Editionsprinzipien
Bei der Edition der Zollbücher wurde die größtmögliche
Nähe zum Original angestrebt. Da ein Jahrgang in der Regel aus zwei
getrennten Büchern besteht, war man jedoch gezwungen, einige Zugeständnisse
zu machen. Im Hinblick auf die Struktur wurde diejenige des Hauptjournals
verfolgt, man verzichtete jedoch auf die am unteren Rand der Seite platzierten
Summen der Zollgebühr, die auf der nächsten Seite fortgesetzt
werden. Bei der Edition wurden folgende Prinzipien verfolgt:
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Die im Beilage-Journal enthaltenen Angaben, die im Hauptjournal
nicht wiedergegeben werden, sind entweder in Kursivschrift bei der
aus dem Hauptjournal stammenden Eintragung oder als Fußnote
in Normalschrift angeführt. In Kursivschrift sind angeführt
etwa Informationen über den Wert, die Qualität, Art oder
Menge der Ware. In den Fußnoten ist die Liste dieser Waren aufgeführt,
die im Hauptjournal in verkürzter Form wiedergegeben werden (z.B.
Noch an Krahm-Waren) bzw. deren Wert zusammengerechnet ist.
Außerdem sind in den Fußnoten angegeben die Parameter
des angekommenen Schiffes (Typ, Name, Tiefgang, Größe der
Schiffsmannschaft, Herkunftshafen, Dauer der Reise und gelegentlich
auch deren Verlauf, an wen adressiert), bei einigen letzten Jahrgängen
auch der Proviant des Schiffes und die für die Wartung/Instandsetzung
des Schiffes bestimmten Mittel.
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Bei der Transkription wurde nicht zwischen der gotischen und lateinischen
Schrift unterschieden.
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Die Orthographie wurde in der Regel beibehalten, lediglich die Ligaturen
æ und wurden aufgelöst (jeweils
ae und oe); i und j wurden nach ihrem Lautwert
wiedergegeben: vor dem Vokal j und vor dem Konsonant i.
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Die Interpunktion wurde beibehalten.
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Die in den Zollbüchern verwendeten Abkürzungen sind im
Abkürzungsverzeichnis aufgeführt, die lateinischen Pflanzen-
und Stoffnamen sind in der Regel um die Deklinationsendung abgekürzt,
die in eckigen Klammern ausgeschrieben ist. Bei lateinischen Wörtern
mit der Endung -us ist 9, das die Deklinationsendung
bezeichnet, ohne Kommentare ausgeschrieben (novus pro nov9).
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Da die Groß- und Kleinbuchstaben im Manuskript nicht immer
eindeutig zu unterscheiden sind, wurden in Zweifelsfällen die
Kleinbuchstaben bevorzugt.
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Die im Beilage-Journal mit einer anderen Handschrift oder einem
anderen Schreibzeug vorgenommenen Korrekturen/Ergänzungen sind
in geschweiften Klammern aufgeführt {}.
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Eckige Klammern werden für die Anmerkungen des Herausgebers
verwendet: [?] bezeichnet Schwierigkeiten bei der Entzifferung des
Textes, [!] die ungewöhnliche Schreibweise bzw. den Unterschied
zwischen den im Haupt- und Beilage-Jurnal enthaltenen Texte und [...]
die vom Herausgeber vorgenommene Auslassung. Die Ergänzungen
in den beschädigten Textstellen wurden auf der Grundlage des
Beilage-Journals vorgenommen und sind im Text in eckigen Klammern
aufgeführt. Wenn keine Angaben zum Gewicht der Ware vorliegen
bzw. von den im Bericht des Waagemeisters vorgelegten Abgaben abweichen,
sind die Angaben des Waagemeisters in eckigen Klammern angeführt.
Wenn gewisse Parameter des im Beilage-Journal notierten Schiffes fehlen
bzw. von den im Bericht über die Lotsen- und Kaigebühr enthaltenen
Angaben abweichen, sind sie in eckigen Klammern in den Text eingefügt
und stammen aus dem erwähnten Bericht am Ende des Hauptjournals.
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In den Fußnoten verwendete runde Klammern () dienen der Verweisung
auf die Seiten des Beilage-Journals. Die vollständige Archivsignatur
des Beilage-Journals ist in der ersten Fußnote angeführt
und wird nicht mehr wiederholt.
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Auf mathematische Ungenauigkeiten wird in den Fußnoten verwiesen.
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Zufällige Wortwiederholungen sind ausgelassen.
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Da in den Pernauer Zollbüchern nicht zwischen den Währungen
Albertustaler und Reichstaler unterschieden wird, so
werden sie auch in der Spalte «Warenwert» nicht unterschieden.
Die im Beilage-Journal verwendete Währung wird lediglich in den
Fußnoten und in den Angaben zum Text des Hauptjournals wiedergegeben
(in eckigen Klammern, wenn statt der Währung ursprünglich
ein die Wiederholung bezeichnendes Zeichen geschrieben war).
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Bei einer Zeitbestimmung wie etwa 13. Sept. vel ante ist
nicht genau bekannt, wann das Schiff im Pernauer Hafen ankam; das
Datum stammt aus den Berichten, die über die mit dem jeweiligen
Schiff beförderten Waren vorgelegt wurden. Bei einer Zeitbestimmung
wie etwa ante 1. Jun. ist ebenfalls nicht bekannt, wann das
Schiff im Pernauer Hafen ankam, das angegebene Datum ist entweder
in dem vom Hafenangestellten erstellten Bericht im Beilage-Journal
vermerkt oder verließ das Schiff an diesem Tag den Pernauer
Hafen oder ist das nächste Schif an diesem Tag angekommen.
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Zur Bezeichnung der Apothekenwaren verwendete Symbole werden mit
möglichst ähnlichen Symbolen wiedergegeben. Da die Bedeutung
der erwähnten Symbole nicht eindeutig klar ist, ist auf eine
gewisse Spekulativität der Transkription Rücksicht zu nehmen.
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