamt mehr als 118 Millionen Einwohner. Die Stärke der Armeen
der beiden Staaten betrug 6,3 Millionen Soldaten, hinzu kam eine ausgebildete
Reserve von 7,9 Millionen Mann. Die gegnerische Seite die Staaten
der Entente (Frankreich, Rußland, England, Belgien, Serbien, Montenegro)
hatte 270 Millionen Einwohner. In ihren Armeen dienten 1914 insgesamt
9,3 Millionen Mann, die Stärke der Reserve betrug 13,1 Millionen
Mann.
Die Rolle der Esten in diesen großen Kämpfen ist bis jetzt
kaum erforscht worden. Es fehlen auch Spezialuntersuchungen über
die Mobilmachungen in Estland in den Jahren des Weltkrieges, die in der
Literatur anzutreffende Angabe von 100 000 Mann, die angeblich eingezogen
worden seien, beruht auf Vermutungen und nicht auf Quellenmaterial.
Der Artikel gibt einen Überblick über die Mobilmachungen in
Estland im Jahre 1914. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die organisatorische
Seite der Mobilmachungen und auf die Feststellung der Zahl der Eingezogenen
im ersten Kriegsjahr. Der Verfasser stützt sich dabei vor allem auf
bisher ungenutzte Archivquellen aus Estland und Rußland sowie auf
schon publizierte Quellen.
Die russische Armee beruhte auf der allgemeinen Wehrpflicht, die im Jahre
1874 eingeführt worden war. Die Dienstpflicht gliederte sich in aktiven
Dienst, Reservedienst und Dienst in der Reichslandwehr. In Friedenszeiten
wurden einmal jährlich neue Rekruten eingezogen. Im Krieg wurde auch
die Reserve einberufen und bei Bedarf die Landwehr mobil gemacht. Der
erste Weltkrieg war für Rußland der erste militärische
Konflikt, in dem die allgemeine Wehrpflicht voll verwirklicht wurde.
In Estland gab es 1914 eine reguläre Mobilmachung (im Oktober),
außerdem wurden im gleichen Jahr Reservisten mobil gemacht (im Juli)
und dreimal Landwehrpflichtige 1. Grades (im Juli, September und Dezember).
Insgesamt wurden im Jahre 1914 aus dem Gouvernement Estland und dem estnischen
Teil des Gouvernements Livland (Südestland) 17 500 Reservisten, 14
500 Landwehrpflichtige und 3500 Rekruten eingezogen das macht mehr
als 35 500 Mann.
Rekrutierungen und Mobilmachungen des Jahres 1914 hatten schwerwiegende
demographische, wirtschaftliche und soziale Folgen. Im ersten Kriegsjahr
nahm die arbeitsfähige männliche Bevölkerung bemerkbar
ab und die normale demographische Entwicklung der Bevölkerung wurde
destabilisiert. Als ein akutes soziales Problem stellte sich die Notwendigkeit,
die Familien eingezogenen und im Feld gefallenen Männer zu unterstützen.
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