Editionsprinzipien

Bei der Edition der Zollbücher wurde die größtmögliche Nähe zum Original angestrebt. Da ein Jahrgang in der Regel aus zwei getrennten Büchern besteht, war man jedoch gezwungen, einige Zugeständnisse zu machen. Im Hinblick auf die Struktur wurde diejenige des Hauptjournals verfolgt, man verzichtete jedoch auf die am unteren Rand der Seite platzierten Summen der Zollgebühr, die auf der nächsten Seite fortgesetzt werden. Bei der Edition wurden folgende Prinzipien verfolgt:

  1. Die im Beilage-Journal enthaltenen Angaben, die im Hauptjournal nicht wiedergegeben werden, sind entweder in Kursivschrift bei der aus dem Hauptjournal stammenden Eintragung oder als Fußnote in Normalschrift angeführt. In Kursivschrift sind angeführt etwa Informationen über den Wert, die Qualität, Art oder Menge der Ware. In den Fußnoten ist die Liste dieser Waren aufgeführt, die im Hauptjournal in verkürzter Form wiedergegeben werden (z.B. Noch an Krahm-Waren) bzw. deren Wert zusammengerechnet ist. Außerdem sind in den Fußnoten angegeben die Parameter des angekommenen Schiffes (Typ, Name, Tiefgang, Größe der Schiffsmannschaft, Herkunftshafen, Dauer der Reise und gelegentlich auch deren Verlauf, an wen adressiert), bei einigen letzten Jahrgängen auch der Proviant des Schiffes und die für die Wartung/Instandsetzung des Schiffes bestimmten Mittel.

  2. Bei der Transkription wurde nicht zwischen der gotischen und lateinischen Schrift unterschieden.

  3. Die Orthographie wurde in der Regel beibehalten, lediglich die Ligaturen æ und œ wurden aufgelöst (jeweils ae und oe); i und j wurden nach ihrem Lautwert wiedergegeben: vor dem Vokal j und vor dem Konsonant i.

  4. Die Interpunktion wurde beibehalten.

  5. Die in den Zollbüchern verwendeten Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis aufgeführt, die lateinischen Pflanzen- und Stoffnamen sind in der Regel um die Deklinationsendung abgekürzt, die in eckigen Klammern ausgeschrieben ist. Bei lateinischen Wörtern mit der Endung -us ist 9, das die Deklinationsendung bezeichnet, ohne Kommentare ausgeschrieben (novus pro nov9).

  6. Da die Groß- und Kleinbuchstaben im Manuskript nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind, wurden in Zweifelsfällen die Kleinbuchstaben bevorzugt.

  7. Die im Beilage-Journal mit einer anderen Handschrift oder einem anderen Schreibzeug vorgenommenen Korrekturen/Ergänzungen sind in geschweiften Klammern aufgeführt {}.

  8. Eckige Klammern werden für die Anmerkungen des Herausgebers verwendet: [?] bezeichnet Schwierigkeiten bei der Entzifferung des Textes, [!] die ungewöhnliche Schreibweise bzw. den Unterschied zwischen den im Haupt- und Beilage-Jurnal enthaltenen Texte und [...] die vom Herausgeber vorgenommene Auslassung. Die Ergänzungen in den beschädigten Textstellen wurden auf der Grundlage des Beilage-Journals vorgenommen und sind im Text in eckigen Klammern aufgeführt. Wenn keine Angaben zum Gewicht der Ware vorliegen bzw. von den im Bericht des Waagemeisters vorgelegten Abgaben abweichen, sind die Angaben des Waagemeisters in eckigen Klammern angeführt. Wenn gewisse Parameter des im Beilage-Journal notierten Schiffes fehlen bzw. von den im Bericht über die Lotsen- und Kaigebühr enthaltenen Angaben abweichen, sind sie in eckigen Klammern in den Text eingefügt und stammen aus dem erwähnten Bericht am Ende des Hauptjournals.

  9. In den Fußnoten verwendete runde Klammern () dienen der Verweisung auf die Seiten des Beilage-Journals. Die vollständige Archivsignatur des Beilage-Journals ist in der ersten Fußnote angeführt und wird nicht mehr wiederholt.

  10. Auf mathematische Ungenauigkeiten wird in den Fußnoten verwiesen.

  11. Zufällige Wortwiederholungen sind ausgelassen.

  12. Da in den Pernauer Zollbüchern nicht zwischen den Währungen Albertustaler und Reichstaler unterschieden wird, so werden sie auch in der Spalte «Warenwert» nicht unterschieden. Die im Beilage-Journal verwendete Währung wird lediglich in den Fußnoten und in den Angaben zum Text des Hauptjournals wiedergegeben (in eckigen Klammern, wenn statt der Währung ursprünglich ein die Wiederholung bezeichnendes Zeichen geschrieben war).

  13. Bei einer Zeitbestimmung wie etwa 13. Sept. vel ante ist nicht genau bekannt, wann das Schiff im Pernauer Hafen ankam; das Datum stammt aus den Berichten, die über die mit dem jeweiligen Schiff beförderten Waren vorgelegt wurden. Bei einer Zeitbestimmung wie etwa ante 1. Jun. ist ebenfalls nicht bekannt, wann das Schiff im Pernauer Hafen ankam, das angegebene Datum ist entweder in dem vom Hafenangestellten erstellten Bericht im Beilage-Journal vermerkt oder verließ das Schiff an diesem Tag den Pernauer Hafen oder ist das nächste Schif an diesem Tag angekommen.

  14. Zur Bezeichnung der Apothekenwaren verwendete Symbole werden mit möglichst ähnlichen Symbolen wiedergegeben. Da die Bedeutung der erwähnten Symbole nicht eindeutig klar ist, ist auf eine gewisse Spekulativität der Transkription Rücksicht zu nehmen.