Zusammenfassung:
DIE WIDERSPRÜCHE VON NARVA UND REVAL IM SALZ- UND HERINGSHANDEL IN DER II. HÄLFTE DES 17. JH.

Enn Küng

In der Periode vor dem Livländischen Krieg war der Handel Narvas fast ganz Reval untergeordnet. Die Lage, wo die Revaler Kaufleute in Narva dieselben Rechte (manchmal sogar größere) wie die ansässigen Kaufleute benutzten, dauerte bis Anfang des 16. Jh., wenn Narva nach der Unabhängigkeit von Reval zu streben begann. Die Tätigkeit der Revaler Kaufleute in Narva wurde begrenzt (z. B. im Salz- und Heringshandel), ihre Rechte wurden angefochten und die eigenen in den Vordergrund gestellt.

In der II. Hälfte des 17. Jh. waren die Handelsbedingungen der zwei Städte in Beziehung zu den westeuropäischen Kaufleuten seitens der Schwedischen Staatsmächte ganz gleichgestellt. Doch ungeachtet aller Veränderungen und ungeachtet des Umstandes, daß Reval niemals mehr sein Lagerrecht für den russischen Markt zurückbekam, blieb zur unbestreitbaren Tatsache der Revaler Kaufleute ihr Recht, ausnahmslos alle Waren in Narva auszustellen und wunschgemäß weiter nach Rußland zu transportieren. Die russischen Kaufleute konnten nach dem Einkaufen in Reval ungehindert über Narva zurückreisen. Den Narvaer Kaufleuten fehlte das gleichartige Recht in Reval. Deshalb war ein Objekt der diplomatischen Tätigkeit des Narvaer Rats die Bestrebung, die Revaler alten Rechte und Begünstigungen freizuwerden und für seine Kaufleute in Reval bessere Handelsbedingungen zu erreichen. Eine solche Politik brachte die Widersprüche in den Beziehungen der Nachbarstädte zum Vorschein, davon überzeugt der im Artikel behandelnde Streit im Salz- und Heringshandel in den 60er Jahren des 17. Jh., der seinen Anfang einerseits aus Narvas Bestrebung, eine größere Selbständigkeit auf Grund seiner wirtschaftlichen Entwicklung zu erreichen, und andererseits aus Revals Bestrebung, beim Handeln mit Narva die alten hansezeitlichen Rechte anzuwenden, machte. Dabei hat man versucht, die Transformierung der mittelalterlichen Gebräuche und Auffassungen in der neuzeitlichen Handelssituation zu folgen.

Der behandelnde Handelskonflikt war seinem Wesen nach handels-rechtlicher Art. Hinter diesem Streit darf man aber nicht nur das Ringen zwischen zwei Städten, wo gegenseitig die wiegenden historischen Privilegien vorgebracht wurden, sondern die Tatsache, daß der russische Markt nicht mehr in so großen Mengen Salz und Hering brauchte als im Mittelalter, sehen.

Den Handelskonflikt konnten die Schwedischen Staatsmächte erst am 25. November 1668 endgültig lösen. Ein Grund für die Auflösung war (zusätzlich dem in die betrachtende Periode gefallenen Russisch-Schwedischen Krieg) das durch die wirtschaftliche Entwicklung Narvas bedingte Wachstum des Selbstbewußtseins und des Muts des Stadtmagistrats und der Bürgerschaft die Verordnungen des königlichen Kommerzkollegiums und anderer Instanzen, in denen die Begrenzung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Stadt zu ersehen war, nicht zu erfüllen. Die Möglichkeit für eine solche Tätigkeit gaben die früheren den Narvaschen Handel betrachtenden Resolutionen der Staatsverwaltung. Andererseits muß man auch das Unvermögen des Schwedischen Reiches, das Problem schnell zu lösen, berücksichtigen. Es wurden ja immer dieselben Dokumente wiederholt dem Kommerzkollegium zur Besprechung vorgelegt. Hinter der letzten Erscheinung ist klar die Entwicklung der schwedischen Bürokratie zu ersehen. Dabei ist es verständlich, daß der Handelsstreit der zwei den russischen Markt orientierten Nachbarstädte der Bestrebung der Schwedischen Staatsmächte nach der Vergrößerung des ost-westlichen Transithandels auf der Ostsee und vor allem im östlichen Teil des Finnischen Meerbusens nicht mithalf.

Zugleich ergaben sich die Freiheiten der Revaler und seit 1643 auch der Lübecker Kaufleute in Narva einerseits aus der Auffassung der Schwedischen Staatsmächte, als ob die Kaufleute dieser Städte mit ihrer höheren Handelspotential den russischen Handel von Archangelsk wieder auf die Ostsee zurückbringen und den Warenumsatz Narvas steigern könnten. Bei Reval spielte auch die historische Tradition ihre Rolle. Der zweite Grund ergab sich aus dem Kapitalmangel der Mehrheit von Narvaer Kaufleute, der den Ankauf der in die Stadt gelangenen Waren und das Weiterführen auf eigener Rechnung nach Rußland ausschloß. Der Kapitalmangel belästigte die Narvaer bis Ende des 17. Jh.

Die übrigen Fremden - Holländer, Engländer, Franzosen, aber auch die Bürger der Nachbarstädte (Dorpat, Wiborg usw.) hatten kein Recht mit Salz und Hering über Narva nach Rußland zu handeln und sie sollten mit der Monopollage der Narvaer rechnen. In betreff zu diesen Fremden deckten sich die Standpunkte der Stadt und der Staatsmächte.

Doch hat die Resolution vom 25. November 1668 alle hansezeitlichen Rechte der Revaler Kaufleute in Narva nicht wiederhergestellt. Im Beschluß wurden nur Salz und Hering und die Vermittlung dieser Warenartikel den Russen behandelt. Mit den anderen Waren sollten die Revaler, wie alle Fremden, vor dem Reisen nach Rußland 14 Tage auf dem Stadtmarkt verweilen. Wenn aber den Narvaern zu den sog. monopolisierten Waren im Jahr 1675 Tabak und Wein gezählt wurden, verbreitete sich die Resolution des Jahres 1668 nicht auf sie. Dabei durften die Revaler Kaufleute zum Unterschied zum Früheren in Narva nicht frei mit den Fremden handeln. Außerdem sollten sie beim Ankommen in Narva den Warenpaß vorzeigen, worin die Angehörigkeit des Salzes oder Herings gezeigt war, um sich so vor dem Betrügen zu verhüten. Außer der teilweisen Wiederherstellung der hansezeitlichen Rechte hat in bezug auf die Revaler der Begriff “Fremde” eine tiefe Umwandlung durchgemacht.