Zusammenfassung:
DIE FRAGE DER BILDUNG DER MASSENARMEE IN RUßLAND
IN DER I. HÄLFTE DES 19. JH.

Tõnu Tannberg

Während der Französischen Revolution und der Napoleonischen Kriege begann im Europäischen Militärwesen der Übergang zur allgemeinen Wehrpflicht und auf deren Grund die Bildung der Massenarmeen - zu den Napoleonischen Kriegen wurde eine unvorstellbare Volksmenge mitgezogen.

Der Schlüssel der Bildung der Massenarmee verbarg sich im Ersetzen der früher in Europa dominierenden Komplettierungsweise - des Söldnertums - mit dem bisherigen weitgehend umfassenderen Mitziehen der Bevölkerung zur Erfüllung der Wehrpflicht. In Europa hat dieses Problem am besten Preußen gelöst, wo in den Jahren 1813-1815 die allgemeine Wehrpflicht zum guten System verändert wurde, das später für die anderen Staaten als Vorbild galt. Das militärische Wesen dieses Systems bestand in der ziemlich geringen friedenszeitlichen Regulärarmee, die während des Krieges ohne Hindernisse und in kurzer Zeit wesentlich vergrößert werden konnte.

Der Übergang zur allgemeinen Wehrpflicht in Rußland erwies sich wegen der sozial-wirtschaftlichen Rückständigkeit, vor allem aber wegen der Erhaltung der Leibeigenschaft, in der I. Hälfte des 19. Jh. als unmöglich. In derselben Zeit bedingten und setzten die agressive Außenpolitik und die Teilnahme an den Napoleonischen Kriegen des Imperiums die Bildung der Massenarmee auch in Rußland voraus. Doch die Hauptkomplettierungsweise der Streitkräfte - die vom Anfang des 18. Jh. geltende Rekrutenpflicht - gewährleistete nicht mehr das Komplettieren der Armee auf der nötigen Ebene - so auch die Lösung der Bildung der Massenarmee. Unter den Bedingungen der Rekrutenpflicht fehlten die vollkommend ausgebildeten Reserve der Armee. Deshalb sollte die Zarenregierung nach den anderen Lösungen suchen.

Die Minderkomplettierung der Streitkräfte versuchte die Zarenregierung durch das Einbeziehen der bisher befreiten Gebiete zur Erfüllung der Rekrutenpflicht und durch die Einführung der neuen Normzusammensetzungen zu verringern. Ebenso wurden verschiedene Pläne zur Erneuerung und zur Vervollkommnung der Rekrutenpflicht zusammengestellt. In den 1830er Jahren wurden die Soldaten nach dem 20-jährigen Dienst für 5 Jahre unfristig beurlaubt, so wurde aus diejenigen die Reserve gebildet. Diese Hilfsmittel haben aber keine gehofften Ergebnisse gegeben.

Alexander I. sah die Lösung für die Liquidation der Minderkomplettierung der Armee und vieler anderen vor der Gesellschaft stehenden Probleme in der Gründung der Militärkolonien, wo der Wehrdienst mit der Landwirtschaft verbunden wurde. Mit der Gründung der Militärkolonien, d. h. mit der teilweisen Überführung der Armee zur “Selbstbewirtschaftung”, hoffte Alexander I. die schwere Finanzlage des Staates zu mildern, Schritt für Schritt die in der Gesellschaft gehaßten Rekrutenwerbungen zu liquidieren und zum Schluß auch die Leibeigenschaft abzuschaffen. In der Tat wurden die Armeesiedlungen aber Symbol der Rückständigkeit in Rußland und haben die Minderkomplettierung der Armee nicht gelöst.

Die einzige wirkende Lösung, die wenigstens teils die Frage der Massenarmee in Rußland in der I. Hälfte des 19. Jh. zu lösen half, war das Anwenden der außerordentlichen Hilfsmittel während der Kriege - das Zusammenrufen der Miliz. So wurde zweimal während der Napoleonischen Kriege (1806, 1812) und im Krimkrieg, wenn der allgemeinen Miliz auch die Seemiliz hinzukam, gehandelt.

Die Milizpflicht war ihr Wesen nach eine zeitweilige Komplettierungsweise der Streitkräfte, die in Rußland während der außerordentlichen Lagen (während der Kriege), um wenigstens teils die Frage der Massenarmee zu mäßigen, gebraucht wurde. Erst nach der Beseitigung der Leibeigenschaft (1861) wurde auch in Rußland im Jahr 1874 die allgemeine Wehrpflicht gültig.